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Zuweisung von Aufgaben

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VFA West:
Je nach dem um was für eine Behörde es sich handelt, kann das schon als "überkorrekt" rüberkommen. Danach hast du ein Problem. Je nach Verhältnis würde ich es entweder nach der Probezeit ansprechen oder aber einen auf neugierig tun, aber auf keinen Fall aufmüpfig rüberkommen. Viel Glück!

2strong:
Es geht, wenn ich es richtig verstanden habe, um Terminfestlegungen im Kalender. Macht Euch nicht lächerlich.

MeinerEiner:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 01.03.2024 10:52 ---Eben! Denn hier liegt doch der Hase im Pfeffer. Ist die Aufgabe eingruppierungsrelevant, muss sie von dazu befugtem Personal übertragen sein, um in eine Höhergruppierung zu führen. Was widerum zustimmungspflichtig ist.

Ändert sich die EG nicht, dann ist die Übertragung vom Direktionsrecht gedeckt.

--- End quote ---

Ob eine Tätigkeit oder ein Arbeitsvorgang eingruppierungsrelevant ist, lässt sich erst nach korrekter Übertragung feststellen, da generell nichts eingruppierungsrelevant ist, was nicht übertragen wurde.

VFA West:

--- Zitat von: 2strong am 01.03.2024 22:30 ---Es geht, wenn ich es richtig verstanden habe, um Terminfestlegungen im Kalender. Macht Euch nicht lächerlich.

--- End quote ---

:D dachte ich auch zuerst, aber es scheint ja eine Aufgabe aus dem vergl. gehobenen Dienst zu sein.

@ blauer punto97: Um wie viele Termine handelt es sich eigentlich bzw. wie viel Zeit musst du darin investieren? Trägst du sie wirklich nur in den Kalender ein oder musst du noch etwas anderes (eine Frist) selbständig bestimmen?

2strong:

--- Zitat von: VFA West am 02.03.2024 21:20 ---:D dachte ich auch zuerst, aber es scheint ja eine Aufgabe aus dem vergl. gehobenen Dienst zu sein.

--- End quote ---
Nur weil irgendein Nobody irgendwas zusammenhanglos in einem Formular eingetragen hat, sagt das noch nichts über die tatsächliche Qualität aus  ;)

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