Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Ruckzahlungsklausel Bindungsdauer
ich1974:
5 Jahre dürfe grundsätzlich keinen Bestand haben. Es sei denn der AG hat ein Studium mit 10 Semestern bezahlt.
ich1974:
Bei 1,5 Jahren sollte nicht mehr als 2 bis 3 Jahre Rückzahlungsvereinbarung gültig sein. Am besten Fachanwalt fragen. Falls Rückzahlungsklausel unwirksam kann sofort gekündigt werden.
Sjuda:
Die Bindungsdauer ist abhängig von der Dauer der Fortbildung bzw. dem Umfang der Freistellung sowie den Kosten.
Pauschal lässt sich die Frage dementsprechend nicht beantworten.
Die 5-jährige Bindungsfrist wird als absolute Obergrenze angesehen, die nur in den seltensten Fällen zulässig sein dürfte.
Sollte die Fortbildungsmaßnahme nicht außergewöhnlich teuer gewesen sein, halte ich die Bindungsdauer von 5 Jahren auch für unzulässig.
Schokokeks:
--- Zitat von: Sjuda am 22.02.2024 13:31 ---Die Bindungsdauer ist abhängig von der Dauer der Fortbildung bzw. dem Umfang der Freistellung sowie den Kosten.
Pauschal lässt sich die Frage dementsprechend nicht beantworten.
--- End quote ---
So schaut´s aus!
Wenn ich als AG in einen MA investiere (Lehrgangsgebühren/Gehaltsfortzahlung etc.) und ich im Mittel über 1,5 Jahre gute 100.000 € zahle, empfinde ich 5 Jahre nicht als zu lange...
Micolash:
Kosten sind 5000€ und einen Tag Freistellung pro Woche. Danke für die Antworten bisher.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version