Hallo liebes Forum,
ich lese schon lange mit, habe nun aber das erste mal ein Thema bei dem ich Hilfe benötige.
Aus verschiedenen privaten Gründen möchte ich meine Arbeitszeit befristet für ein Jahr von 39 auf 34 Stunden reduzieren. Meine Vorgesetzte hat dem bereits zugestimmt. Nun kommt das Problem: ich habe den Wunsch die 34 Stunden als 4-Tage-Woche umzusetzen also 8,5 Arbeitsstunden pro Tag (z.B. Montag bis Donnerstag), Freitag frei.
Unsere Personalstelle würde meinem Antrag sofort zustimmen, sagt jedoch es geht nur wenn ich die Zeit auf 5 Tage aufteile weil ich nicht dauerhaft mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten darf. Aufgeteilt auf 5 Tage macht es für mich keinen Sinn, eine noch weitere Reduzierung auf 32 Wochenstunden wäre finanziell für mich schwierig und einer Reduzierung um 7 Stunden würde meine Vorgesetzte wahrscheinlich auch nicht zustimmen.
Nun habe ich ein bisschen gegoogelt weil das Thema 4 Tage Woche ja aktuell sehr verbreitet ist und ich mir nicht vorstellen konnte, dass alle dann "nur" 32 Stunden arbeiten. Dabei stolpere ich immer wieder über die Formulierung:
Nach § 3 Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Berechnet sich der Durchschnitt anhand der Werktage, die tatsächlich gearbeitet werden (4) oder berechnet sich der Durchschnitt nach Werktagen allgemein (6), sodass bei 34 Stunden auch wenn ich 4 x 8,5 Stunden arbeite die durchschnittliche Arbeitszeit 34/6 = 5,66 Stunden wäre?
Über einen Hinweis, wie ich unsere Personalstelle vielleicht doch überzeugen kann würde ich mich freuen
Schon einmal vielen Dank!