Autor Thema: Kernarbeitszeitbefreiung  (Read 1812 times)

Alina95

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Kernarbeitszeitbefreiung
« am: 26.02.2024 07:41 »
Hallo,
unsere Kernarbeitszeiten sind von 08:30 Uhr - 16:00 Uhr (Mo-Do) und 08:30 Uhr - 12:30 Uhr (Fr).
Man kann ab 06:30 Uhr anfangen zu arbeiten, man muss allerdings bis 16:00 Uhr arbeiten. Das bedeutet man macht 45 Minuten Überstunden pro Tag.
Ist es möglich sich von der Kernarbeitszeit befreien zu lassen? Also das man statt 16:00 Uhr um 15:15 Uhr Feierabend machen darf?
Ich bin zudem auch mit einem Schwerbehinderten gleichgestellt (Vielleicht gibt es da ja ein paar Vorteile)
Liebe Grüße

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,863
Antw:Kernarbeitszeitbefreiung
« Antwort #1 am: 26.02.2024 07:44 »
Nein!

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Kernarbeitszeitbefreiung
« Antwort #2 am: 26.02.2024 08:19 »
Nur wenn man auf Teilzeit geht oder wenn so etwas in der DV geregelt ist.

Alien1973

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 246
Antw:Kernarbeitszeitbefreiung
« Antwort #3 am: 26.02.2024 08:40 »
Deswegen gibt es bei uns seit einiger Zeit keine Kernzeiten mehr sondern es wurde auf Funktionszeiten umgestellt. Sprich das Amt, die Abteilung oder sonst was muss funktionieren und dabei reicht es manchmal auch aus, wenn ein einzelner Kollege oder Kollegin länger anwesend ist anstatt alle in der Abteilung. Es wird sich halt abgesprochen und abgewechselt...

Ob man da allerdings auch bei Funktionszeit dauerhaft immer derjenige sein kann, der früher geht, wage ich zu bezweifeln. Das würden die Kollegen kaum mitmachen...

brian

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 363
Antw:Kernarbeitszeitbefreiung
« Antwort #4 am: 26.02.2024 08:49 »
Haben wir auch und wir haben einen Telefondienst eingerichtet, der auf jeden Fall bis Ende der Funktionszeit bleiben muss. Funktioniert gut.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704
Antw:Kernarbeitszeitbefreiung
« Antwort #5 am: 26.02.2024 08:58 »
Nur wenn man auf Teilzeit geht oder wenn so etwas in der DV geregelt ist.

Teilzeit allein dürfte nicht reichen, wenn man mit den reduzierten Stunden die Kernarbeitszeiten abdecken kann, ist dann auch zu arbeiten. Gerade im vorliegenden Beispiel.

Julianx1

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 57
Antw:Kernarbeitszeitbefreiung
« Antwort #6 am: 26.02.2024 09:11 »
Lass dich nicht ins Boxhorn jagen.

Jede Einzelvereinbarung mit entsprechender Begründung ist möglich. Der PR wird beteiligt und gut ist. Das ist eine Frage der Verhandlung mit deinem Arbeitgeber.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704
Antw:Kernarbeitszeitbefreiung
« Antwort #7 am: 26.02.2024 09:34 »
Einzelvereinbarung? Abgesehen davon, dass TE keine besonderen Gründe für eine Sonderbehandlung vorbringt, würde die Hälfte des Personals anschließend auch diese Ausnahme haben wollen.

John Sheridan

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Kernarbeitszeitbefreiung
« Antwort #8 am: 26.02.2024 20:00 »
Es könnte durchaus sein, dass hier ein Anspruch auf individuelle Arbeitszeitverteilung besteht.
Nach § 164 Abs. 4 SGB IX ist ein solcher immer dann gegeben, wenn - und nur wenn - die (schwer-)Behinderung eine individuelle Anpassung der Arbeitszeit erforderlich macht.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,863
Antw:Kernarbeitszeitbefreiung
« Antwort #9 am: 26.02.2024 20:07 »
Das müsste aber schon ausgeführt werden inwieweit eine hier noch nicht mal existente Schwerbehinderung erfordert, individuelle Arbeitszeiten zu vereinbaren. Es könnte jedenfalls den Betriebsfrieden empfindlich stören, wenn er/sie für den Rest nicht nachvollziehbar anders behandelt wird als alle anderen.

Ich würde dazu raten, den PR darauf anzusetzen, dass die Kernarbeitszeit in Funktionszeit umgewandelt wird. Dann hätten alle etwas davon und man könnte die Spätdienste gleichmäßig verteilen, sofern nicht jemand vom Naturell her sowieso die späten Stunden abdecken möchte.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,557
Antw:Kernarbeitszeitbefreiung
« Antwort #10 am: 26.02.2024 22:09 »
Die 45min Mehrarbeit sind doch vollkommen freiwillig. Genauso hat man sich doch irgendwann freiwillig für den Job mit diesen Konditionen entschieden. Insofern sehe ich das Problem nicht.

