Autor Thema: IT-Administrator - Eingruppierung  (Read 1887 times)

VielUnterwegs

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IT-Administrator - Eingruppierung
« am: 26.02.2024 11:43 »
Hallo zusammen,

ich war knapp 20 Jahre als IT-Techniker im Außendienst und bin nun in einer 5000 Einwohner-Kommune seit 2 Jahren für EDV/Digitalisierung eingestellt, wollte einfach nicht mehr so viel unterwegs sein.

Dort erledige ich alle Aufgaben die mit EDV/ Digitalisierung zu tun haben, von der Schließanlage, Telefonanlage, PC`s, Laptops bis zum Server und Homepage. Ich verwalte sämtliche Verträge bezüglich Telefon, Mobilfunk und Internet der gesamten Kommune. Auch sämtliche Außenstellen, wie Kitas, Bauhof, Freibad, Schule betreue und supporte ich in allen EDV-Bereichen mit.

Eingestellt wurde ich in E9a Stufe 3, doch nachdem ich nun die Stellenanzeigen vieler Kommunen um mich herum so überfliege werde ich das Gefühl nicht los, ich könnte da etwas höher gestuft werden...

Was meint Ihr?

TreueTomate

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Antw:IT-Administrator - Eingruppierung
« Antwort #1 am: 26.02.2024 13:18 »
Mit Eingruppierungen kennen sich hier viele gut aus, ich leider nicht.

Wenn du für alles auch offiziell zuständig bist, klingt das schon sehr niedrig. Bei uns in der Gegend würde man auf ne 9a gar keine Bewerbungen im IT-Bereich erhalten.

Zulagen gibt es ja auch noch. Kann man also definitiv nachverhandeln.

Oder direkt wo anders bewerben und Angebot dem AG vorlegen. Das ist zwar nicht so schön, ich habe hier aber oft gelesen, dies würde am besten funktionieren.

2strong

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Antw:IT-Administrator - Eingruppierung
« Antwort #2 am: 26.02.2024 16:09 »
Orientiert an der Entgeltordnung halte ich die Entgeltgruppe 9a für nicht völlig falsch gegriffen. Eine Entgeltgruppe 9b könnte in Abhängigkeit von den konkreten Anforderungen vor dort zwar auch noch in Betracht kommen, aber mit 5.000 Einwohnern seid Ihr schon ne ziemlich kleine Kommune. Da gibt es ja vermutlich kaum zehn Posten, die überhaupt noch höher dotiert sind, einschließlich Bürgermeister.

VielUnterwegs

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Antw:IT-Administrator - Eingruppierung
« Antwort #3 am: 26.02.2024 16:23 »
Da gibt es ja vermutlich kaum zehn Posten, die überhaupt noch höher dotiert sind, einschließlich Bürgermeister.

Ich dachte immer, die Aufgaben bestimmen die Eingruppierung und nicht die Größe einer Kommune. In größeren Kommunen ist die Anzahl der IT-Mitarbeiter im Vergleich zu den PC-Arbeitsplätzen teils sogar niedriger. Wir haben insgesamt 120 Mitarbeiter in der Kommune wovon ca. 1/3 einen PC-Arbeitsplatz und/oder Laptop hat. Heutzutage hat jeder Lehrer, jede Kita-Leitung und -Gruppe ein eigenes Laptop. Dazu kommen noch die iPads der Gemeinderäte, Handscanner im Bauhof usw. usw. Sogar im Freibad gibt es zwei Laptops, einen Router, ein Zeiterfassungsterminal...

2strong

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Antw:IT-Administrator - Eingruppierung
« Antwort #4 am: 26.02.2024 17:33 »
Die Anzahl der zu betreuenden Endgeräte hat auf die Eingruppierung grundsätzlich keinen Einfluss. Und in Kleinkleckersdorf darauf zu verweisen, dass man laut EGO Anspruch auf Entgeltgruppe 11 hat, bringt in der Praxis auch niemanden weiter.

TreueTomate

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Antw:IT-Administrator - Eingruppierung
« Antwort #5 am: 26.02.2024 17:59 »
Bist du auch aktiv für die Digitalisierung zuständig und bist du weisungsbefugt gegenüber externen Dienstleistern ?
Oder bist du lediglich für die Pflege zuständig, die Verantwortung liegt jedoch woanders?

Im ersten Fall würde ich mich nicht mit 9a zufrieden geben. Einfach mal nachfragen und mehr fordern. Notfalls absagen ob ein anderer AG attraktiver ist als Gesamtpaket.

Wenn du natürlich auf dem letzten Kuhdorf wohnst, ist es so vielleicht dennoch ein guter Kompromiss, wenn du Fahrwege sparst etc.

