Autor Thema: Stundenreduzierung - 4 Tage Woche mit jeweils 8,5 Stunden  (Read 3813 times)

Forty

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Hallo liebes Forum,

ich lese schon lange mit, habe nun aber das erste mal ein Thema bei dem ich Hilfe benötige.
Aus verschiedenen privaten Gründen möchte ich meine Arbeitszeit befristet für ein Jahr von 39 auf 34 Stunden reduzieren. Meine Vorgesetzte hat dem bereits zugestimmt. Nun kommt das Problem: ich habe den Wunsch die 34 Stunden als 4-Tage-Woche umzusetzen also 8,5 Arbeitsstunden pro Tag (z.B. Montag bis Donnerstag), Freitag frei.

Unsere Personalstelle würde meinem Antrag sofort zustimmen, sagt jedoch es geht nur wenn ich die Zeit auf 5 Tage aufteile weil ich nicht dauerhaft mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten darf. Aufgeteilt auf 5 Tage macht es für mich keinen Sinn, eine noch weitere Reduzierung auf 32 Wochenstunden wäre finanziell für mich schwierig und einer Reduzierung um 7 Stunden würde meine Vorgesetzte wahrscheinlich auch nicht zustimmen.

Nun habe ich ein bisschen gegoogelt weil das Thema 4 Tage Woche ja aktuell sehr verbreitet ist und ich mir nicht vorstellen konnte, dass alle dann "nur" 32 Stunden arbeiten. Dabei stolpere ich immer wieder über die Formulierung:

Nach § 3 Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Berechnet sich der Durchschnitt anhand der Werktage, die tatsächlich gearbeitet werden (4) oder berechnet sich der Durchschnitt nach Werktagen allgemein (6), sodass bei 34 Stunden auch wenn ich 4 x 8,5 Stunden arbeite die durchschnittliche Arbeitszeit 34/6 = 5,66 Stunden wäre?

Über einen Hinweis, wie ich unsere Personalstelle vielleicht doch überzeugen kann würde ich mich freuen :) Schon einmal vielen Dank!

Gewerbler

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Du hast die Antwort im Grunde schon gegeben. Das ArbZG sieht 8 Stunden als regelmäßige maximale Arbeitszeit vor, aber mit der von dir zitierten Möglichkeit, auf 10 Stunden zu verlängern, wenn der Durchschnitt entsprechend passt.
Werktage i.S.d. ArbZG sind Montag bis Samstag, insofern ist diese Verlängerung im Allgemeinen bei einer 5-Tage-Woche und erst recht bei einer 4-Tage-Woche kein Thema.

Anders formuliert: Von Seiten des ArbZG kann man im Allgemeinen maximal eine regelmäßige 48-Stunden-Woche haben und kurzzeitig maximal 60 Stunden, wenn davor/danach ein Ausgleich erfolgt.

Achtung: Die Ruhezeit von i.d.R. 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5) muss trotzdem eingehalten sein. Aber das sollte bei 8,5 h/Tag ja auch kein Problem darstellen.

Also verweise deine Personalstelle auf das ArbZG und ggf. z.B. auf https://www.komnet.nrw.de/index.html, da kann man solche Fragen auch nochmal finden.
Das alles ist natürlich nur der gesetzliche Rahmen. Wenn in Tarifverträgen oder Dienstvereinbarungen was anderes steht, ist das natürlich nochmal was anderes...  :)

MoinMoin

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Unsere Personalstelle würde meinem Antrag sofort zustimmen, sagt jedoch es geht nur wenn ich die Zeit auf 5 Tage aufteile weil ich nicht dauerhaft mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten darf. Aufgeteilt auf 5 Tage macht es für mich keinen Sinn, eine noch weitere Reduzierung auf 32 Wochenstunden wäre finanziell für mich schwierig und einer Reduzierung um 7 Stunden würde meine Vorgesetzte wahrscheinlich auch nicht zustimmen.

