Autor Thema: Kündigung nicht akzeptiert ohne Unterschrift des Vorgesetzten  (Read 2433 times)

allecks

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Hallo, ich bin in einer Situation, in der mich die Reaktion der Personalabteilung meines AGs bezüglich meiner Kündigung überrascht hat.

Ich bin an einer Universität angestellt und wollte gemäß meiner Kündigungsfrist zum Ende von Q1 2024 kündigen. Meinen direkten Chef (Fachgebietsleitung) hatte ich mündlich schon über meinen Kündigungswunsch informiert. Am 16.02. habe ich dann meine Kündigung bei der Registratur der Universitätsverwaltung abgegeben. Laut Seite der Personalabteilung im Intranet ist die Zustellung der Kündigung möglich über das Sekretariat der Beschäftigungsstelle, die Registratur oder die Personalabteilung selbst. Da unser Sekretariat am Tag der Abgabe meiner Kündigung nicht besetzt war, wählte ich eben die Registratur, welche eingehende Dokumente auch mit Stempel und Eingangsdatum versieht.

Nun kam von der Personalabteilung die Rückmeldung an unser Sekretariat, dass der Kündigung die Unterschrift meiner Fachgebietsleitung fehle und neben einem Auflösungsvertrag sei eine fristgemäße Kündigung nun erst wieder zum Ende des nächsten Quartals möglich. Ich denke zwar nicht, dass mein Chef einem Auflösungsvertrag im Weg stehen würde, bin aber doch eigentlich der Meinung meine Kündigung müsste gültig sein, da sie fristgerecht bei meinem Arbeitgeber einfangen ist. Ich habe zwar ein vorgefertigtes Formular meines Arbeitgebers verwendet, welches sowohl für eine ordentlichen Kündigung als auch als Auflösungsvertrag verwendet werden kann und somit auch ein Unterschriftsfeld für den Vorgesetzten enthält, für eine ordentliche Kündigung sollte dessen Unterschrift aber doch nicht erforderlich sein?

Kann es tatsächlich sein, dass ich meine Kündigung vor Fristende meinem Vorgesetzten hätte vorlegen müssen und es nicht reicht, dass sie meinem Arbeitgeber allgemein fristgerecht zugekommen ist?

troubleshooting

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Dazu solltest du noch einmal in deinen Arbeitsvertrag selbst schauen, wie das genau geregelt ist. Das ein Vorgesetzter den Zugang unterschreiben muss, ist aber unüblich. Zumal, eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist!

An deiner Stelle würde ich nachhaken und den Eingangsstempel der Registratur anschauen, bzw. eine Kopie oder Foto machen. Üblicherweise ist die Kündigung zugegangen, wenn sie nachweislich beim AG zugegangen ist. Genauer, wenn sie so zugegangen ist, dass der AG Kenntnis nehmen kann (kann, nicht muss). Und, dieser Nachweis ist der Stempel.

Das der Vorgesetzte unterschreiben muss, ist schon deshalb mutmaßlich Unsinn, weil der z.B. im Urlaub sein kann und dennoch die Kündigungsfrist zu laufen beginnt.

Aus meiner Sicht, hast du alles richtig gemacht, da der "Kündigungsweg" ja auch beschrieben war.
« Last Edit: 26.02.2024 15:27 von troubleshooting »

troubleshooting

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Hier noch die Rechtsprechung dazu (aus BAG 2AZR 224/11)

"Eine verkörperte Willenserklärung ist zugegangen, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen (BAG 11. November 1992 – 2 AZR 328/92 – zu III 1 der Gründe, AP BGB § 130 Nr. 18 = EzA BGB § 130 Nr. 24; 16. März 1988 – 7 AZR 587/87 – zu I 1 der Gründe, BAGE 58, 9; BGH 11. April 2002 – I ZR 306/99 – zu II der Gründe, NJW 2002, 2391). Zum Bereich des Empfängers gehören auch von ihm vorgehaltene Empfangseinrichtungen wie zB ein Briefkasten (Palandt/Ellenberger 70. Aufl. § 130 BGB Rn. 5). Ob die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist nach den „gewöhnlichen Verhältnissen“ und den „Gepflogenheiten des Verkehrs“ zu beurteilen (BAG 8. Dezember 1983 – 2 AZR 337/82 – zu B II 2 a der Gründe, AP BGB § 130 Nr. 12 = EzA BGB § 130 Nr. 13; BGH 3. November 1976 – VIII ZR 140/75 – zu 2 b aa der Gründe, BGHZ 67, 271; Palandt/Ellenberger aaO; Staudinger/Dilcher BGB § 130 Rn. 21)."