MoinMoin

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Antw:IT-Administrator - Eingruppierung
« Antwort #6 am: 26.02.2024 23:19 »
Einfach den Spiess umdrehen und das Entglet fordern was man haben will und die PA soll sich überlegen wie sie es begründen können.
Die 9a muss bei dir nicht falsch sein, was nicht heißt, dass man dir nicht auch mehr zahlen könnte, wenn man wollte.

E15TVL

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Antw:IT-Administrator - Eingruppierung
« Antwort #7 am: 27.02.2024 08:18 »
Eingestellt wurde ich in E9a Stufe 3, doch nachdem ich nun die Stellenanzeigen vieler Kommunen um mich herum so überfliege werde ich das Gefühl nicht los, ich könnte da etwas höher gestuft werden...

Was meint Ihr?
Letztlich kannst du dir die Frage auch selbst beantworten. Schau mal hier rein:
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2021/210921_TVoeD_Entgeltordnung_VKA.pdf

Unterstellen wir mal du bist nach Teil A Nr. II Ziffer 2 (Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik) der Entgeltordnung eingruppiert. Das würde bedeuten, dass
  • du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast oder deine Tätigkeiten "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse" erfordern (EG 6) und
  • du "ohne Anleitung" tätig bist (EG 7) und
  • deine Tätigkeiten "über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum" erfordern (EG 8) und
  • deine Tätigkeiten "zusätzliche Fachkenntnisse" erfordern (EG 9a).

Für eine EG 9b müssten deine Tätigkeiten "umfassende Fachkenntnisse" erfordern; für eine EG 10 müsste der "Gestaltungsspielraum" noch höher sein als in EG 8 und für eine EG 11 müssten sich deine Tätigkeiten durch "besondere Leistungen" herausheben. EG 12 und EG 13 findest du da auch, halte ich aber unter den Rahmenbedingungen (Klitsche mit 5000 Einwohnern) für weniger realistisch.

Was die ganzen Begriffe (sog. "Heraushebungsmerkmale") bedeuten, liefert dir folgendes Dokument vom BVA:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2023_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=16

Wichtig ist auch, dass all das was du tust, du auch zu tuen hast. Deine Aufgaben müssen also wirksam übertragen wurden sein.

Da gibt es ja vermutlich kaum zehn Posten, die überhaupt noch höher dotiert sind, einschließlich Bürgermeister.

Ich dachte immer, die Aufgaben bestimmen die Eingruppierung und nicht die Größe einer Kommune.
Das ist auch so. Dort werden die "auszuübenden Tätigkeiten" aber aus finanziellen (oder sonstigen) Gründen eben so beschrieben, dass die o. g Heraushebungsmerkmale nicht erfüllt sind. Wenn der Beschäftigte dann aber trotzdem mehr macht, freut sich der Bürgermeister.

VielUnterwegs

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Antw:IT-Administrator - Eingruppierung
« Antwort #8 am: 27.02.2024 09:55 »
Bist du auch aktiv für die Digitalisierung zuständig und bist du weisungsbefugt gegenüber externen Dienstleistern ?
Oder bist du lediglich für die Pflege zuständig, die Verantwortung liegt jedoch woanders?

Ich arbeite fast völlig selbstständig, nur bei größeren Projekten hole ich mir die Fachabteilung und den BM dementsprechend mit ins Boot. Für die Digitalisierung bin ich daher auch der alleinige Verantwortliche.

 
Unterstellen wir mal du bist nach Teil A Nr. II Ziffer 2 (Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik) der Entgeltordnung eingruppiert...

Schön wäre es, wenn überhaupt eine Stellenbeschreibung vorliegen würde. Die existiert bis heute nicht, habe ich selbst zusammenschreiben müssen...

MoinMoin

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Antw:IT-Administrator - Eingruppierung
« Antwort #9 am: 27.02.2024 11:17 »

Schön wäre es, wenn überhaupt eine Stellenbeschreibung vorliegen würde. Die existiert bis heute nicht, habe ich selbst zusammenschreiben müssen...
Dann hast du es doch in der Hand dort reinzuschreiben, was du tust und was du tuhen möchtest und was zu tuhen wäre um eine EG10,11 zu bekommen, auch wenn du es nicht tust.

Also tute ins Horn und blasen denen den Marsch und sag denen: Ich will EGx bekommen in Stufe y, dafür bin ich bereit weiterhin hier zu arbeiten, ansonsten muss ich mir einen AG suchen, dem ich dieses Geld wert bin.

VielUnterwegs

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Antw:IT-Administrator - Eingruppierung
« Antwort #10 am: 28.02.2024 11:21 »
...ansonsten muss ich mir einen AG suchen, dem ich dieses Geld wert bin.

Ich bin schon am suchen, sonst verpufft das vermutlich ohne Ergebnis...