Sicherlich mag es aus dem individuellen Auge heraus schönere Arbeitszeiten geben, aber genauso gut "schlimmere". So what... Und wenn es nicht mehr passt, kann man - wie clarion schrieb - Änderungen anstreben oder sich verändern.

Dakmer

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 154
Antw:Kernarbeitszeitbefreiung
« Antwort #11 am: 27.02.2024 08:51 »
Da die Kernarbeitszeit um 8:30 anfängt, besteht ja keine Not, um 6:30 anfangen zu müssen.
Diese Mehrarbeit von 45 Min. sind keine angeordneten Überstunden, sondern eigene Entscheidung.
Aus welchen Grund sollte denn die Arbeitszeit um 15:15 enden? Gibt es eine pflegebedürftige Person zu Haus? Gibt es Kinder, die Obhut brauchen? So ohne Grund, sehe ich da keine Extrabehandlung.

Alien1973

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 246
Antw:Kernarbeitszeitbefreiung
« Antwort #12 am: 27.02.2024 09:06 »
Es gibt keine Kernarbeitszeit von 8:30 bis 16 Uhr, das wären 7,5 Stunden am Stück und das ist ohne Pause unzulässig...

Die Kernarbeitszeit wird gewöhnlich durch eine Mittagspause von z.B. 12-14 Uhr in Vormittag und Nachmittag geteilt. Wenn man um 6:30 anfängt und bis 16 Uhr arbeiten soll, man jedoch keine Mehrstunden ansammeln will, was hindert einen daran anstatt 30 min eine volle Stunde Mittag zu machen? Andere wollen grundsätzlich eine Stunde Mittag machen, denen sind die 30 Minuten schlicht zu wenig. Der AG gibt doch nur einen Rahmen vor, die Mitarbeiter können dann im gesteckten Rahmen das Optimum für sich rausholen.

John Sheridan

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Kernarbeitszeitbefreiung
« Antwort #13 am: 28.02.2024 00:08 »
Das müsste aber schon ausgeführt werden inwieweit eine hier noch nicht mal existente Schwerbehinderung erfordert, individuelle Arbeitszeiten zu vereinbaren. Es könnte jedenfalls den Betriebsfrieden empfindlich stören, wenn er/sie für den Rest nicht nachvollziehbar anders behandelt wird als alle anderen.

Ich würde dazu raten, den PR darauf anzusetzen, dass die Kernarbeitszeit in Funktionszeit umgewandelt wird. Dann hätten alle etwas davon und man könnte die Spätdienste gleichmäßig verteilen, sofern nicht jemand vom Naturell her sowieso die späten Stunden abdecken möchte.

Natürlich müsste da ein Kausalzusammenhang bestehen und die Behinderung müsste die Verteilung der Arbeitszeit notwendig machen. Eine Schwerbehinderung dagegen ist nicht erforderlich. Eine Gleichstellung genügt durchaus. Und die ist laut TE gegeben. Passiert auch in der Praxis garnicht mal so selten. Ob diese  Voraussetzung erfüllt ist kann ich nicht beurteilen, die TE vermutlich aber schon. Vielleicht hören wir dahingehend ja nochmal etwas  =)

Edit: Wäre ich betroffen und wäre es notwendig, meine Arbeitszeit anzupassen würde ich den Weg mit der Umwandlung in Funktionsarbeitszeit nicht gehen, da er mir deutlich zu langwierig wäre. Der Anspruch auf Umgestaltung der Arbeitszeit kann ohne Weiteres umgesetzt werden. Hätte ich allerdings keinen Anspruch, weil meine Behinderung die Umgestaltung nicht notwendig macht wäre das durchaus ein guter Weg!

Britta2

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 683
Antw:Kernarbeitszeitbefreiung
« Antwort #14 am: 28.02.2024 09:29 »
Für mich gibt es bei solcher Konstellation nur eine einzige sachliche Möglichkeit:  nicht Einzelgespräche mit dem Chef oder wem auch immer sondern die ganze Truppe gemeinsam an einen Tisch und generelle Strategien ausdiskutieren und schriftlich protokollieren! So weiß jeder Bescheid, können offen und ehrlich Unstimmigkeiten geklärt werden und gibt es eine klare Linie. Solche "sie war beim Chef und hat erzählt" und "ich gehe zum Chef und erzähle" - bringt nichts außer Frust. Ich verstehe auch nicht, wieso sich das Euer Chef antut ...
Leise Zweifel habe ich an der präsentierte Liste der Unmengen Verfehlungen einer einzelnen Mitarbeiterin. Es hat sich eben vieles über die Jahre eingeschliffen und wenn dann etwas anders gemacht wird, dann ist das eben falsch.
OT: dazu knkreter Arbeitsauftrag mit Deadline zur IT - gefolgt von Kontrolle der Eerledigung durch die Vorgesetzten!