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Berufung Katastrophenschutz
Flying:
--- Zitat von: TV-Ler am 29.02.2024 10:56 ---
--- Zitat von: Flying am 29.02.2024 09:57 ---
--- Zitat von: Hanspeter2024 am 28.02.2024 13:37 ---Hallo,
ich bin neu hier im Forum und Angestellter in einer niedersächsischen Kreisverwaltung.
Mein Dienstherr hat mich vor einigen Jahren in den Katastrophenschutzstab berufen. Aufgrund einer neu übernommenen Tätigkeit und bereits vieler vorhandener Zusatzaufgaben, möchte ich gern die Tätigkeit im Katastrophenschutzstab beenden. Ich habe meinem Arbeitgeber die Situation geschildert. Dieser hat jedoch kein Einsehen und lehnt es ab, dass ich aus dem Stab ausscheide.
Ich finde es absolut ungerecht, dass einseitig die Aufgaben auf den Schultern weniger Personen abgeladen werden, dies dann in keiner Weise honoriert wird und viele Kollegen und Kolleginnen gänzlich ohne derartige Zusatzaufgaben auskommen dürfen.
Darf man einen Angestellten überhaupt verpflichten, gegen seinen Willen, Stabsmitglied zu sein? Im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz steht, soweit ich das überblicke, nur etwas von freiwilligen Helfern. Und ganz kryptisch, dass der HVB Mitglieder in den Stab beruft. Seht ihr eine Möglichkeit, wie ich aus der Nummer rauskomme?
Katastrophenschutz ist im Übrigen kein Bestandteil meiner Arbeitsplatzbeschreibung.
Vielen Dank schon mal.
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Katastrophenschutz kann dienstlich angeordnert werden - dann kann man sich nur aus gesundheitlichen Gründen entziehen.
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Wobei es vermutlich nicht ganz einfach ist, eine gesundheitliche Nichteignung für die Mitarbeit in einem Katastrophenschutzstab zu begründen.
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Also aus unserem LK kann ich zumindest zurückgeben, dass das mehrfach schon funktioniert hat..
Psychische Belastung wird da wohl die Rolle spielen.
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