Rufbereitschaft Vergütung TVÖED Kommune am WE

Begonnen von Stern99, 28.02.2024 09:32

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Stern99

Hallo,

wir leisten Rufbereitschaft über ein komplettes Wochenende von Freitag 16 Uhr bis Montag 07 Uhr. Unsere Personalabteilung rechnet dieses als Block ab, d.h. alle Einsätze in dieser Zeit werden addiert und wir bekommen für den Block eine Pauschale. Wir sind allerdings der Meinung, dass die Einsätze nur tageweise addiert werden dürfen und eine Pauschale pro Tag zu zahlen ist. Kann hier jemand helfen?

Danke und LG

Wynchester

Jeder Einsatz muss für sich gerundet werden sofern Wegezeiten anfallen.

Bei Arbeiten von zuhause wäre die o.g. Vorgehensweise richtig.

MaLa

Für die Pauschale:

Niederschrifterklärung Nr. 4 zu § 8 Abs. 3 TVöD:   
Zur Erläuterung von § 8 Abs. 3 und der dazugehörigen Protokollerklärung sind sich die Tarifvertragsparteien über folgendes Beispiel einig: ,,Beginnt eine Wo-chenendrufbereitschaft am Freitag um 15 Uhr und endet am Montag um 7 Uhr, so erhalten Beschäftigte folgende Pauschalen: Zwei Stunden für Freitag, je vier Stunden für Samstag und Sonntag, keine Pauschale für Montag. Sie erhalten somit zehn Stundenentgelte."   

heretic

Zitat von: Wynchester in 28.02.2024 11:49
Jeder Einsatz muss für sich gerundet werden sofern Wegezeiten anfallen.

Bei Arbeiten von zuhause wäre die o.g. Vorgehensweise richtig.

es geht um Rufbereitschaft, nicht um tatsächliche Einsätze während der Rufbereitschaft (diese werden zusätzlich abgerechnet)

heretic

Zitat von: MaLa in 29.02.2024 09:45
Für die Pauschale:

Niederschrifterklärung Nr. 4 zu § 8 Abs. 3 TVöD:   
Zur Erläuterung von § 8 Abs. 3 und der dazugehörigen Protokollerklärung sind sich die Tarifvertragsparteien über folgendes Beispiel einig: ,,Beginnt eine Wo-chenendrufbereitschaft am Freitag um 15 Uhr und endet am Montag um 7 Uhr, so erhalten Beschäftigte folgende Pauschalen: Zwei Stunden für Freitag, je vier Stunden für Samstag und Sonntag, keine Pauschale für Montag. Sie erhalten somit zehn Stundenentgelte."


für eine komplette Woche daher pauschal 5x2 + 2x4 der betreffenden Stundenentgelte