Direktionsrecht, Abordnung und Versetzung sind alles Dinge, die der Ag durchaus gegen den Willen des An durchsetzen kann.
Natürlich ist so ein Verhalten des Ag kontraproduktiv in Zeiten des AN Mangels.
Und es einfach nicht machen und dem AG damit die Stirn bieten kann zur Abmahnung und Kündigung führen, aber so what, evtl. kündigt man selber vorher oder droht offen damit.
und nebenbei gibt es grundsätzlich nicht.
Wenn man die Arbeit Anderer mit übernehmen soll, dann geht das nur durch
a) Reduktion der ursprünglichen Tätigkeiten
oder
b) Angeordnete Überstunden
Wie man weiß: Verwaltung bekämpft man mit Verwaltung.
Also wenn dir schriftlich mitgeteilt wird, was du aus der anderen Abteilung übernehmen sollst, dann forderst du im Gegenzug schriftlich en, dass die zuerst mitgeteilt werden soll, was von deiner alten Arbeit wegfällt, oder ob das eine angeordnete Mehrarbeit ist, die vom PR abgesegnet wurde.
Solange du darüber kein Info hast würdest du halt erstmal deine ursprüngliche Tätigkeiten weiter fortführen.