Autor Thema: Anrechnung Ausbildung Kündigungsfrist  (Read 500 times)

RWY24

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Anrechnung Ausbildung Kündigungsfrist
« am: 22.02.2024 19:19 »
Hallo,

ich habe am 01.08.21 eine 2,5-jährige Ausbildung im Öffentlichen Dienst (TVöD-F) begonnen. Anschließend würde ich zum 26.01.24 für ein Jahr befristet übernommen.
Jetzt hätte ich die Möglichkeit zum 01.09.24 einen neuen tollen Job in einem anderen Betrieb zu beginnen.
Nun stehe ich allerdings vor der Frage - um die korrekte Kündigungsfrist zu ermitteln - ob meine Ausbildungszeit angerechnet wird. §34 TVöD interpretiere ich so, dass lediglich das Arbeitsverhältnis (welches ja nicht die Ausbildung ist) relevant ist. Nun gibt es aber ja auch vom BAG Urteile welche sagen, dass die Ausbildungszeit sehr wohl bei der Ermittlung der Kündigungsfrist relevant ist.
Hat jemand Erfahrung mit der Thematik?
Oder hat der TVöD dann gar Vorrang?
Es gibt ja auch Urteile in denen deutlich dargestellt wird, dass ein Ausbildungsverhältnis kein Arbeitsverhältnis ist.

Danke!


McOldie

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Antw:Anrechnung Ausbildung Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 22.02.2024 20:07 »
 Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Beschäftigungszeit.  Unter Beschäftigungszeit versteht der TVöD die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist.
Nicht als Beschäftigungszeit rechnen Zeiten, die in einem Berufsausbildungsverhältnis zurückgelegt worden sind.