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Externe Stellenbewertung einsehen

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Tommy78:
Hallo,
meine Stelle wurde extern bewertet da aktuell nicht genügend Personal in unserer Orga zur Verfügung steht.
Nun meine Frage, darf ich als AN das Ergebnis meiner Stellenbewertung einsehen bzw. Informationen darüber erhalten? Die endgültige Bewertung wird ja durch unsere Stellenbewertungskommission festgelegt, daher wäre ich am Ergebnis des externen Gutachters interessiert.
Vielen Dank!
Thomas

Organisator:
Es gibt keine Regelung, die dir die Einsichtnahme verbietet. Da es aber um eine interne Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Bewertung / Eingruppierung geht, besteht aber auch kein Anspruch auf Einsichtnahme.

MoinMoin:
Der PR, der darf das docheinfordern, oder?

Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 23.02.2024 09:45 ---Der PR, der darf das docheinfordern, oder?

--- End quote ---

Nein, da der PR bei der Stellenbewertung keine Beteiligungsrechte hat.

MoinMoin:

--- Zitat von: Organisator am 23.02.2024 09:49 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 23.02.2024 09:45 ---Der PR, der darf das docheinfordern, oder?

--- End quote ---

Nein, da der PR bei der Stellenbewertung keine Beteiligungsrechte hat.

--- End quote ---
Ich meinte sie einsehen, wenn die Stelle besetzt wird oder wenn es den Verdacht gibt, dass Bezahlung und Eingruppierung nicht passt.

Aber im Kern, kann natürlich der PR eine eigene Bewertung machen lassen, damit sie bei einer Besetzung sachgerecht entscheiden können, oder?

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