Frage zu Kündigung

Begonnen von Jan88, 22.02.2024 15:02

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Jan88

Hi,
ich bin ganz neu in der Welt des öffentlichen Dienstes (Bank) dort jedoch eher in der Verwaltung tätig.
Wie ist das denn eigentlich nach der Probezeit ...

In der normalen Wirtschaft kann man ja dennoch mit irgendwelchen Pseudogründen und Berücksichtung der Kündiungsfrist rausgeschmissen werden.

Ich würde gerne bleiben und denke auch, ich mache mich ganz gut, nur es interessiert mich. Kann man auch hier ganz normal rausgeschmissen werden oder müsste man schon "den goldenen Löffel" klauen?

Besten Dank im Vorfeld
Jan

Verwaltungsfritze

Theoretisch verhält es sich genau so wie in der freien Wirtschaft und das Kündigungsschutzgesetz findet in beiden Bereichen die gleiche Anwendung.
Praktisch ist meine jahrelange Erfahrung in unterschiedlichen Verwaltungen allerdings eher so, dass man schon echt Bockmist gebaut haben muss, um zu fliegen.

Jan88

Danke Dir, das klingt ja ganz gut

MoinMoin

Zitat von: Jan88 in 22.02.2024 15:02
In der normalen Wirtschaft kann man ja dennoch mit irgendwelchen Pseudogründen und Berücksichtung der Kündiungsfrist rausgeschmissen werden.
Nein, ab einer gewissen Größe kann ein AG das nicht mehr.
Der einzige Grund für Kündigung, die nicht an deinem Fehlverhalten oder deiner mangelnden Leistungsfähigkeit liegt ist die betriebsbedingte Kündigung.

Der Unterschied zwischen öD und pW ist allerdings, dass im öD weder die Kündigung mit goldenem Handschlag gemacht wird (sprich  in der pW wird jemanden mitgeteilt, dass man sich von ihm trennen will und er kündigen soll und dafür x Euro Abfindung bekommt.)
noch dass die Personaler in der Lage sind nicht einvernehmliche Kündigung auf Basis vom KSchG rechtssicher durchzuziehen.

Jan88

Soll heißen? Die Chancen rauszufliegen sind eher gering?

Flying

Zitat von: Jan88 in 23.02.2024 08:23
Soll heißen? Die Chancen rauszufliegen sind eher gering?

Ja.. Besagter goldener Löffel trifft es in vielen Behörden schon ganz gut.

FearOfTheDuck

Lustigerweise hatte eine OB das regelmäßig in die Begrüßungsansprache an die Azubis mit einfließen lassen:
"Solange Sie keine goldenen Löffel klauen, sind sie bei uns sicher." Die Schelme dachten sich da immer: Na, die goldenen Löffel hier sind aber doch schon lange verramscht worden. ;)

Saxum

Nur um kurz zu ergänzen, der "goldene Löffel" ist natürlich ein außergewöhnlicher Kündigungsgrund und ja grundsätzlich wird man nicht "so schnell" rausgeworfen wie im Vergleich zur normalen Wirtschaft.

Ich will aber trotzdem mitgeben, dass es wesentlich darauf ankommt, dass man seine Arbeitsleistung normal erbringt oder zumindest anbietet. Die Faustregel hierfür ist regelmäßig eine "Tätigkeit von mittlerer Art und Güte unter normaler körperlicher Tätigkeit".

Würde man als starkes Gegenbeispiel einige male einfach so ohne Grund etwa "nicht zur Arbeit kommen", kann auch ein Kündigungsverfahren nach entsprechender Abmahnung und Wiederholung eingeleitet werden oder gegen die Arbeitspflichten generell verstoßen (schädliches Verhalten gegenüber Kunden oder Kolleg*innen).

Konkludent gesagt, wenn man sich "normal" verhält im Sinne der Arbeitsleistung, passt alles.

MoinMoin

Selbstverschuldet kann man überall rausfliegen, nur im öD sind die Personaler eher nicht dazu befähigt, den Goldene Löffelklauer auch rechtssicher zu kündigen, als das in der pW in grossen Betrieben der Fall ist.

Betriebsbedingte Kündigungen sind auch seltener im öD als in der pW, habe ich aber schon erlebt.

Unliebsame Knalltüten werden uU auch im öD in einem Flächenland mal wegversetzt, so dass man sich dann einigt.

Mortis

Ich finde hier fehlt noch:

"Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz ("Unkündbarkeit") besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind."

MoinMoin

Zitat von: Mortis in 24.02.2024 23:40
Ich finde hier fehlt noch:

"Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz ("Unkündbarkeit") besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind."
Und was bedeutet dieser besondere tarifliche Kündigungsschutz?

Das man bei betrieblicher Kündigung als letztes gehen darf. Auch wenn man sozialverträglicher früher dran wäre.
Aber man darf trotzdem nicht minderleistender sein oder Löffel klauen.

Flying

Zitat von: Saxum in 23.02.2024 09:49
Nur um kurz zu ergänzen, der "goldene Löffel" ist natürlich ein außergewöhnlicher Kündigungsgrund und ja grundsätzlich wird man nicht "so schnell" rausgeworfen wie im Vergleich zur normalen Wirtschaft.

Ich will aber trotzdem mitgeben, dass es wesentlich darauf ankommt, dass man seine Arbeitsleistung normal erbringt oder zumindest anbietet. Die Faustregel hierfür ist regelmäßig eine "Tätigkeit von mittlerer Art und Güte unter normaler körperlicher Tätigkeit".

Würde man als starkes Gegenbeispiel einige male einfach so ohne Grund etwa "nicht zur Arbeit kommen", kann auch ein Kündigungsverfahren nach entsprechender Abmahnung und Wiederholung eingeleitet werden oder gegen die Arbeitspflichten generell verstoßen (schädliches Verhalten gegenüber Kunden oder Kolleg*innen).

Konkludent gesagt, wenn man sich "normal" verhält im Sinne der Arbeitsleistung, passt alles.

Der "goldende Löffel" steht symbolisch für diese Art von Beispielen.