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Berufung Katastrophenschutz
Hanspeter2024:
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und Angestellter in einer niedersächsischen Kreisverwaltung.
Mein Dienstherr hat mich vor einigen Jahren in den Katastrophenschutzstab berufen. Aufgrund einer neu übernommenen Tätigkeit und bereits vieler vorhandener Zusatzaufgaben, möchte ich gern die Tätigkeit im Katastrophenschutzstab beenden. Ich habe meinem Arbeitgeber die Situation geschildert. Dieser hat jedoch kein Einsehen und lehnt es ab, dass ich aus dem Stab ausscheide.
Ich finde es absolut ungerecht, dass einseitig die Aufgaben auf den Schultern weniger Personen abgeladen werden, dies dann in keiner Weise honoriert wird und viele Kollegen und Kolleginnen gänzlich ohne derartige Zusatzaufgaben auskommen dürfen.
Darf man einen Angestellten überhaupt verpflichten, gegen seinen Willen, Stabsmitglied zu sein? Im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz steht, soweit ich das überblicke, nur etwas von freiwilligen Helfern. Und ganz kryptisch, dass der HVB Mitglieder in den Stab beruft. Seht ihr eine Möglichkeit, wie ich aus der Nummer rauskomme?
Katastrophenschutz ist im Übrigen kein Bestandteil meiner Arbeitsplatzbeschreibung.
Vielen Dank schon mal.
Spidersangel:
Angestellte haben keinen Dienstherr.
Wurde Dir die Tätigkeit wirksam schriftlich übertragen oder ist das Freiwillig, so wie Ersthelfer im Betrieb?
Grundsätzlich sehe ich hier das Direktionsrecht des Arbeitgebers im Spiel, somit kann er die Tätigkeit an Dich delegieren.
Aber dann ist dies halt auch zu übertragen als Tätigkeit.
Im Arbeitsverhältnis, ist Gerechtigkeit gegenüber anderen, fehl am Platze.
Flying:
--- Zitat von: Hanspeter2024 am 28.02.2024 13:37 ---Hallo,
ich bin neu hier im Forum und Angestellter in einer niedersächsischen Kreisverwaltung.
Mein Dienstherr hat mich vor einigen Jahren in den Katastrophenschutzstab berufen. Aufgrund einer neu übernommenen Tätigkeit und bereits vieler vorhandener Zusatzaufgaben, möchte ich gern die Tätigkeit im Katastrophenschutzstab beenden. Ich habe meinem Arbeitgeber die Situation geschildert. Dieser hat jedoch kein Einsehen und lehnt es ab, dass ich aus dem Stab ausscheide.
Ich finde es absolut ungerecht, dass einseitig die Aufgaben auf den Schultern weniger Personen abgeladen werden, dies dann in keiner Weise honoriert wird und viele Kollegen und Kolleginnen gänzlich ohne derartige Zusatzaufgaben auskommen dürfen.
Darf man einen Angestellten überhaupt verpflichten, gegen seinen Willen, Stabsmitglied zu sein? Im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz steht, soweit ich das überblicke, nur etwas von freiwilligen Helfern. Und ganz kryptisch, dass der HVB Mitglieder in den Stab beruft. Seht ihr eine Möglichkeit, wie ich aus der Nummer rauskomme?
Katastrophenschutz ist im Übrigen kein Bestandteil meiner Arbeitsplatzbeschreibung.
Vielen Dank schon mal.
--- End quote ---
Katastrophenschutz kann dienstlich angeordnert werden - dann kann man sich nur aus gesundheitlichen Gründen entziehen.
Ungerecht finde ich da relativ wenig - aber wenn du raus willst, lass dir vom Arzt bescheinigen, dass du gesundheitlich dafür nicht in der Lage bsit.
TV-Ler:
--- Zitat von: Flying am 29.02.2024 09:57 ---
--- Zitat von: Hanspeter2024 am 28.02.2024 13:37 ---Hallo,
ich bin neu hier im Forum und Angestellter in einer niedersächsischen Kreisverwaltung.
Mein Dienstherr hat mich vor einigen Jahren in den Katastrophenschutzstab berufen. Aufgrund einer neu übernommenen Tätigkeit und bereits vieler vorhandener Zusatzaufgaben, möchte ich gern die Tätigkeit im Katastrophenschutzstab beenden. Ich habe meinem Arbeitgeber die Situation geschildert. Dieser hat jedoch kein Einsehen und lehnt es ab, dass ich aus dem Stab ausscheide.
Ich finde es absolut ungerecht, dass einseitig die Aufgaben auf den Schultern weniger Personen abgeladen werden, dies dann in keiner Weise honoriert wird und viele Kollegen und Kolleginnen gänzlich ohne derartige Zusatzaufgaben auskommen dürfen.
Darf man einen Angestellten überhaupt verpflichten, gegen seinen Willen, Stabsmitglied zu sein? Im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz steht, soweit ich das überblicke, nur etwas von freiwilligen Helfern. Und ganz kryptisch, dass der HVB Mitglieder in den Stab beruft. Seht ihr eine Möglichkeit, wie ich aus der Nummer rauskomme?
Katastrophenschutz ist im Übrigen kein Bestandteil meiner Arbeitsplatzbeschreibung.
Vielen Dank schon mal.
--- End quote ---
Katastrophenschutz kann dienstlich angeordnert werden - dann kann man sich nur aus gesundheitlichen Gründen entziehen.
...
--- End quote ---
Wobei es vermutlich nicht ganz einfach ist, eine gesundheitliche Nichteignung für die Mitarbeit in einem Katastrophenschutzstab zu begründen.
BAT:
Was sind denn die "Zusatzaufgaben"?
Ansonsten sollte der Personalrat im Zweifelsfalle für ausgewogene Belastungen der Mitarbeiter sorgen, passiert aber aus eigener Erfahrung recht selten.
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