Wenn der Vertrag unterschrieben wurde, hast du ja wohl schon verhandelt. Man handelt doch das Gehalt im Voraus aus?
Eine Stufenlaufzeitverkürzung kannst du bei überdurchschnittlicher Leistung beantragen, nicht aber weil die Verhandlungen zur Einstufung nicht zufriedenstellend waren. Ob Sie gewährt wird, steht aber offen.