Autor Thema: Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (2)  (Read 1011 times)

alen

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Hallo zusammen,

da der ursprüngliche Thread

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=118759.0

leider gesperrt ist, möchte ich hier nochmal nach Erfahrungen mit befristeten und nicht verbeamteten Vertretungsprofessuren fragen. Insbesondere würde mich interessieren, wie mit den Arbeitgeberanteilen zur gesetzlichen Sozialversicherung KV+PV+RV umgegangen wird.

Da kein klassisches Angestelltenverhältnis zustande kommt, wäre ich besorgt, diese selbst zahlen zu müssen, was einen einschneidenden finanziellen Rückschritt zur Folge hätte, bei dem ich ggf. eine Prof-Vertretung ablehnen würde.

Dazu finden sich leider keine verlässlichen Informationen. Im obigen Thread behauptet zwar ein Gastuser, dass der Arbeitgeberanteil zu den KV-/PV-Beiträgen anstelle einer Beihilfe gezahlt wird, jedoch ohne Angabe, ob diese Information aus eigener Erfahrung stammt, aus verlässlicher Quelle stammt oder einfach nur geraten ist.

Vllt kann sich auch der User cyrix42 konkret dazu äußern, wie es letztendlich ausgegangen ist? Das würde mir und meiner Entscheidung sehr helfen.

Danke und Grüße!

McOldie

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Antw:Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (2)
« Antwort #1 am: 25.02.2024 11:38 »
ich kann den Thread lesen

clarion

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Antw:Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (2)
« Antwort #2 am: 25.02.2024 22:23 »
Google mal, ob Dein Bundesland die pauschale Beihilfe anbietet.

Coffee86

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Antw:Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (2)
« Antwort #3 am: 26.02.2024 06:54 »
Oft hilft es auch bei der dortigen Personalverwaltung einfach mal nachzufragen. Nach meiner Erfahrung - so schlecht die Personaler im öD auch meist sind - sind die Personaler im professoralem Bereich (und den verwandten Nebengebieten) kompetent. Ich habe da auch jemanden, der sowas aus dem Stehgreif wüsste, aber meist ist das ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

bettelmusikant

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Antw:Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (2)
« Antwort #4 am: 27.02.2024 17:50 »
Sofern kein Beamtenverhältnis besteht, aus dem du für die V-Prof. beurlaubt wirst, kannst du hinsichtlich der Sozialversicherung wie ein normaler Angestellter behandelt. Es kommt darauf an, auf welcher Basis du angestellt wirst, aber so kenn ich das.