Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
(NI) Personalratswahl - Anordnung von Briefwahl
Dienstleister:
In Niedersachsen sind ebenfalls Personalratswahlen.
Im Wahlausschreiben ist für einige Fachdienste Briefwahl angeordnet, z.B. für die Kindertageseinrichtungen.
Nun gibt es unterschiedliche Meinungen zu der Frage, ob der Wahlvorstand ohne Anforderung an alle dort Wahlberechtigten die Unterlagen schicken muss oder ob eine Liste erstellt werden muss, auf der die Beschäftigten angeben, die Wahlunterlagen haben zu wollen.
Ich tendiere dazu, dass ohne Anforderung an alle geschickt werden müsste, finde aber beim "googlen" nicht wirklich eine klare Aussage dazu.
Hat jemand für mich eventuell eine belastbare Meinung dazu, eventuell mit einer aussagekräftigen Fundstelle?
Schokokeks:
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung
TVOEDAnwender:
Wenn Briefwahl durch den Wahlvorstand angeordnet wird, erhalten ALLE Beschäftigen in den Dienststellen, in welchen Briefwahl angeordnet wurde, unaufgefordert die Briefwahlunterlagen an ihre Anschrift übersandt.
Siehe z.B. hier:
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/mitbestimmung/briefwahl.pdf
blondie:
Bei unserer Wahl(TV-L) am 27.2.24 führte das auch zu kurzzeitiger Verwirrung. Es war Briefwahl angeordnet, was aber nur bedeutet, dass jeder die Möglichkeit hat diese zu nutzen und eben nicht, dass NUR Briefwahl möglich ist.
TVOEDAnwender:
Die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Urnenwahl ist - trotz angeordneter Briefwahl durch den Wahlvorstand - immer zu gewährleisten. Selbst bei (eigentlich unzulässiger) Anordnung von Briefwahl für alle Beschäftigten.
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