Ekko

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Wielange bist du denn schon bei der Uni angestellt im Rahmen des TV-L?

Ab 5 Jahren aufwärts gilt "3 Monate zum Quartalsende".
Wenn du als WiMa befristet angestellt bist gilt ab 3 Jahren Zugehörigkeit "4 Monate zum Quartalsende".
D.h. am 16.02. zum 31.03. regulär kündigen geht laut Tarivertrag dann auch nicht. Da liegen die schon richtig.

Und wenn deiner Personalabteilung dann die Freigabe der Führungskraft fehlt, stimmt die einer möglichen Auflösung nicht zu. Diese musst du auch als solche beantragen, nämlich mit der Bitte um Auflösung des Vertrages zum xx.xx, weil dazu nicht nur deine FK, sondern in der Regel auch der Personalrat zustimmen muss (meist reine Formalität).

Also: Zeitnah den Antrag zur Erstellung des Auflösungsvertrages an eure Personalabteilung mailen, mit FK in CC.

Wenn du kürzer beschäftigt bist, ist das m.E. ganz einfach: Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist ist vertraglich geregelt und da reicht eine einseitige Mitteilung.

Umlauf

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Hört sich ja fast nach Leibeigenen an.
Alles zu Kündigung wurde bereits gesagt.

Frei nach dem Motto, wir machen unser eigenes Recht und versuchen damit durchzukommen.

allecks

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Danke für die Antworten, ich werde wohl noch mal bei der Personalabteilung nachhaken.

Die Kündigungsfrist müsste ich eingehalten haben, da ich unter 5 Jahre dort bin und zwar einen befristeten Vertrag habe, als wissenschaftlicher Mitarbeiter für mich bei uns aber die Kündigungsfristen unbefristeter Angestellter nach § 30 TV-L gelten, also 6 Wochen zum Quartalsende.

Alien1973

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Ich habe noch nicht soooo viele Kündigungen in meinem Leben abgegeben, war meist länger bei einem AG beschäftigt. Aber wenn dann doch mal habe ich die Kündigung immer 2-fach dabei gehabt, einmal für den AG und einmal für mich. Auf meinem Exemplar durfte dann gerne vom Entgegennehmenden unterschrieben werden mit Angabe des Datums der Abgabe und der Bestätigung der Entgegennahme. Damit war zumindest immer das Thema Frist kein Thema...

Unterschrift des Vorgesetzten ist ein Mist, ist nicht nötig. Nett ist es wenn man vorab informiert, aber das war es dann auch schon....

Thomber

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Kündigungseingang:  16.02.
Was danach kam oder nicht, liegt nicht in Deiner Verantwortung.
DU musst keine Unterschriften einholen, DU musst nur fristgerecht kündigen. Ob Chef im Urlaub ist oder lieber mit den Fingern an den Füßen spielt.... alles nicht Deine Verantwortung und daher kann das auch nicht zu Deinem Nachteil gereichen.

Faunus

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Am 16.02. habe ich dann meine Kündigung bei der Registratur der Universitätsverwaltung abgegeben.

Wenn Du unter 5 Jahre dort beschäftigt warst, hast Du mit 6 Wochen zum Quartalsende nach TV-L völlig korrekt gekündigt.

...Registratur, welche eingehende Dokumente auch mit Stempel und Eingangsdatum versieht.

Hast Du das "Stempeln" gesehen (spätestens, wenn die Personalabt. deine Kündigung vorlegen muss, ist der Stempel hoffentlich miit 16.02.2024  zu sehen - abstreiten können sie das Schreiben ja nicht mehr) bzw. hast Du eine Kopie der abgestempelten Kündigung?

Nun kam von der Personalabteilung die Rückmeldung an unser Sekretariat, dass der Kündigung die Unterschrift meiner Fachgebietsleitung fehle

Bitte?!



Rheini

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Hallo, ich bin in einer Situation, in der mich die Reaktion der Personalabteilung meines AGs bezüglich meiner Kündigung überrascht hat.

Ich bin an einer Universität angestellt und wollte gemäß meiner Kündigungsfrist zum Ende von Q1 2024 kündigen. Meinen direkten Chef (Fachgebietsleitung) hatte ich mündlich schon über meinen Kündigungswunsch informiert. Am 16.02. habe ich dann meine Kündigung bei der Registratur der Universitätsverwaltung abgegeben. Laut Seite der Personalabteilung im Intranet ist die Zustellung der Kündigung möglich über das Sekretariat der Beschäftigungsstelle, die Registratur oder die Personalabteilung selbst. Da unser Sekretariat am Tag der Abgabe meiner Kündigung nicht besetzt war, wählte ich eben die Registratur, welche eingehende Dokumente auch mit Stempel und Eingangsdatum versieht.

