Autor Thema: Höhergruppierung in 9a - Lohnsteuerbescheinigungen 2023 falsch?  (Read 2047 times)

Bagirabalu

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Hallo,

einige hier wurden ja letztes Jahr höhergruppiert in 9a. Nachzahlungen für die letzten Jahre wurden geleistet. Wir mussten jetzt feststellen, dass evtl. unsere Lohnsteuerbescheinigungen - ausgestellt vom Landesamt für Finanzen - falsch sind. Dort wurde der gesamte Betrag incl. Nachzahlungen für 2023 in die Zeile 3 Bruttoarbeitslohn eingetragen.

Eigentlich sind doch in Zeile 10 der Bescheinigung die Nachzahlungen einzutragen, wenn sich der Betrag auf mehrere Kalenderjahre bezieht. Die Steuerabzugsbeträge sind dann dementsprechend in die Zeilen 11-14 mitaufzunehmen. Hier gilt eine Fünftelregelung. Somit sind die Bescheinigungen falsch. Es betrifft hier das Landesamt für Finanzen in Ansbach/Bayern. Das Landesamt würde angeblich jedoch keine neuen Bescheinigungen elektronisch an die Finanzämter verschicken. Es wurde zu keinem Zeitpunkt auf die unkorrekten Berechnungen hingewiesen.

Ist das in anderen Bundesländern auch so?

Nachdem viele Arbeitnehmer hier schon die Steuer eingereicht haben, müsste uns doch das Landesamt nun neue oder korrigierte oder nachträgliche Bescheinigungen für 2023 ausstellen? Wäre ein Einspruch beim Finanzamt hier zulässig?

Jetzt wurden wir jahrelang schon mit dem Gehalt hingehalten und beschissen, nun gehts weiter mit den Bescheinigungen ...

Susa

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In NRW steht er in Zeile 10.  (Landesamt für Besoldung und Versorgung)

MK99

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Hallo, mir ist es auch aufgefallen, dass es bei mir in Zeile 10 auch nicht aufgeführt ist. (NRW)
Nach Rücksprache mit dem LBV sollte ich es über das Kontaktformular melden, da es eine rückwirkende Höhergruppierung aus drei Kalenderjahren war.
Welche Auswirkungen hat es denn bei der Steuererklärung ? Diese habe ich mit dem alten Wert schon im Januar beim Finanzamt eingereicht.
Ich kenne mich damit leider gar nicht aus

Floki

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Im Regelfall übernimmt das Finanzamt die elektronisch übermittelten Daten des AG. Schließlich kann ein FA auch nicht riechen, wie sich der Arbeitslohn zusammensetzt. Wenn die LStB tatsälich fehlerhaft sind, werden diese auch fehlerhaft übernommen und der Arbeitslohn entsprechend versteuert. Eine etwaige Fünftelregelung würde nicht zu tragen kommen.

chrissi35de

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Hallo, mir ist es auch aufgefallen, dass es bei mir in Zeile 10 auch nicht aufgeführt ist. (NRW)
Nach Rücksprache mit dem LBV sollte ich es über das Kontaktformular melden, da es eine rückwirkende Höhergruppierung aus drei Kalenderjahren war.
Welche Auswirkungen hat es denn bei der Steuererklärung ? Diese habe ich mit dem alten Wert schon im Januar beim Finanzamt eingereicht.
Ich kenne mich damit leider gar nicht aus

Ich habe meine auch schon eingereicht und weiß leider gar nicht was ich machen muss. Mein Bescheid könnte ja bald schon kommen.

clarion

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Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, von der Bezügestellung die Bescheinigung einreichen, dass der Lohn eine Nachzahlung von mir Euro für den Zeitraum von bis bis enthält und auf die Fünftelregelung hi weisen.