Autor Thema: Berufung Katastrophenschutz  (Read 1535 times)

Hanspeter2024

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Berufung Katastrophenschutz
« am: 28.02.2024 13:37 »
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und Angestellter in einer niedersächsischen Kreisverwaltung.

Mein Dienstherr hat mich vor einigen Jahren in den Katastrophenschutzstab berufen. Aufgrund einer neu übernommenen Tätigkeit und bereits vieler vorhandener Zusatzaufgaben, möchte ich gern die Tätigkeit im Katastrophenschutzstab beenden. Ich habe meinem Arbeitgeber die Situation geschildert. Dieser hat jedoch kein Einsehen und lehnt es ab, dass ich aus dem Stab ausscheide.

Ich finde es absolut ungerecht, dass einseitig die Aufgaben auf den Schultern weniger Personen abgeladen werden, dies dann in keiner Weise honoriert wird und viele Kollegen und Kolleginnen gänzlich ohne derartige Zusatzaufgaben auskommen dürfen.

Darf man einen Angestellten überhaupt verpflichten, gegen seinen Willen, Stabsmitglied zu sein? Im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz steht, soweit ich das überblicke, nur etwas von freiwilligen Helfern. Und ganz kryptisch, dass der HVB Mitglieder in den Stab beruft. Seht ihr eine Möglichkeit, wie ich aus der Nummer rauskomme?

Katastrophenschutz ist im Übrigen kein Bestandteil meiner Arbeitsplatzbeschreibung.

Vielen Dank schon mal.

Spidersangel

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Antw:Berufung Katastrophenschutz
« Antwort #1 am: 29.02.2024 08:34 »
Angestellte haben keinen Dienstherr.
Wurde Dir die Tätigkeit wirksam schriftlich übertragen oder ist das Freiwillig, so wie Ersthelfer im Betrieb?
Grundsätzlich sehe ich hier das Direktionsrecht des Arbeitgebers im Spiel, somit kann er die Tätigkeit an Dich delegieren.
Aber dann ist dies halt auch zu übertragen als Tätigkeit.
Im Arbeitsverhältnis, ist Gerechtigkeit gegenüber anderen, fehl am Platze.

Flying

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Antw:Berufung Katastrophenschutz
« Antwort #2 am: 29.02.2024 09:57 »
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und Angestellter in einer niedersächsischen Kreisverwaltung.

Mein Dienstherr hat mich vor einigen Jahren in den Katastrophenschutzstab berufen. Aufgrund einer neu übernommenen Tätigkeit und bereits vieler vorhandener Zusatzaufgaben, möchte ich gern die Tätigkeit im Katastrophenschutzstab beenden. Ich habe meinem Arbeitgeber die Situation geschildert. Dieser hat jedoch kein Einsehen und lehnt es ab, dass ich aus dem Stab ausscheide.

Ich finde es absolut ungerecht, dass einseitig die Aufgaben auf den Schultern weniger Personen abgeladen werden, dies dann in keiner Weise honoriert wird und viele Kollegen und Kolleginnen gänzlich ohne derartige Zusatzaufgaben auskommen dürfen.

Darf man einen Angestellten überhaupt verpflichten, gegen seinen Willen, Stabsmitglied zu sein? Im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz steht, soweit ich das überblicke, nur etwas von freiwilligen Helfern. Und ganz kryptisch, dass der HVB Mitglieder in den Stab beruft. Seht ihr eine Möglichkeit, wie ich aus der Nummer rauskomme?

Katastrophenschutz ist im Übrigen kein Bestandteil meiner Arbeitsplatzbeschreibung.

Vielen Dank schon mal.

Katastrophenschutz kann dienstlich angeordnert werden - dann kann man sich nur aus gesundheitlichen Gründen entziehen.
Ungerecht finde ich da relativ wenig - aber wenn du raus willst, lass dir vom Arzt bescheinigen, dass du gesundheitlich dafür nicht in der Lage bsit.

