Autor Thema: [RP] Trennung Beihilfe- und Bezügekonto, Haupt- und Zweitkonto Kommunalbeamte  (Read 3180 times)

BSchneider

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Guten Tag,

ich bin Beamtin bei einer Verwaltung in Rheinland-Pfalz, Personalabrechnung und Beihilfe laufen hier über die PPA. Die Beihilfe beantrage ich inzwischen per App. In der App ("Meine Beihilfe", offenbar nicht PPA-spezifisch programmiert) habe ich, vermutlich seit einem kürzlichen Update, jedenfalls nicht vorher gesehen, auch die Möglichkeit, meine Bankverbindung zu ändern, udn zwar ein Hauptkonto als auch ein Zweitkonto.
Da ich grundsätzlich gerne mit verschiedenen Konten für gewisse Ausgaben/Einnahmen arbeite fiel mir das auf, da ich bislang dachte, dass das automatisch nur auf das bekannte Bezügekonto gehen kann. § 63 der Beihilfeverordnung sagt dazu "Die Auszahlung der Beihilfe an unmittelbare Landesbeamtinnen und Landesbeamte erfolgt auf das Bezügekonto oder, wenn ein solches nicht vorhanden ist, auf ein von der beihilfeberechtigten Person benanntes Konto."
Gut, jetzt bin ich ja mittelbare Landesbeamtin, also von daher sollte das möglich sein, Bezüge- und Beihilfekonto bei mir zu trennen? Meine Personalstelle konnte mir in der Sache, da das wohl noch keiner wissen wollte, nicht weiterhelfen. Dort hatte ich gefragt, wenn ich in der Beihilfeapp nun ein anderes Konto eingebe, ob sich das dann auf das Bezügekonto auswirkt, und wieso da ein Haupt- und noch ein "Zweitkonto" möglich sind. Auch in der Hilfe zur App wird dazu nichts gesagt. Direkte Ansprechpartner bei der PPA habe ich nicht, das soll/läuft gewöhnlich eben alles über die eigene Personalsachbearbeitung hier.
Kann hier vielleicht jemand dazu etwas sagen? Dann danke im Voraus!
« Last Edit: 28.02.2024 18:57 von Admin »

photosynthese

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Hallo!

Ich bin eigentlich Landesbeamter (NRW), aktuell ist der Bund samt Beihilfestelle für mich zuständig. In beiden Rechtskreisen ist eine Trennung kein Problem, ich handhabe das schon lange so. Die Bezügestelle fragt ja nicht bei der Beihilfestelle nach der Bankverbindung oder umgekehrt, im Papierantrag sind das eigene Felder.

VG

Omorna

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Guten Tag,

ich bin Beamtin bei einer Verwaltung in Rheinland-Pfalz, Personalabrechnung und Beihilfe laufen hier über die PPA. Die Beihilfe beantrage ich inzwischen per App. In der App ("Meine Beihilfe", offenbar nicht PPA-spezifisch programmiert) habe ich, vermutlich seit einem kürzlichen Update, jedenfalls nicht vorher gesehen, auch die Möglichkeit, meine Bankverbindung zu ändern, udn zwar ein Hauptkonto als auch ein Zweitkonto.
Da ich grundsätzlich gerne mit verschiedenen Konten für gewisse Ausgaben/Einnahmen arbeite fiel mir das auf, da ich bislang dachte, dass das automatisch nur auf das bekannte Bezügekonto gehen kann. § 63 der Beihilfeverordnung sagt dazu "Die Auszahlung der Beihilfe an unmittelbare Landesbeamtinnen und Landesbeamte erfolgt auf das Bezügekonto oder, wenn ein solches nicht vorhanden ist, auf ein von der beihilfeberechtigten Person benanntes Konto."
Gut, jetzt bin ich ja mittelbare Landesbeamtin, also von daher sollte das möglich sein, Bezüge- und Beihilfekonto bei mir zu trennen? Meine Personalstelle konnte mir in der Sache, da das wohl noch keiner wissen wollte, nicht weiterhelfen. Dort hatte ich gefragt, wenn ich in der Beihilfeapp nun ein anderes Konto eingebe, ob sich das dann auf das Bezügekonto auswirkt, und wieso da ein Haupt- und noch ein "Zweitkonto" möglich sind. Auch in der Hilfe zur App wird dazu nichts gesagt. Direkte Ansprechpartner bei der PPA habe ich nicht, das soll/läuft gewöhnlich eben alles über die eigene Personalsachbearbeitung hier.
Kann hier vielleicht jemand dazu etwas sagen? Dann danke im Voraus!
Es ist nicht erforderlich, dass die Finanzhilfestelle der Sozialhilfestelle Bankkontoinformationen zur Verfügung stellt und umgekehrt; Dies sind verschiedene Felder in der Papierbewerbung. Die einzelnen Fälle werden von verschiedenen Abteilungen bearbeitet. Um intelligent über das Gesetz zu sprechen, muss man sich Wissen aus verschiedenen Quellen aneignen. Ich bin auch gespannt auf die Antwort.