Nun kam von der Personalabteilung die Rückmeldung an unser Sekretariat, dass der Kündigung die Unterschrift meiner Fachgebietsleitung fehle und neben einem Auflösungsvertrag sei eine fristgemäße Kündigung nun erst wieder zum Ende des nächsten Quartals möglich. Ich denke zwar nicht, dass mein Chef einem Auflösungsvertrag im Weg stehen würde, bin aber doch eigentlich der Meinung meine Kündigung müsste gültig sein, da sie fristgerecht bei meinem Arbeitgeber einfangen ist. Ich habe zwar ein vorgefertigtes Formular meines Arbeitgebers verwendet, welches sowohl für eine ordentlichen Kündigung als auch als Auflösungsvertrag verwendet werden kann und somit auch ein Unterschriftsfeld für den Vorgesetzten enthält, für eine ordentliche Kündigung sollte dessen Unterschrift aber doch nicht erforderlich sein?

Kann es tatsächlich sein, dass ich meine Kündigung vor Fristende meinem Vorgesetzten hätte vorlegen müssen und es nicht reicht, dass sie meinem Arbeitgeber allgemein fristgerecht zugekommen ist?

Die Aussage würde ich mir schriftlich, möglichst mit Angabe der gesetzlichen Regelung, geben lassen. Diesen Wunsch würde ich schriftlich an die Personalabteilung richten.

Nach meiner Erfahrung regeln sich dann schon viele Dinge, da man mündlich schnell was daher sagt, aber schriftlich nicht fixieren möchte. Darüber hinaus ist euer Personalrat auch jetzt noch für dich da.

tvlerin

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Da sitzt wahrscheinlich jemand in der Personalabteilung, die/der sehr unsicher ist oder vllt. gemacht wurde vom Vorgesetzten/Referatsleiter. Dann wird sich doppelt-dreifach versichert.
Dein Vorgesetzter ist nicht Dein Arbeitgeber. AG ist die Uni. Mit der hast Du dein Arb.V. auf Grundlage des TVL.
Allein zum 'guten Ton' gehörte, den Vorgesetzten zu informieren, zumal Stellen der wiss. Mitarb. meist befristet sind und die Arb.Gruppe diese Stelle braucht, besetzt haben sollte oder halten muss.
Und Du brauchst vllt. ein Zeugnis. Das ist vllt. ne Crux, diesen Vorgang sensibel angehen zu müssen :(
Ich würd' noch mal mit beiden reden: Vorgesetzte/r und Personalstelle. Wenn kein brauchbares Arrangement für Dich zustande kommt, fix zum PR. In der Hoffnung, dass der fitt ist, was oft nicht der Fall ist, leider entwickelt sich an den Unis der PR nach und nach zum Handlanger der Uni-Verwaltung.
Hast Du denn eine neue Stelle/Uni?

troubleshooting

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Ich würd' noch mal mit beiden reden: Vorgesetzte/r und Personalstelle.

Da, ja richtigerweise der Vorgesetzte nicht der AG ist, was soll dann das reden mit diesem bringen? Auch ein "reden" mit der Pers ist nicht zielführend, da es hier schlicht um Nachweise geht. Ich würde schlicht schriftlich mitteilen, dass die Kündigung ordnungsgemäß am ..., um... dem Arbeitgeber, namentlich Herr/Frau ... aus der Registratur übergeben wurde. Damit endet das Arbeitsverhältnis zum ....!

MfG
...
P.S. Die Pers ist hiermit vom Abschiedskuchen ausgeladen!

allecks

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Nach Rückfrage bei der Personalabteilung scheint es so, dass es hier im Sekretariat meines Fachgebiets ein Missverständnis gab. Die Sendung der Kündigung an das Sekretariat und Bitte um Unterschrift der Fachgebietsleitung diente wohl lediglich der Dokumentation davon, dass die Fachgebietsleitung die Kündigung zu Kenntniss genommen hat und hatte nichts mit der Gültigkeit der Kündigung zu tun.

Faunus

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Danke für die Auflösung. Es roch schon recht stark nach hausgemachten "Kommunikations"problem.

troubleshooting

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Dann ist ja alles gut und mir bleibt nur viel Erfolg im neuen Job zu wünschen.