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[BY] Beförderung Elternzeit
Paragraphenreiter123:
Hallo zusammen,
Ich mache mir derzeit ein Paar Gedanken bzgl. Meiner Beförderungschancen in meiner Dienststelle. Mein Kollege, kinderlos, 20 Jahre älter und besser bewertet als ich, jedoch eine Besoldungsgruppe unter mir, wird zum 01.03.2024 in meine Besoldungsgruppe (A11) befördert. Meine Wartezeit auf die nächste Beförderung beträgt noch 1 Jahr auf A12. Danach ist die Mindestwartezeit bei 4 Jahren für A13.
Ich möchte gerne noch Kinder haben, und muss daher mit ca. 1 Jahr Elternzeit bzw. Bei zwei Kindern zwei Jahren elternzeit rechnen. Wird mir die Elternzeit auf meine Wartezeit angerechnet oder kann mich mein Kollege nun tatsächlich im Beförderungsgefüge "überholen"?
Würde er mich überholen, dann hätte ich keinerlei Beförderungsmöglichkeiten in meiner Behörde mehr und würde mir halt eine neue Behörde suchen, da es nur noch eine Planstelle für A13 gibt, die nicht bereits langjährig für die Zukunft besetzt ist.
DrBlubb:
Guten Morgen,
fündig wirst du hier:
https://www.lff.bayern.de/download/bezuege/versorgung/elternzeit.pdf
(S.15)
Kurze Antwort:
Elternzeit= Dienstzeit.
Das gilt übrigens auch für Elternteilzeit. D.h. bei bspw. 60% Teilzeit nach den 12 Monaten, wird das auf die Laufbahn zu 100% angerechnet.
Saxum:
Ja, wie erwähnt gilt es als Dienstzeit. Rechtsquelle ist neben dem Merkblatt hier Art. 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 LlbG. Also bis zu 36 Monate pro Kind zählen als Dienstzeit, wenn diese in die Elternzeit fallen.
Landsknecht:
"Danach ist die Mindestwartezeit bei 4 Jahren für A13."
Laut 17 Llbg ist die Wartezeit in der Q3 doch immer 3 Jahre, oder?
Saxum:
Ja das stimmt, zumindest ist der "Regelfall" Art. 17 Abs. 1 Satz. 3 Nr. 3 Buchstabe b LlbG entsprechend zu verstehen.
Siehe zur Thematik des Threads hierbei auch die Ausnahme nach Art. 17 Abs. 2 LlbG die ja analog zu Art. 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 LlbG wirkt ohne dass eine Elternzeit erforderlich wäre, wenn tatsächlich eine Pflege/Betreuung erfolgt ist. Auch gedeckelt auf 36 Monate und natürlich nicht "kumulativ". Es gehen immer nur höchstens 36 Monate pro Kind.
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