Autor Thema: TV-L: Neue Aufgaben außerhalt des Referates  (Read 2286 times)

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:TV-L: Neue Aufgaben außerhalt des Referates
« Antwort #15 am: 05.03.2024 14:54 »

Vielen Dank Euch.  ;D
Gerne!
 hättest du aber sicherlich auch selbst gefunden, wenn du gesucht hättest.

ZimtundZucker

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:TV-L: Neue Aufgaben außerhalt des Referates
« Antwort #16 am: 05.03.2024 17:30 »
Ich grätsche hier auch einmal kurz mit einer Frage rein, denn bei uns haben wir ein ähnliches Problem:

Eine E4-Stelle wird gestrichen und die dort anfallenden Aufgaben sollen nun auf mehrere Leute überall im Haus verteilt werden, die sich selbst in höheren Entgeltgruppen befinden (E10, E11 usw.). Ich verstehe es jetzt so, dass das tatsächlich alles zulässig ist, solange der Zeitanteil so gering bleibt, dass keine Herabgruppierung bei den Betroffenen ausgelöst wird. Ist das korrekt?

MeinerEiner

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 133
Antw:TV-L: Neue Aufgaben außerhalt des Referates
« Antwort #17 am: 05.03.2024 18:05 »
Ja, das wäre vom Direktionsrecht gedeckt.

troubleshooting

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 262
Antw:TV-L: Neue Aufgaben außerhalt des Referates
« Antwort #18 am: 06.03.2024 07:54 »
Nicht unbedingt, es gibt tatsächlich Arbeitsverträge, wo die Tätigkeit bzw. das Tätigkeitsfeld der MA recht konkret beschrieben wird. Dann kann der AG eben nicht einfach andere Tätigkeiten zuweisen.


ZimtundZucker

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:TV-L: Neue Aufgaben außerhalt des Referates
« Antwort #19 am: 06.03.2024 17:19 »
Danke für eure Antworten! Ich schaue auf jeden Fall nochmal genau im Arbeitsvertrag nach, meine aber, dass dort bei uns eigentlich nur die EG angegeben ist... schade  ::)

Thomber

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 560
Antw:TV-L: Neue Aufgaben außerhalt des Referates
« Antwort #20 am: 07.03.2024 08:22 »
Zitat
dass keine Herabgruppierung bei den Betroffenen ausgelöst wird.

Ich kann mir so etwas in der Praxis nicht vorstellen, weil die Betroffenen ja einen Arbeitsvertrag haben, wo auch deren Entgeltgruppe vereinbart ist. Man kann zwar (im Rahmen) jemanden mit geringere Aufgaben betrauen, aber, dass diese Person dann herabgruppiert wird, .... nein.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:TV-L: Neue Aufgaben außerhalt des Referates
« Antwort #21 am: 07.03.2024 16:44 »
Zitat
dass keine Herabgruppierung bei den Betroffenen ausgelöst wird.

Ich kann mir so etwas in der Praxis nicht vorstellen, weil die Betroffenen ja einen Arbeitsvertrag haben, wo auch deren Entgeltgruppe vereinbart ist. Man kann zwar (im Rahmen) jemanden mit geringere Aufgaben betrauen, aber, dass diese Person dann herabgruppiert wird, .... nein.
Nun, meine Praxis kennt so was in Echt und Drei D.
Wenn man einvernehmlich geringwertige Tätigkeiten überträgt die zu einer Herabgruppierung führen, dann ist da halt eine Av Änderung.

Ich kenne sogar Beamte, die sich haben degradieren lassen, damit sie woanders hin kommen können.