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Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer

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ich1974:
5 Jahre dürfe grundsätzlich keinen Bestand haben. Es sei denn der AG hat ein Studium mit 10 Semestern bezahlt.

ich1974:
Bei 1,5 Jahren sollte nicht mehr als 2 bis 3 Jahre Rückzahlungsvereinbarung gültig sein. Am besten Fachanwalt fragen. Falls Rückzahlungsklausel unwirksam kann sofort gekündigt werden.

Sjuda:
Die Bindungsdauer ist abhängig von der Dauer der Fortbildung bzw. dem Umfang der Freistellung sowie den Kosten.
Pauschal lässt sich die Frage dementsprechend nicht beantworten.

Die 5-jährige Bindungsfrist wird als absolute Obergrenze angesehen, die nur in den seltensten Fällen zulässig sein dürfte.

Sollte die Fortbildungsmaßnahme nicht außergewöhnlich teuer gewesen sein, halte ich die Bindungsdauer von 5 Jahren auch für unzulässig.

Schokokeks:

--- Zitat von: Sjuda am 22.02.2024 13:31 ---Die Bindungsdauer ist abhängig von der Dauer der Fortbildung bzw. dem Umfang der Freistellung sowie den Kosten.
Pauschal lässt sich die Frage dementsprechend nicht beantworten.

--- End quote ---

So schaut´s aus!

Wenn ich als AG in einen MA investiere (Lehrgangsgebühren/Gehaltsfortzahlung etc.) und ich im Mittel über 1,5 Jahre gute 100.000 € zahle, empfinde ich 5 Jahre nicht als zu lange...

Micolash:
Kosten sind 5000€ und einen Tag Freistellung pro Woche. Danke für die Antworten bisher.

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