Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[BY] Beförderung Elternzeit
Thomber:
--- Zitat von: BeamteNI am 04.03.2024 16:39 ---
--- Zitat von: SchrödingersKatze am 04.03.2024 13:21 ---
https://www.br.de/nachrichten/wissen/beurteilung-im-lehramt-werden-frauen-schlechter-bewertet,U5DhMLx
Ich lass das hier mal so stehen.
--- End quote ---
Ich finde das Thema sowieso schwierig. Ich habe nie ganz verstanden warum Beamte mit Teilzeit die gleiche Erfahrungszeit angerechnet bekommen wie Beamte in Vollzeit. Aber das ganze System mit den Erfahrungsstufe, besonders in der absurden Dauer wie bei Beamten, finde ich fraglich.
--- End quote ---
Dem kann ich nur zustimmen und ergänzen: Auch die Grenzen zwischen den Laufbahnen sind veraltet und benachteiligen die Beamten...
DrBlubb:
Ergänzung zu den vorherigen Kommentaren:
Naja die Erfahrungszeit wird nur während der Elternzeit (36 Monate) angerechnet. Unabhängig ob Teilzeit oder komplett zu Hause mit dem Kind macht da keinen Unterschied. Danach wird 0 angerechnet oder nachgebildet.
Im Grunde finde ich die Regelung schon sinnvoll, wenn die entsprechende Beförderung anhand der soft/ hardskills entschieden wird.
Übrigens heißt es Mindestwartezeit. Wenn also beide Personen die Eignung, aber andere fachliche Fähigkeiten etc. haben, würde doch der befördert werden, der besser ist - trotz Nachbildung? Das müsste dann auch relativ nachvollziehbar vom Dienstherren dargelegt werden, wenn ich mich nicht irre?
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