Hallo liebe Gemeinde, ich wende mich mit einem ganz speziellen Sonderfall an euch.
Mein Arbeitgeber, für den ich seit über 30 Jahren tätig bin, hat mich für eine Höhergruppierung vorgesehen, um mir den Verbleib schmackhaft zu machen. Als Techniker versucht man mich schon seit Jahren in eine E 10 zu bekommen, ohne Erfolg. Bei 3 anderen Technikern war es allerdings schon möglich. Jetzt hat man mir zumindest zugesagt, eine Eingruppierung in die E 9b vorzunehmen. Und jetzt wird es lustig.
Unsere Personalabteilung teilte mir mit, dass bei einer Höhergruppierung von E9aSt.6 mit 4055,96 € + Bewährungszulage VergGr Vb: 152,17 € + Bindungszulage (20% v. E9aSt.2): 673,82 €, sowohl die Bewärungszulage als auch die Bindungszulage gestrichen wird. Ich würde dann in die E9bSt. 5 eingruppiert und als Bindungszulage maximal 2 Stufen vorweg gewährt bekommen. Da ich aber nur von 9bSt.5 in 9bSt. 6 kommen kann (weil Endstufe), ergäbe sich trotz Höhergruppierung ein enormer finanzieller Verlust von etwa von 458 € brutto. Bei einer Nachfrage beim LBV in Düsseldorf sagte man mir, man dürfte sich auf keinen Fall schlechter stehen. Ist die so richtig? Jetzt bin ich etwas verunsichert und ratlos.
Kennt jemand so einen "Sonderfall"?
Um Ratschläge und Hilfe bin ich dankbar.
Gruß.
Sonderfall