Autor Thema: Stufenzuordnung nach internem Jobwechsel  (Read 1059 times)

Ludwig4

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Stufenzuordnung nach internem Jobwechsel
« am: 24.02.2024 14:46 »
Hallo zusammen,

kann ich vielleicht kurz um eine Einschätzung bitten?

Folgende Situation:

Ich komme aus einer befristeten und drittmittelfinanzierten Anstellung in der Entgeltgruppe 8. Bei meiner Anstellung habe ich die Erfahrungsstufe 2 erhalten, sodass ich nach zwei Jahren in Stufe 3 aufgestiegen bin.

Ich habe nun beim selben Arbeitgeber nach einem internen Bewerbungsverfahren eine unbefristete Stelle in der Entgeltgruppe 9 c erhalten. Das Fristende der alten Stelle war noch nicht erreicht.

Ich bin fest davon ausgegangen, dass ich Stufe 3 behalten werden kann, da mein Jobwechsel als Höhergruppierung zu betrachten ist.

Nun habe ich meine erste Bezügemitteilung erhalten und mit Schrecken festgestellt, dass dort Stufe 2 vermerkt ist.

Habe ich hier etwas falsch verstanden oder gibt es Ausnahmen, in dem die Höhergruppierung nicht stufengleich erfolgt? Meine Hoffnung ist natürlich, dass es sich nur um einen versehentlichen Fehler handelt.

Viele Grüße und vielen Dank!

Ludwig4

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Antw:Stufenzuordnung nach internem Jobwechsel
« Antwort #1 am: 24.02.2024 21:46 »
Vielleicht noch kurz als Nachtrag:

Ich habe inzwischen noch etwas recherchiert und möchte dem Sachverhalt gerne noch etwas hinzufügen.

Im Zuge des Stellenwechsels habe ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der auch einen sehr kurzen Paragrafen enthält, wo steht, dass das der Achterstelle zugehörige Arbeitsverhältnis einvernehmlich vor dem Startzeitpunkt der neuen Stelle endet.

Ich habe das im Moment der Unterzeichnung im Hinblick auf die formalen Voraussetzungen einer Höhergruppierung leider nicht problematisiert. Es musste auch schnell gehen und es hat sich auch nicht nach einer Neuanstellung angefühlt (und das tut es auch jetzt nicht, wenn ich in Rechnung stelle, dass meine verbliebenen Urlaubsansprüche aus dem letzten Jahr oder mein Gleitzeitkonto unberührt geblieben sind).

Liegt hier vielleicht der Hund begraben?

Viele Grüße und vielen Dank!
« Last Edit: 24.02.2024 22:03 von Ludwig4 »

MoinMoin

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Antw:Stufenzuordnung nach internem Jobwechsel
« Antwort #2 am: 25.02.2024 08:49 »
Es ist keine Neuanstellung, wenn Urlaubstage etc. "übertragen" werden, also ist es eine ganz normaler HG
Also Bezügeabteilung anschreiben etc. und dein Recht fristgerecht einfordern.