TV-Ler

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Antw:Berufung Katastrophenschutz
« Antwort #3 am: 29.02.2024 10:56 »
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und Angestellter in einer niedersächsischen Kreisverwaltung.

Mein Dienstherr hat mich vor einigen Jahren in den Katastrophenschutzstab berufen. Aufgrund einer neu übernommenen Tätigkeit und bereits vieler vorhandener Zusatzaufgaben, möchte ich gern die Tätigkeit im Katastrophenschutzstab beenden. Ich habe meinem Arbeitgeber die Situation geschildert. Dieser hat jedoch kein Einsehen und lehnt es ab, dass ich aus dem Stab ausscheide.

Ich finde es absolut ungerecht, dass einseitig die Aufgaben auf den Schultern weniger Personen abgeladen werden, dies dann in keiner Weise honoriert wird und viele Kollegen und Kolleginnen gänzlich ohne derartige Zusatzaufgaben auskommen dürfen.

Darf man einen Angestellten überhaupt verpflichten, gegen seinen Willen, Stabsmitglied zu sein? Im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz steht, soweit ich das überblicke, nur etwas von freiwilligen Helfern. Und ganz kryptisch, dass der HVB Mitglieder in den Stab beruft. Seht ihr eine Möglichkeit, wie ich aus der Nummer rauskomme?

Katastrophenschutz ist im Übrigen kein Bestandteil meiner Arbeitsplatzbeschreibung.

Vielen Dank schon mal.

Katastrophenschutz kann dienstlich angeordnert werden - dann kann man sich nur aus gesundheitlichen Gründen entziehen.
...
Wobei es vermutlich nicht ganz einfach ist, eine gesundheitliche Nichteignung für die Mitarbeit in einem Katastrophenschutzstab zu begründen.

BAT

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Antw:Berufung Katastrophenschutz
« Antwort #4 am: 29.02.2024 13:50 »
Was sind denn die "Zusatzaufgaben"?

Ansonsten sollte der Personalrat im Zweifelsfalle für ausgewogene Belastungen der Mitarbeiter sorgen, passiert aber aus eigener Erfahrung recht selten.

Flying

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Antw:Berufung Katastrophenschutz
« Antwort #5 am: 01.03.2024 10:08 »
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und Angestellter in einer niedersächsischen Kreisverwaltung.

Mein Dienstherr hat mich vor einigen Jahren in den Katastrophenschutzstab berufen. Aufgrund einer neu übernommenen Tätigkeit und bereits vieler vorhandener Zusatzaufgaben, möchte ich gern die Tätigkeit im Katastrophenschutzstab beenden. Ich habe meinem Arbeitgeber die Situation geschildert. Dieser hat jedoch kein Einsehen und lehnt es ab, dass ich aus dem Stab ausscheide.

Ich finde es absolut ungerecht, dass einseitig die Aufgaben auf den Schultern weniger Personen abgeladen werden, dies dann in keiner Weise honoriert wird und viele Kollegen und Kolleginnen gänzlich ohne derartige Zusatzaufgaben auskommen dürfen.

Darf man einen Angestellten überhaupt verpflichten, gegen seinen Willen, Stabsmitglied zu sein? Im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz steht, soweit ich das überblicke, nur etwas von freiwilligen Helfern. Und ganz kryptisch, dass der HVB Mitglieder in den Stab beruft. Seht ihr eine Möglichkeit, wie ich aus der Nummer rauskomme?

Katastrophenschutz ist im Übrigen kein Bestandteil meiner Arbeitsplatzbeschreibung.

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Katastrophenschutz kann dienstlich angeordnert werden - dann kann man sich nur aus gesundheitlichen Gründen entziehen.
...
Wobei es vermutlich nicht ganz einfach ist, eine gesundheitliche Nichteignung für die Mitarbeit in einem Katastrophenschutzstab zu begründen.

Also aus unserem LK kann ich zumindest zurückgeben, dass das mehrfach schon funktioniert hat..
Psychische Belastung wird da wohl die Rolle spielen.