Autor Thema: formelle Qualifikation - fachliche Anerkennung  (Read 979 times)

Pocahontas

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Hallo!
Ich stolpere immer wieder über die formell geforderten Qualifikationen. Für die allermeisten interessanten Stellen habe ich eine völlig fachfremde abgeschlossene Ausbildung. Allerdings verfüge ich über einige verwaltungs/kaufmännische Berufserfahrung und vor allem über eine fachliche Anerkennung für die Ausbildung von Bürokaufleuten (ausgestellt von einer IHK). In der Regel steht aber in interessanten Stellenbeschreibungen die Anforderung "abgeschlossene kaufmännische Ausbildung" - ohne die Nennung von alternativen Zugangsmöglichkeiten (z.B. "oder gleichwertiger Abschluss"...). Was denkt ihr: bin ich für solcherlei ausgeschriebene Positionen formell zulässig? Wo finde ich Hinweise dazu (Gesetzestexte, Verordnungen, ggf. Tarifverträge o.ä.) Hat da jemand eine Idee?

MoinMoin

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Antw:formelle Qualifikation - fachliche Anerkennung
« Antwort #1 am: 23.02.2024 10:12 »
Wenn der AG sich selbst durch klare Forderungen bei der Ausschreibung beschränkt, dann ist es halt so.
Er darf im Auswahlverfahren nicht abweichen, letztendlich wg. GG, denn jemanden auswählen, der sich beworben hat, obwohl er die Kriterien nicht erfüllt benachteiligt die anderen.

Pocahontas

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Antw:formelle Qualifikation - fachliche Anerkennung
« Antwort #2 am: 23.02.2024 10:22 »
Ja, soweit klar. Doch: Ich hatte schon Kontakt zu Personal-Menschen, die eben aus diesem Grund eine Bewerbung meinerseits ablehnten, bei anderen Stellen (jeweils im öD) aber zum Gespräch geladen wurde. Daher zielt die Frage wohl eher darauf ab: Zählt die fachliche Anerkennung für die Durchführung zur Ausbildung ebenso wie die Ausbildung selbst, oder ist das "nur" als gleichwertig einzuschätzen. Die Überlegung ist, ob das so irgendwo geregelt ist, oder ob das ein Graubereich ist, den jede Institution etwas anders auslegt.

FearOfTheDuck

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Antw:formelle Qualifikation - fachliche Anerkennung
« Antwort #3 am: 23.02.2024 10:39 »
M.E. eher Graubereich. Der AG legt seine Anforderungen fest und entscheidet am Ende auch, womit er diese erfüllt sieht. Da er an die Anforderungen in der Ausschreibung gebunden ist, müsste er wohl im Zweifel gut begründen, wieso er sie als erfüllt ansieht, damit er nicht das Auswahlverfahren angreifbar macht.

TreueTomate

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Antw:formelle Qualifikation - fachliche Anerkennung
« Antwort #4 am: 23.02.2024 13:48 »
Angenommen jemand wird eingestellt und erfüllt eigentlich die Voraussetzungen nicht. Darf er dann die Position behalten oder muss er entlassen werden oder ähnliches?

clarion

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Antw:formelle Qualifikation - fachliche Anerkennung
« Antwort #5 am: 23.02.2024 16:28 »
Hallo,

solange diese Person die zugewiesene Tätigkeit macht, kann er/sie nicht entlassen werden. Natürlich darf nicht eine Urkundenfälschung o.ä. zur Einstellung geführt haben.


MoinMoin

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Antw:formelle Qualifikation - fachliche Anerkennung
« Antwort #6 am: 23.02.2024 16:40 »
Angenommen jemand wird eingestellt und erfüllt eigentlich die Voraussetzungen nicht. Darf er dann die Position behalten oder muss er entlassen werden oder ähnliches?
Der Geschädigte kann uU verlangen ebenfalls eingestellt zu werden🤣
um dann in der Probezeit rausgeschmissen zu werden.
Den Arbeitsvertrag des Eingestellten betrifft das nicht.
Dann hat halt der PR geschlammpt.