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Stellenbewertung SGL Amt für soziale Leistungen - Bitte um Einschätzung

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2strong:

--- Zitat von: Bee2709 am 27.02.2024 22:17 ---Ja, so ähnlich:

OB - 5 Dezernenten - AL - SGL

--- End quote ---
Dann wird die Struktur ja - ganz grob - das folgende Muster Aufweisen:

OB + Dezernenten = B-Besoldung / A 16 /A 15
AL-Ebene = A 14 / A 13

Kommt das hin? Dass die SGL-Ebene dann lediglich bei E 9b liegt, halte ich eher für ungewöhnlich. Auch die Tatsache, dass Dir sechs qualifizierte Mitarbeiter unterstellt sind, spricht eher gegen E 9b. Mit anderen Worten: E 9c halte ich für gut vertretbar. Gemessen an der Verwaltungstruktur insgesamt erscheint mir auch das noch zurückhaltend.

Bee2709:
Keine Ahnung, wo die AL so liegen, aber vermutlich kommt A13/A14 schon hin.
Anscheinend gibt es für die SGL aber keine durchgängige "Mindesteingruppierung" und es ist scheinbar sehr verschieden.

Ist wohl so, dass es auf 9c rauslaufen soll, ich aber eine 10 will. Finde das auch angemessen, u.a. weil ich z.B. große Verantwortung im finanziellen Bereich habe (muss die Mittel, die wir ausgeben, bei der Aufsichtsbehörde beantragen... das sind pro Quartal aktuell mindestens 1 Mio).

Ist halt die Frage, wie/ob ich die 10 durchgedrückt kriege...

MoinMoin:
Wenn du eine andere Rechtsmeinung bzgl. der Tätigkeit hast, dann kannst du dich doch damit an das ArbG wenden und dir eine blutige Nase holen oder der Kommission den Mittelfinger zeigen.

Denn Tätigkeiten können nicht auf irgendwas rauskommen sollen, sie sind eingruppiert!
Das einzige was ein AG machen kann um einen Tätigkeitszuschnitt in richtig einer gewollten EG zu drücken/heben ist die Zeitanteile entsprechend zu setzen.
So kann der Physiker mit 40% Kernphysik und 60% Pförtnertätigkeit eben locker mit EG3 bezahlt werden.

Alternative: Du teilst deinem AG mit, dass du den Job nur für EG10 machst und lässt ihn dann sich überlegen welche Tätigkeiten er dir zuweist, so dass die 10 rauskommt, wobei dann es egal ist was du ausübst.

2strong:
Das "Projekt E 10" dürfte schwer werden. Rein formal müsstest Du aufzeigen, dass Deine Aufgabe mit mindestens einem Drittel besonderer Schwierigkeit und Bedeutung im Tarifsinne verbunden ist. Das ist bereits technisch problematisch, da Du als SGL eher einen einheitlichen Arbeitsvorgang wahrzunehmen hast (Leitung des Sachgebietes) und damit unter denselben Voraussetzung wie bei E 10 in die E 11 eingruppiert wärst. Darauf kann man versuchen hinzuwirken, aber für einen Selbstläufer halte ich es nicht.

Bee2709:
Aber ist es nicht so, dass die Personalführung allein schon eine gewisse "Wertigkeit" hat, die eine EG 10 begründen könnte?

Habe heute erfahren, dass die Teamleitungen im Jobcenter wohl EG10 haben und das macht mich schon sauer.

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