Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L: Neue Aufgaben außerhalt des Referates
Flow4oe:
Eine Landesbehörde, die dem Fachministerium eines Bundeslandes direkt unterstellt ist, stellt mehrere Mitarbeiterinnen ein, um dessen Referat A zu unterstützen.
Aufgrund des chronischen Personalmangels sowie die chronischen Erkrankungen mehrere Mitarbeiterinnen sollen diese Aufgaben eines fachfremden Referates D (Servicedienste) nebenbei mit übernehmen.
Die Mitarbeiterinnen vom Referat A werden ad hoc eingewiesen.
Alle Mitarbeiterinnen A haben deutlich gemacht, dass Sie dessen Arbeit von Referat D nicht machen möchten und haben auf fachfremdes Referat hingewiesen.
Trotzdem besteht der AG auf die Übernahme der Tätigkeiten.
Im Arbeitsvertrag im Rahmen des TV-L ist zwar keine genaue Tätigkeitsbeschreibung erwähnt, aber das Referat A und dessen Tätigkeiten. Die vorherige Stellenausschreibung war hier klarer und eindeutiger.
Leider hat der zuständige Personalrat eine sehr schwache Stellung und wurde offenbar auch nicht gefragt.
a) Kann der Arbeitgeber die Mitarbeiterinnen vom Referat A dazu zwingen, die Aufgaben vom Referat D (Servicedienste) zu übernehmen?
b) Welche Konsequenzen können den Mitarbeiterinnen vom Referat "drohen", wenn Sie diese Aufgaben nicht übernehmen möchten - wenn überhaupt?
c) Muss der AG vorher sich um externe neue Mitarbeiterinnen bemüht haben, was dieser offenbar nicht hatte.
d) Gibt es weitere (wichtige) Punkte, die hier noch zu rwähnen wären?
Thomber:
Guten Morgen,
m.E. nach kann der AG die anfallenden Arbeiten verteilen, wie er möchte. Der AG muss dabei natürlich auf die Wertigkeiten der Tätigkeiten und die Entgeltgruppen achten. Niemand hat einen Anspruch darauf, dass die Struktur/ das Organigramm seines AG für immer unverändert bleibt und er/sie/es immer auf dem selben Stuhl mit der gleichen Arbeit sitzen bleiben darf.
troubleshooting:
Also, das BAG legt das Direktionsrecht des AG tatsächlich sehr eng aus. Allerdings, jetzt das Problem, stellt sich die Frage, was der AN gem. Arbeitsvertrag schuldet!
"Wenn der Arbeitgeber die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung lediglich modifiziert, kann der Arbeitgeber eine geänderte Tätigkeit kraft seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen zuweisen.
Ändert sich dagegen die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung, ist dies nicht durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt."
Jetzt kommen wir zum Verhalten: Ablehnen, kann tatsächlich schwierig sein, da das - wenn unberechtigt - eine Abmahnung und fristlose Kündigung nach sich ziehen kann. Bleibt nur den Vorbehalt erklären und Feststellungsklage beim Arbeitsgericht!
Aber, mal noch eine grundsätzliche andere Frage: Seid ihr im bisherigen Job nicht ausgelastet, dass ihr die andere Arbeit tatsächlich nebenher erledigen könntet? Da hilft anderenfalls schon eine Überlastungsanzeige und im folgenden Dienst nach Vorschrift!
Flow4oe:
Huch, ihr seit klasse - danke für die schnelle Antworten
Wir sind ALLE bereits mehr als deutlich ausgelastet.
Selbst langjährige Mitarbeiterinnen wollen hier weg, weil zum einen die Arbeitsbelastung starkt zu nimmt und zum anderen die völlige Willkür immer mehr um sich greift.
Dann werden sich die anderen Mitarbeiterinnen was anderes suchen.
MoinMoin:
Direktionsrecht, Abordnung und Versetzung sind alles Dinge, die der Ag durchaus gegen den Willen des An durchsetzen kann.
Natürlich ist so ein Verhalten des Ag kontraproduktiv in Zeiten des AN Mangels.
Und es einfach nicht machen und dem AG damit die Stirn bieten kann zur Abmahnung und Kündigung führen, aber so what, evtl. kündigt man selber vorher oder droht offen damit.
und nebenbei gibt es grundsätzlich nicht.
Wenn man die Arbeit Anderer mit übernehmen soll, dann geht das nur durch
a) Reduktion der ursprünglichen Tätigkeiten
oder
b) Angeordnete Überstunden
Wie man weiß: Verwaltung bekämpft man mit Verwaltung.
Also wenn dir schriftlich mitgeteilt wird, was du aus der anderen Abteilung übernehmen sollst, dann forderst du im Gegenzug schriftlich en, dass die zuerst mitgeteilt werden soll, was von deiner alten Arbeit wegfällt, oder ob das eine angeordnete Mehrarbeit ist, die vom PR abgesegnet wurde.
Solange du darüber kein Info hast würdest du halt erstmal deine ursprüngliche Tätigkeiten weiter fortführen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version