Autor Thema: Garantiebetrag bei Höhergruppierung für Jahressonderzahlung und Stufenaufstieg?  (Read 767 times)

Softtrader

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Hallo,

mir wurde ein Höhergruppierung von E11/4 auf E13/3 angeboten.

Damit würde ich von Stufe 4 auf Stufe 3 zurückfallen.
Ein Garantiebetrag soll ein Gehaltszuwachs von monatlich 180 Euro ermöglichen.

Da sich auch die Jahressonderzahlung von 74,35% (E11) auf 46,47% (E13) reduziert würde mich interessieren, ob dies ebenfalls über einen Garantiebetrag ausgeglichen wird. Ich habe dazu leider keine Informationen im Tarifrecht der Länder finden können.

Es ist mit auch nicht ganz klar geworden, wie lange dieser Garantiebetrag ausgezahlt wird.
Konkret: Was würde 3 Jahre nach der Höhergruppierung passieren, wenn ich E13/4 erreiche?

Zu diesem Zeitpunkt wäre ich ohne Höhergruppierung in E11/5. Im direkten Vergleich müsste in diesem Fall der Garantiebetrag dann sogar deutlich höher ausfallen, um den Höhergruppierungsgewinn von 180 EUR weiterhin zu erreichen.

2strong

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Der Garantiebetrag bezieht sich ausschließlich auf das Tabellenentgelt. Die Jahressonderzahlung bleibt unberücksichtigt. Gezahlt wird der Garantiebetrag so lange, bis durch Höhergruppierung bzw. Stufenaufstieg in der höheren Entgeltgruppe ein "Höhergruppierungsgewinn" erfolgt, der den Garantiebetrag übersteigt.

Albeles

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Wo liegt genau dein Problem? In der E13/3 erhältst Du geringfügig mehr als in der E11/4. Du verlierst halt Stufenlaufzeit! So richtig Sinn macht die HG aber erst, wenn Du wartest bis Du von der  E11/5 direkt in die E13/5  kommst. Sprich lass Dir die Tätigkeiten erst vorübergehend übertragen und nach dem Stufenaufstieg erst Höhergruppieren. 

MoinMoin

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Korrekt, eine Höhergruppierung aus der EG11S4 heraus ist das dümmste was man machen kann, da man sehr lange braucht bis es sich monetär lohnt.
EG11S5 zu 13s4 sind immerhin 1600€ mehr Brutto im Jahr und zu 13s3 7500€, die muss man erstmal einholen.

Albeles

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Korrekt, eine Höhergruppierung aus der EG11S4 heraus ist das dümmste was man machen kann, da man sehr lange braucht bis es sich monetär lohnt.
EG11S5 zu 13s4 sind immerhin 1600€ mehr Brutto im Jahr und zu 13s3 7500€, die muss man erstmal einholen.

Bin eigentlich ziemlich sicher, das man von der 11/5 in die 12/5 und von da in die 13/5 kommt bei der HG aus der 11 in die 13. Oder hab ich deine Aussage falsche verstanden?

Softtrader

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@2strong:
Im direkten Vergleich würde ich viele Jahre (bis 2031) nach der Höhergruppierung in E13 < 180 EUR mehr beziehen. Dieser Vergleich berücksichtigt aber Stufenaufstiege der ursprünglichen Gruppierung (E11).

Deshalb stelle ich mir die Frage, auf Basis welchen Vergleichswertes nach dem Stufenaufstieg in der höheren Gruppe der Garantiebetrag ermittelt wird:
- der Stufe der ursprünglichen Gruppe zum Zeitpunkt der Höhergruppierung (in meinem Fall E11/4)
- oder würde ein zeitgleicher Stufenaufstieg der ursprünglichen Gruppe zu diesem Zeitpunkt auch berücksichtigt?
   (in meinem Fall wäre das in drei Jahren E11/5)?

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken?  :o

@Albeles
Zitat
In der E13/3 erhältst Du geringfügig mehr als in der E11/4
Je nach Modus der Garantiezahlungen (s. meine Frage oben) frage ich mich, ob ich nach ein paar Jahren in E13 sogar unter die Bezüge von E11 fallen würde.
Zitat
Du wartest bis Du von der  E11/5 direkt in die E13/5  kommst. Sprich lass Dir die Tätigkeiten erst vorübergehend übertragen und nach dem Stufenaufstieg erst Höhergruppieren
Danke für den Hinweis, finanziell gesehen scheint es darauf hinauszulaufen, dass es in meinem Fall notwendig ist, erst 2 3/4 Jahre auf den Stufenaufstieg in E11 warten zu müssen.

@MoinMoin
Zitat
Korrekt, eine Höhergruppierung aus der EG11S4 heraus ist das dümmste was man machen kann, da man sehr lange braucht bis es sich monetär lohnt.
Das sieht tatsächlich so aus. Grob überschlagen könnte es in meinem Fall auf ein break even erst ab 2031 hinauslaufen.
Ist das wirklich so gewollt?

MoinMoin

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Korrekt, eine Höhergruppierung aus der EG11S4 heraus ist das dümmste was man machen kann, da man sehr lange braucht bis es sich monetär lohnt.
EG11S5 zu 13s4 sind immerhin 1600€ mehr Brutto im Jahr und zu 13s3 7500€, die muss man erstmal einholen.

Bin eigentlich ziemlich sicher, das man von der 11/5 in die 12/5 und von da in die 13/5 kommt bei der HG aus der 11 in die 13. Oder hab ich deine Aussage falsche verstanden?
Ja falsch verstanden.
Ja von der 11/5 gehts in der 13/5

deswegen ist eine HG aus der 11/4 so gut wie immer ein jahrelanges Minusgeschäft.

MoinMoin

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Zitat
Korrekt, eine Höhergruppierung aus der EG11S4 heraus ist das dümmste was man machen kann, da man sehr lange braucht bis es sich monetär lohnt.
Das sieht tatsächlich so aus. Grob überschlagen könnte es in meinem Fall auf ein break even erst ab 2031 hinauslaufen.
Ist das wirklich so gewollt?
Ja, es ist so gewollt, weil weder verdi noch der AG auf die Idee gekommen ist zu sagen:
Wir heben die EG11S4 um einen Cent an oder wir senken die EG12S3 um einen Cent ab.

Diese lächerliche Detailfrage interessiert niemanden.
Also sollte man die Finger davon lassen sich aus der 11S4 höhergruppieren zu lassen, außer wenn man eine Zulage nach §16.5 zugesichert bekommt (so lösen wir das Problem)

Softtrader

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Danke MoinMoin, §16.5 werde ich mal in den Ring werfen.  :)

Albeles

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Bei uns findet der leider keine Anwendung. Ist nicht gewünscht, wird klar so kommuniziert!
Und wenn die Leute dann gehen, ist das kein Problem für den AG. Zumindest wird so getan  ;D

MoinMoin

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Bei uns findet der leider keine Anwendung. Ist nicht gewünscht, wird klar so kommuniziert!
Und wenn die Leute dann gehen, ist das kein Problem für den AG. Zumindest wird so getan  ;D
natürlich nicht, solange keiner für diese verfehlte Personalpolitik in Verantwortung gezogen wird, ist es auch kein Problem für niemanden.
Aber wenn ein Personaler/Amtsleiter es schriftlich bekommt, dass durch diese Personalpolitik ein bezifferbarer aber vermeidbarer Schaden entstanden ist, dann geht es plötzlich.
Ansonsten: Weiter so, denn ich freue mich darüber, denn diese MA können dann schön zu uns kommen  ;D