Nun habe ich ein bisschen gegoogelt weil das Thema 4 Tage Woche ja aktuell sehr verbreitet ist und ich mir nicht vorstellen konnte, dass alle dann "nur" 32 Stunden arbeiten. Dabei stolpere ich immer wieder über die Formulierung:

Nach § 3 Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Berechnet sich der Durchschnitt anhand der Werktage, die tatsächlich gearbeitet werden (4) oder berechnet sich der Durchschnitt nach Werktagen allgemein (6), sodass bei 34 Stunden auch wenn ich 4 x 8,5 Stunden arbeite die durchschnittliche Arbeitszeit 34/6 = 5,66 Stunden wäre?

Über einen Hinweis, wie ich unsere Personalstelle vielleicht doch überzeugen kann würde ich mich freuen :) Schon einmal vielen Dank!
Deine Personalabteilung scheint nicht das Gesetzt zu kennen, oder nicht verständig lesen zu können.

Da du wenn du wenn du 4x 8,5 arbeitest und Fr/Sa nicht, eine werktägliche Arbeitszeit ausgeglichen wird auf 34/6 < 8h

Teile ihnen einfach mit, dass ihre Aussage, dass du nach dem zweiten Satz vom §3 des ArbZG du am Fr/Sa den vom Gesetz geforderten Ausgleich machst und es somit nach dem ArbZG erlaubt ist so seine Arbeit zu verteilen.



BAT

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Die Ansprüche zur GESTALTUNG der Teilzeit sind nach den Absätzen 1 oder 2 von § 11 TVÖD sehr unterschiedlich.

Nach welchem Absatz wird die Teilzeit beantragt?

Forty

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Vielen Dank schon einmal für die Antworten!

Es wird nach Absatz 2 beantragt, da es sich weder um Kinderbetreuung noch um Pflege handelt.

Hintergrund meines Reduzierungswunsches sind der Tod zweier enger Familienmitglieder kurz nacheinaner (unter anderem mein Vater) und dem Wunsch meiner Mutter in dieser Trauerzeit aber auch während rekonstruierenden Operationen nach einer Krebserkrankung beizustehen (sie wird z.B. 4 Wochen zuhause sein müssen bis eine zweite OP ansteht und in dieser Zeit keine Einkäufe tätigen können, den Haushalt nicht machen usw. da sie sich nicht stark bewegen darf) sowie kurzfristig bei der Auflösung und dem Verkauf der Immobilien zu helfen. Es sind also keine Themen nach Absatz 1 aber auch nicht "ich möchte einfach mal in Ruhe zum Sport gehen" oder so etwas. Bezüglich des Inhaltes habe ich schon das Gefühl, dass meine Personalabteilung versucht mich zu unterstützen, da ich innerhalb kürzester Zeit Rückmeldung bekommen habe.

BAT

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Nach Absatz 2 gibt es keinen tariflichen Anspruch die Gestaltung der Arbeitszeit nach der persönlichen Situation auszutarieren.

Möglicherweise ist hier ausnahmsweise das TzBefG als Anspruchsgrundlage besser?

Forty

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Ich werde bei der Personalabteilung nochmal nachfragen. BAT wie du geschrieben hast war mir bewusst, dass ich keinen Anspruch auf Gestaltung der Arbeitszeit meiner Situation entsprechend habe, so wie ich es heute verstanden habe würde mir die Kollegin aus der Personalabteilung die 8,5 Stunden pro Tag aber sofort bewilligen, mein Arbeitgeber hätte also nichts gegen die Verteilung sondern sie nannte nur dass sie es rechtlich aufgrund des Arbeitsschutzgesetztes nicht machen dürfte. Diese Aussage wurde ja von MoinMoin und Gewerbler bereits widerlegt bzw. zumindest angezweifelt.

