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Stellenbewertung SGL Amt für soziale Leistungen - Bitte um Einschätzung
2strong:
Wenn es andere Beispiele im Haus oder assoziierten Einrichtungen wie dem JC gibt, würde ich durchaus darauf verweisen. Mit einer solchen "politischen Setzung" kann man nicht nur selten Erfolg haben. Nur die Argumentation ganz hart am Eingruppierungsrecht, die sehe ich hier mit Unsicherheiten behaftet.
MoinMoin:
--- Zitat von: Bee2709 am 28.02.2024 15:01 ---Aber ist es nicht so, dass die Personalführung allein schon eine gewisse "Wertigkeit" hat, die eine EG 10 begründen könnte?
Habe heute erfahren, dass die Teamleitungen im Jobcenter wohl EG10 haben und das macht mich schon sauer.
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Ja sie hat eine gewisse Wertigkeit, aber nicht eine, die automatisch die 10 begründen würde, oder meinst du jeder Vorarbeiter auf dem Bauhof hat als Teamleiter die eg10?
Buschi:
--- Zitat von: Bee2709 am 28.02.2024 15:01 ---Aber ist es nicht so, dass die Personalführung allein schon eine gewisse "Wertigkeit" hat, die eine EG 10 begründen könnte?
Habe heute erfahren, dass die Teamleitungen im Jobcenter wohl EG10 haben und das macht mich schon sauer.
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Also ich sehe ne EG 9b, bestenfalls ne 9c.
Wie die Personalführung sich durch bSB herausheben sollte, erschließt sich mir nicht. Dazu wurde aber auch nichts im Detail geschrieben. Eine Behauptung in der Pauschalität reicht jedenfalls nicht.
Dass die Teamleitungen im JC ne EG 10 haben ist für dich total egal.
Wie bereits geschrieben ist in deinem Fall eine EG 10 nach ständiger Rechtsprechung ohnehin nicht möglich.
Ausnahmen die das ermöglichen würden, sprächen auch nicht für eine EG 10 sondern eher für die EG 9b.
2strong:
--- Zitat von: Bee2709 am 28.02.2024 15:01 ---Aber ist es nicht so, dass die Personalführung allein schon eine gewisse "Wertigkeit" hat, die eine EG 10 begründen könnte?
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Mit einiger Sicherheit könnte man mit den für die herausgehobene Sachbearbeitung erforderlichen Kenntnissen die vom Tarif geforderten "umfassenden Fachkenntnisse" begründen (9b) und mit der Vorgesetztenstellung eine "besondere Verantwortung" (9c) rechtfertigen. Dann sind diese Argumente aber bereits verwendet und man bräuchte andere Gründe, die für eine "besondere Schwierigkeit und Bedeutung" (10/11) sprechen. Das erscheint mir durch Verweis auf die Organisationsstruktur des Hauses eher realistisch als eine Argumentation hart am Tarifrecht.
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