Autor Thema: Stellenbewertung SGL Amt für soziale Leistungen - Bitte um Einschätzung  (Read 1430 times)

Bee2709

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Hallo zusammen,

kann mir jemand im Hinblick auf meine Stellenbewertung seine Einschätzung geben?

Ich bin seit 8 Monaten SGL im Amt für soziale Leistungen, Sachgebiet "Asyl und Unterkunftsmanagement". Davor war ich Teamleitung in EG 9b, gleicher Bereich. Das Amt wurde letztes Jahr umstrukturiert, da wir zu viele Mitarbeiter wurden, d.h. das SG Sozialhilfe, Asyl und Wohngeld (war bisher zusammen) wurde in drei Sachgebiete aufgeteilt.

Die Kommission zur Stellenbewertung hat sich wohl kürzlich getroffen und der Flurfunk sagt, dass definitiv nicht das rausgekommen ist, was ich erwarte (und was anhand der Aufgaben m.E. angemessen wäre). Allerdings wird bei uns vom Personalamt alles runter gedrückt, was geht. Attraktiver AG halt...

Tätigkeiten und weitere Infos kann ich noch hier rein stellen.
Vielen Dank schon mal.


2strong

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Hat sich denn an Deiner eigenen Zuständigkeit etwas verändert? Vom Wechsel der Bezeichnung (Teamleitung/Sachgebietsleitung) einmal abgesehen? Und wie viele Mitarbeiter welchen Qualifikationsniveaus sind Dir unterstellt? Und wie viele Einwohner hat Deine Kommune?

Bee2709

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Ja, ich habe viele Tätigkeiten des ehem. SGL dazu bekommen. Hatte vorher auch keine Personalverantwortung. Ich habe 6 Mitarbeiter (A8, 2x EG 9a, 1x EG 8, 2x EG 6).

Wir sind eine Stadt mit gut 50.000 Einwohnern.

Meine Tätigkeiten laut der neuen APB:

1. Leitungstätigkeiten (55%)
Planung/Koordination der Aufbau-/Ablauforga, Zusammenarbeit mit anderen SG/Ämtern/Soz.leistungsträgern, Klärung allgem. Grundsatzfragen, Lösung fachlicher Probleme, Personalbedarf-und Einsatzplanung, MA-führung, Mitwirkung bei Stellenbeschreibungen/-ausschreibungen,
- Rechtliche Leitung des SG (ist bei den 55% dabei): Abschließende Prüfung laufender Fälle auf Recht- und Gesetzmäßigkeit, Koordination einheitlicher Rechtsausübung durch die Sachbearbeiter, Info der MA über rechtliche Änderungen, neue Rsp, Sicherstellen der Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung sowie der Weisungen der Ministerien und Fachaufsichtsbeh, Erstellung und Anpassung von Musterbescheiden; Erarbeitung, Vorbereitung und Umsetzung von Dienst- und Handlungsanweisungen; Fachaufsicht und fachliche Unterstützung der MA; Anleitung und Rücksprache in schwierigen Fällen; Rechtliche Bearbeitung und Entscheidung von Einzelfällen; Überarbeitung von Bescheiden und Schreiben

2. Fachliche Aufgaben / herausgehobene Sachbearbeitung (35%)
Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen (Prüfung und selbständige Entscheidung über Abhilfe oder Vorlage bei der Widerspruchsbehörde, Erstellung von Abhilfebescheid/Vorlageschreiben; Klagebearbeitung)
Quartalsabrechnung mit Fachaufsichtsbehörde, monatliche Abrechnungen, Abrechnung Krankenhilfe, Statistiken und Datenabgleich, Haushaltsangelegenheiten

3. IT-Aufgaben (5%)
Systemadministratorin für die Fachsoftware, Programmanpassungen der Fachsoftware vornehmen (z.B. bei  Gesetzesänderungen, Gerichtsurteilen); Stammdaten erfassen, pflegen und ändern; Programmprobleme beheben; Dokumentenvorlagen, Textbausteine pflegen

4. Unterkunftsverwaltung (5%)
Entscheidungen über Zuzüge in die Notunterkunft für Flüchtlinge, Entscheidung von die Unterkunft betreffenden Sach- und Fachfragen; Koordination der Zusammenarbeit mit kooperierenden Einrichtungen, Haushaltangelegenheiten/planung, Abrechnung Handkasse, Genehmigung von Anschaffungen für die Unterkunft

2strong

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Und die Organisationsstruktur der Staftverwaltung gliedert sich in BM / Geschäftsbereiche / Ämter / Sachgebiete oder wie muss ich mir das vorstellen?

Bee2709

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Ja, so ähnlich:

OB - 5 Dezernenten - AL - SGL

2strong

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Ja, so ähnlich:

OB - 5 Dezernenten - AL - SGL
Dann wird die Struktur ja - ganz grob - das folgende Muster Aufweisen:

OB + Dezernenten = B-Besoldung / A 16 /A 15
AL-Ebene = A 14 / A 13

Kommt das hin? Dass die SGL-Ebene dann lediglich bei E 9b liegt, halte ich eher für ungewöhnlich. Auch die Tatsache, dass Dir sechs qualifizierte Mitarbeiter unterstellt sind, spricht eher gegen E 9b. Mit anderen Worten: E 9c halte ich für gut vertretbar. Gemessen an der Verwaltungstruktur insgesamt erscheint mir auch das noch zurückhaltend.

