Autor Thema: [BY] Gehaltsrechner 2023b und folgende - Sonderzahlung Familienzuschlag?  (Read 552 times)

bettelmusikant

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Guten Morgen,

sehe ich es richtig, dass der Rechner für die Besoldung in Bayern (2023b) bei der Ausgabe der Jahressonderzahlung den Familienzuschlag nicht mehr berücksichtigt? Im alten Rechner 2022 hat er es noch gemacht. Oder gibt es eine neue Vorschrift? Laut Art 83 BayBesG müsste er enthalten sein, an den Regelungen der Sonderzahlung hat sich ja nichts geändert afaik.
Beispiel:
Grundgehalt A14, Stufe 9 5.903,57 €
Familienzuschlag (verh., 3 Kinder, Ortsklasse 5) 1.016,83 €
käme ich auf eine Jahressonderzahlung von 4.694,41 € (Grundgehalt*0,65+FamZ*0,8429), der Rechner spuckt aber nur  3.837,32 € aus (eben 65 % des Grundgehalts).


§ 83 BayBesG
Als Grundbetrag der jährlichen Sonderzahlung wird je ein Zwölftel der für das laufende Kalenderjahr von demselben Dienstherrn aus den in Art. 1 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Rechtsverhältnissen zustehenden Bezüge unter Zugrundelegung der sich aus Abs. 2 ergebenden Vomhundertsätze gewährt. Bezüge im Sinn des Satzes 1 sind
[...] 5.der Orts- und Familienzuschlag.

(2) Für die Bezüge im Sinn des Abs. 1 gelten folgende Vomhundertsätze:
[...]
4. 84,29 % für den Orts- und Familienzuschlag nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 5.