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Externe Stellenbewertung einsehen
Organisator:
Ob bei der Eingruppierung der PR das Recht hat, die Rechtsmeinung des AG zur Stellenbewertung einzusehen, gibt es aus meiner Sicht unterschiedliche Meinungen, nach meinem Verständnis ist aber mindestens das Ergebnis aus der Bewertung (also die Entgeltgruppe) mitzuteilen.
Es spricht jedoch nichts dagegen, auch das Gutachten an den PR weiterzugeben.
Grundsätzlich kann der PR durch Schulungen auch eigene Kompetenz in Sachen Eingruppierung aufbauen, ob er jedoch von der Dienststelle bezahlte Gutachten in Auftrag geben kann, wage ich zu bezweifeln.
Tommy78:
Danke für eure Informationen, ich werde den Weg über unseren PR suchen und hoffe auf Erfolg!
VG Thomas
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 23.02.2024 10:16 ---Ob bei der Eingruppierung der PR das Recht hat, die Rechtsmeinung des AG zur Stellenbewertung einzusehen, gibt es aus meiner Sicht unterschiedliche Meinungen, nach meinem Verständnis ist aber mindestens das Ergebnis aus der Bewertung (also die Entgeltgruppe) mitzuteilen.
Es spricht jedoch nichts dagegen, auch das Gutachten an den PR weiterzugeben.
Grundsätzlich kann der PR durch Schulungen auch eigene Kompetenz in Sachen Eingruppierung aufbauen, ob er jedoch von der Dienststelle bezahlte Gutachten in Auftrag geben kann, wage ich zu bezweifeln.
--- End quote ---
Drum ist es Dumm dem PR nicht die Entscheidungsgrundlage zu geben.
Der PR lehnt halt die Einstellung etc. ab, weil er die Rechtsauffassung hat, das eine andere EG vorliegt und dann….?
Und der AG muss für die Kosten aufkommen, die für die PR Arbeit notwendig sind, im Zweifel auch Gutachter und Rechtsanwalt. Also wenn der AG sich Rechtsbeistand holt und die Inhalte nicht dem PR aushändigt, dann kann ich mir vorstellen, dass dem PR es zusteht sich auch einen zu holen.
Die Kosten kann der AG doch verhindern in dem er seine Erkenntnisse mit dem PR teilt.
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