Autor Thema: Tätigkeitsbereich über E15  (Read 1049 times)

Ekko

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 24
Tätigkeitsbereich über E15
« am: 26.02.2024 08:11 »
Guten Morgen zusammen,

im Zuge eines potentiellen Stellenwechsels könnte ich zunächst als Stellvertretung der Führungskraft in der E15 starten. Perspektivisch soll ich die Leitung bei Renteneintritt der FK übernehmen. Damit einhergehend gab es bei bisherigen Positionen, aufgrund des veränderten Tätigkeitsbereiches, Höhergruppierungen. Nun gibt es ja über E15 in der Entgelttabelle nichts. Einen höheren Verantwortungsbereich bei gleicher Vergütung zu übernehmen ergibt auf den erstel Blick zumindest wenig Sinn.

Daher kommt meine Frage:

Gem. Tarifvertrag gilt der TVL nicht für Beschäftigte, deren Entgelt über das der E15 hinausgehen. Ich gehe davon aus, dass dann außertraifliche Vereinbarungen getroffen werden.
Hat jemand Erfahrungen dazu oder im besten Fall Regelwerke/Daten die ich mir durchlesen kann?

Ja, es ist ein Luxusproblem und zwar akut noch nicht finanziell relevant, spielt aber eine Rolle bei der Entscheidungsfindung zum Stellenwechsel. Dementsprechend ist das Forum hier mein erster Aufschlag zur Informationssammlung.
Es soll hier niemand diskreditiert werden, aber den Angehörigen der Personalabteilungen in solchen Erstgesprächen glaube ich mittlerweile so gut wie gar nichts mehr. Insbesondere bei derartigen Einzelfällen. Daher möchte ich im Gespräch in Bezug auf die finanzielle Vetragslage einfach wissen wovon ich rede und was ich ggf. schon jetzt schriftlich festhalten sollte.

LG

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,575
Antw:Tätigkeitsbereich über E15
« Antwort #1 am: 26.02.2024 08:24 »
Du kannst alles vereinbaren mit dem AG was du willst.
Die ei zigen Regeln sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Du kannst z.B die volle Anwendung des TV vereinbaren und den Ebntgelt teil ausklammern, so habe ich es kennen gelernt.

E15TVL

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 490
Antw:Tätigkeitsbereich über E15
« Antwort #2 am: 26.02.2024 08:47 »
Im ministeriellen Umfeld ist eine Bezahlung über E 15 hinaus nicht unüblich (Referatsleiter und Co.). "Hier", in meinem Bundesland, wird einfach die Beamtenbesoldung der A- bzw. B-Tabelle als außertarifliches Entgelt bezahlt. Die restlichen Reglungen des TV-L werden weiterhin angewendet.

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,498
Antw:Tätigkeitsbereich über E15
« Antwort #3 am: 26.02.2024 10:14 »
Ich gehe ebenfalls davon aus, dass sich die Vergütung in diesem Fall an der entsprechenden Beamtenbrsoldung orientieren wird (wahrscheinlich A 16). Nicht völlig überrascht solltest Du sein, wenn in diesem Zusammenhang auch sonstige kleinere Anpassungen am Arbeitsvertrag vorgesehen werden, beispielsweise die Anhebung der regelmäßigen Arbeitszeit auf das Niveau der Arbeitszeit von Beamten.