Autor Thema: Urlaubsanspruch/-übertragung/Auszahlung bei Krankheit, Rente  (Read 1408 times)

tvlerin

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Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich werde als 100 Grad-Schwerbehinderte ab 01.04.2024 (3 Mo vor regulärem Anspruch mit 0,9 % Abschlag) in Schwerbehinderten-Rente gehen, da mein Krankengeld ausläuft und über die EMR noch nicht entschieden ist.
Meinen Urlaub möchte ich finanziell abgegolten bekommen.

Ich hab aus 2023 noch allen Urlaubsanspruch (30+5 AT). Für den Januar kommt noch 1/12 dazu, glaube ich.

Meine Frage: Bekomme ich alle tariflichen Tage ausgezahlt oder nur die gesetzlichen UT (20? 24?).
Und: Bekomme ich die Urlaubsabgeltung/Auszahlung ohne Antrag oder muss ich die schriftlich geltend machen? Wenn also geltend machen - wieviele?

Ich danke Euch schon jetzt für Eure Hilfe!!

Viele Grüße! TVLerin
« Last Edit: 22.02.2024 18:29 von tvlerin »

Marie Kreutz

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Hallo,

der Urlaub aus 2023 verfällt 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres am 31.03.2025. Ich bin mir nicht sicher, es kann sein, dass die zehn Tage tariflicher Mehrurlaub schon am 30.09.2024 verfallen. Darüber muss Dich Dein Arbeitgeber zum Anfang des Jahres 2024 schriftlich informieren. Bei uns muss die finanzielle Abgeltung des Urlaubes schriftlich innerhalb der Ausschlussfrist von 6 Monaten beantragt werden. Freiwillig wird nichts gezahlt! Für dieses Jahr hast Du noch Anspruch für die Monate Januar bis März.

tvlerin

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Herzlichen Dank, Marie!
 'Bei uns' bekommt frauman eine Auszahlung des Url.-Anspruchs erst mit Beendigung des Arb.-Verhältnisses. Können Ausnahmen erwirkt werden? Weißt Du das, zufällig?

Viele Grüße und schönen Tag Dir,
TVLerin

MoinMoin

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Herzlichen Dank, Marie!
 'Bei uns' bekommt frauman eine Auszahlung des Url.-Anspruchs erst mit Beendigung des Arb.-Verhältnisses. Können Ausnahmen erwirkt werden? Weißt Du das, zufällig?
Nein es ist gesetzlich verboten Urlaub auszuzahlen.
Außer wenn er mit ausscheiden nicht abgegolten werden konnte.

ich1974

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Ist Arbeitslosengeld bzw. Urlaub nehmen keine Option und dadurch auf den Rentenabschlag verzichten?