Autor Thema: Externe Stellenbewertung einsehen  (Read 1322 times)

Tommy78

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Externe Stellenbewertung einsehen
« am: 23.02.2024 07:51 »
Hallo,
meine Stelle wurde extern bewertet da aktuell nicht genügend Personal in unserer Orga zur Verfügung steht.
Nun meine Frage, darf ich als AN das Ergebnis meiner Stellenbewertung einsehen bzw. Informationen darüber erhalten? Die endgültige Bewertung wird ja durch unsere Stellenbewertungskommission festgelegt, daher wäre ich am Ergebnis des externen Gutachters interessiert.
Vielen Dank!
Thomas

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« Antwort #1 am: 23.02.2024 09:17 »
Es gibt keine Regelung, die dir die Einsichtnahme verbietet. Da es aber um eine interne Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Bewertung / Eingruppierung geht, besteht aber auch kein Anspruch auf Einsichtnahme.


MoinMoin

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« Antwort #2 am: 23.02.2024 09:45 »
Der PR, der darf das docheinfordern, oder?

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« Antwort #3 am: 23.02.2024 09:49 »
Der PR, der darf das docheinfordern, oder?

Nein, da der PR bei der Stellenbewertung keine Beteiligungsrechte hat.

MoinMoin

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« Antwort #4 am: 23.02.2024 10:10 »
Der PR, der darf das docheinfordern, oder?

Nein, da der PR bei der Stellenbewertung keine Beteiligungsrechte hat.
Ich meinte sie einsehen, wenn die Stelle besetzt wird oder wenn es den Verdacht gibt, dass Bezahlung und Eingruppierung nicht passt.

Aber im Kern, kann natürlich der PR eine eigene Bewertung machen lassen, damit sie bei einer Besetzung sachgerecht entscheiden können, oder?

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Antw:Externe Stellenbewertung einsehen
« Antwort #5 am: 23.02.2024 10:16 »
Ob bei der Eingruppierung der PR das Recht hat, die Rechtsmeinung des AG zur Stellenbewertung einzusehen, gibt es aus meiner Sicht unterschiedliche Meinungen, nach meinem Verständnis ist aber mindestens das Ergebnis aus der Bewertung (also die Entgeltgruppe) mitzuteilen.
Es spricht jedoch nichts dagegen, auch das Gutachten an den PR weiterzugeben.

Grundsätzlich kann der PR durch Schulungen auch eigene Kompetenz in Sachen Eingruppierung aufbauen, ob er jedoch von der Dienststelle bezahlte Gutachten in Auftrag geben kann, wage ich zu bezweifeln.

Tommy78

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« Antwort #6 am: 23.02.2024 12:11 »
Danke für eure Informationen, ich werde den Weg über unseren PR suchen und hoffe auf Erfolg!
VG Thomas

MoinMoin

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« Antwort #7 am: 23.02.2024 16:49 »
Ob bei der Eingruppierung der PR das Recht hat, die Rechtsmeinung des AG zur Stellenbewertung einzusehen, gibt es aus meiner Sicht unterschiedliche Meinungen, nach meinem Verständnis ist aber mindestens das Ergebnis aus der Bewertung (also die Entgeltgruppe) mitzuteilen.
Es spricht jedoch nichts dagegen, auch das Gutachten an den PR weiterzugeben.

Grundsätzlich kann der PR durch Schulungen auch eigene Kompetenz in Sachen Eingruppierung aufbauen, ob er jedoch von der Dienststelle bezahlte Gutachten in Auftrag geben kann, wage ich zu bezweifeln.
Drum ist es Dumm dem PR nicht die Entscheidungsgrundlage zu geben.
Der PR lehnt halt die Einstellung etc. ab, weil er die Rechtsauffassung hat, das eine andere EG vorliegt und dann….?
Und der AG muss für die Kosten aufkommen, die für die PR Arbeit notwendig sind, im Zweifel auch Gutachter und Rechtsanwalt. Also wenn der AG sich Rechtsbeistand holt und die Inhalte nicht dem PR aushändigt, dann kann ich mir vorstellen, dass dem PR es zusteht sich auch einen zu holen.
Die Kosten kann der AG doch verhindern in dem er seine Erkenntnisse mit dem PR teilt.