Bee2709

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Keine Ahnung, wo die AL so liegen, aber vermutlich kommt A13/A14 schon hin.
Anscheinend gibt es für die SGL aber keine durchgängige "Mindesteingruppierung" und es ist scheinbar sehr verschieden.

Ist wohl so, dass es auf 9c rauslaufen soll, ich aber eine 10 will. Finde das auch angemessen, u.a. weil ich z.B. große Verantwortung im finanziellen Bereich habe (muss die Mittel, die wir ausgeben, bei der Aufsichtsbehörde beantragen... das sind pro Quartal aktuell mindestens 1 Mio).

Ist halt die Frage, wie/ob ich die 10 durchgedrückt kriege...


MoinMoin

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Wenn du eine andere Rechtsmeinung bzgl. der Tätigkeit hast, dann kannst du dich doch damit an das ArbG wenden und dir eine blutige Nase holen oder der Kommission den Mittelfinger zeigen.

Denn Tätigkeiten können nicht auf irgendwas rauskommen sollen, sie sind eingruppiert!
Das einzige was ein AG machen kann um einen Tätigkeitszuschnitt in richtig einer gewollten EG zu drücken/heben ist die Zeitanteile entsprechend zu setzen.
So kann der Physiker mit 40% Kernphysik und 60% Pförtnertätigkeit eben locker mit EG3 bezahlt werden.

Alternative: Du teilst deinem AG mit, dass du den Job nur für EG10 machst und lässt ihn dann sich überlegen welche Tätigkeiten er dir zuweist, so dass die 10 rauskommt, wobei dann es egal ist was du ausübst.

2strong

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Das "Projekt E 10" dürfte schwer werden. Rein formal müsstest Du aufzeigen, dass Deine Aufgabe mit mindestens einem Drittel besonderer Schwierigkeit und Bedeutung im Tarifsinne verbunden ist. Das ist bereits technisch problematisch, da Du als SGL eher einen einheitlichen Arbeitsvorgang wahrzunehmen hast (Leitung des Sachgebietes) und damit unter denselben Voraussetzung wie bei E 10 in die E 11 eingruppiert wärst. Darauf kann man versuchen hinzuwirken, aber für einen Selbstläufer halte ich es nicht.

Bee2709

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Aber ist es nicht so, dass die Personalführung allein schon eine gewisse "Wertigkeit" hat, die eine EG 10 begründen könnte?

Habe heute erfahren, dass die Teamleitungen im Jobcenter wohl EG10 haben und das macht mich schon sauer.

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Wenn es andere Beispiele im Haus oder assoziierten Einrichtungen wie dem JC gibt, würde ich durchaus darauf verweisen. Mit einer solchen "politischen Setzung" kann man nicht nur selten Erfolg haben. Nur die Argumentation ganz hart am Eingruppierungsrecht, die sehe ich hier mit Unsicherheiten behaftet.

MoinMoin

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Aber ist es nicht so, dass die Personalführung allein schon eine gewisse "Wertigkeit" hat, die eine EG 10 begründen könnte?

Habe heute erfahren, dass die Teamleitungen im Jobcenter wohl EG10 haben und das macht mich schon sauer.
Ja sie hat eine gewisse Wertigkeit, aber nicht eine, die automatisch die 10 begründen würde, oder meinst du jeder Vorarbeiter auf dem Bauhof hat als Teamleiter die eg10?

Buschi

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Aber ist es nicht so, dass die Personalführung allein schon eine gewisse "Wertigkeit" hat, die eine EG 10 begründen könnte?

Habe heute erfahren, dass die Teamleitungen im Jobcenter wohl EG10 haben und das macht mich schon sauer.

Also ich sehe ne EG 9b, bestenfalls ne 9c.

Wie die Personalführung sich durch bSB herausheben sollte, erschließt sich mir nicht. Dazu wurde aber auch nichts im Detail geschrieben. Eine Behauptung in der Pauschalität reicht jedenfalls nicht.

Dass die Teamleitungen im JC ne EG 10 haben ist für dich total egal.

Wie bereits geschrieben ist in deinem Fall eine EG 10 nach ständiger Rechtsprechung ohnehin nicht möglich.
Ausnahmen die das ermöglichen würden, sprächen auch nicht für eine EG 10 sondern eher für die EG 9b.

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Aber ist es nicht so, dass die Personalführung allein schon eine gewisse "Wertigkeit" hat, die eine EG 10 begründen könnte?
Mit einiger Sicherheit könnte man mit den für die herausgehobene Sachbearbeitung erforderlichen Kenntnissen die vom Tarif geforderten "umfassenden Fachkenntnisse" begründen (9b) und mit der Vorgesetztenstellung eine "besondere Verantwortung" (9c) rechtfertigen. Dann sind diese Argumente aber bereits verwendet und man bräuchte andere Gründe, die für eine "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" (10/11) sprechen. Das erscheint mir durch Verweis auf die Organisationsstruktur des Hauses eher realistisch als eine Argumentation hart am Tarifrecht.