BAT

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Da werden die beiden dann auch wohl Recht haben und insofern können ja die Bedenken des Arbeitgebers ausgeräumt werden.  (obwohl ich mich materiell nicht anschließe, aber so ist die Gesetzeslage)


fair

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Lass es doch offiziell bei einer Verteilung auf 5 Tage und macht eine eindeutige Absprache dass du immer Montag bis Donnerstag arbeitest. Falls das irgendwo taggenau aufgeschrieben werden soll, schreibt ihr einfach Mo-Do 8 h und Freitag 2 h. Real arbeitest du aber die 8,5h oder mehr, das geht ja schon im derzeitigen System problemlos außer es gibt Schichtpläne.
Mach da mit deinem Team und deiner Dienststelle einen eindeutigen "Deal" und dann sollte dem eigentlich nichts im Wege stehen. Die Verwaltung ist zufrieden weil es offiziell so aussieht wie es für die keine Probleme gibt und du bist zufrieden weil du in real genau das Modell lebst, das du dir vorgestellt hast.

Allernotfalls noch 2 Wochenstunden mehr reduzieren.

Tagelöhner

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Dein gewünschtes Teilzeitmodell ist definitiv möglich und rechtlich zulässig. Notfalls arbeitsgerichtlich durchsetzen wenn sich der Kalkriesel in der Personalabteilung weiter inkompetent zeigt.

Garfield

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Habt ihr keine Gleitzeit?
Dann kannst du 4x 8 Stunden arbeiten und Freitags 2 Stunden. Und dann beantragst du einfach jede Woche Freitags den Arbeitszeitausgleich, weil du unter der Woche doch mal länger bleiben musstest.

Muckel

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Natürlich geht das. Ich habe Anfang 2024 von 39 auf 36 Stunden/Woche reduziert und in diesem Zusammenhang die Verteilung der Arbeitszeit auf 4 Tage (Montags bis Donnerstags) á 9 Stunden beantragt. Der Antrag ging ohne Rückfrage und Probleme durch.

Kryne

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Habt ihr keine Gleitzeit?
Dann kannst du 4x 8 Stunden arbeiten und Freitags 2 Stunden. Und dann beantragst du einfach jede Woche Freitags den Arbeitszeitausgleich, weil du unter der Woche doch mal länger bleiben musstest.

Das wollte ich auch vorschlagen, kommt dann aber auf die DV zur Gleitzeit an. Bei uns z.B. ist in der DV geregelt, dass man pro Kalendermonat maximal 2 Tage Zeitausgleich machen darf.

MoinMoin

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Habt ihr keine Gleitzeit?
Dann kannst du 4x 8 Stunden arbeiten und Freitags 2 Stunden. Und dann beantragst du einfach jede Woche Freitags den Arbeitszeitausgleich, weil du unter der Woche doch mal länger bleiben musstest.

Das wollte ich auch vorschlagen, kommt dann aber auf die DV zur Gleitzeit an. Bei uns z.B. ist in der DV geregelt, dass man pro Kalendermonat maximal 2 Tage Zeitausgleich machen darf.
Und solche DVs sind schneller zum gute oder zum schlechten geändert als einem Lieb ist.
Dann lieber was, was man selber in der Hand hat.

Forty

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So, ich wollte mich noch einmal mit einem Update melden :)

Ich hatte meiner Personalstelle nochmal die Auslegung des Arbeitszeitgesetzes und verschiedene Beispiele von Kommunen und Städten, die bereits eine 4-Tage-Woche umsetzen geschickt. Mir wurde dann bestätigt, dass es ein Versehen war und mit den von mir beantragen 8,5 Stunden pro Tag machbar ist. Jetzt geht es zu meiner Vorgesetzten, da wird es aber keine Probleme geben.

An dieser Stelle nochmal vielen Dank für die Hilfe, das hat mich sehr darin bestärkt doch hartnäckig zu bleiben.
Der Beitrag kann nun gerne geschlossen werden.