Ob bei der Eingruppierung der PR das Recht hat, die Rechtsmeinung des AG zur Stellenbewertung einzusehen, gibt es aus meiner Sicht unterschiedliche Meinungen, nach meinem Verständnis ist aber mindestens das Ergebnis aus der Bewertung (also die Entgeltgruppe) mitzuteilen.
Es spricht jedoch nichts dagegen, auch das Gutachten an den PR weiterzugeben.
Grundsätzlich kann der PR durch Schulungen auch eigene Kompetenz in Sachen Eingruppierung aufbauen, ob er jedoch von der Dienststelle bezahlte Gutachten in Auftrag geben kann, wage ich zu bezweifeln.