@2strong:
Im direkten Vergleich würde ich viele Jahre (bis 2031) nach der Höhergruppierung in E13 < 180 EUR mehr beziehen. Dieser Vergleich berücksichtigt aber Stufenaufstiege der ursprünglichen Gruppierung (E11).
Deshalb stelle ich mir die Frage, auf Basis welchen Vergleichswertes nach dem Stufenaufstieg in der höheren Gruppe der Garantiebetrag ermittelt wird:
- der Stufe der ursprünglichen Gruppe zum Zeitpunkt der Höhergruppierung (in meinem Fall E11/4)
- oder würde ein zeitgleicher Stufenaufstieg der ursprünglichen Gruppe zu diesem Zeitpunkt auch berücksichtigt?
(in meinem Fall wäre das in drei Jahren E11/5)?
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken?
@Albeles
In der E13/3 erhältst Du geringfügig mehr als in der E11/4
Je nach Modus der Garantiezahlungen (s. meine Frage oben) frage ich mich, ob ich nach ein paar Jahren in E13 sogar unter die Bezüge von E11 fallen würde.
Du wartest bis Du von der E11/5 direkt in die E13/5 kommst. Sprich lass Dir die Tätigkeiten erst vorübergehend übertragen und nach dem Stufenaufstieg erst Höhergruppieren
Danke für den Hinweis, finanziell gesehen scheint es darauf hinauszulaufen, dass es in meinem Fall notwendig ist, erst 2
3/4 Jahre auf den Stufenaufstieg in E11 warten zu müssen.
@MoinMoin
Korrekt, eine Höhergruppierung aus der EG11S4 heraus ist das dümmste was man machen kann, da man sehr lange braucht bis es sich monetär lohnt.
Das sieht tatsächlich so aus. Grob überschlagen könnte es in meinem Fall auf ein break even erst ab 2031 hinauslaufen.
Ist das wirklich so gewollt?