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Nachzahlung bei Höhergruppierung möglich?

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Märker:

--- Zitat von: MeinerEiner am 29.02.2024 17:40 ---ist vertragswidriges Verhalten und mindestens ein Grund zur Abmahnung.

--- End quote ---

Da mag ich auch mal nachhaken. Inwiefern ist das ein grundsätzlich abmahnfähiges pflichtwidriges Verhalten des AN, was anscheinend sogar zur Kündigung berechtigen könnte ("mindestens" ein Grund zur Abmahnung)? Gibt es  Rechtsprechung zu solchen Einzelfällen?

Ich sehe es so: Sofern ich meine Pflichten erfülle, d.h. übertragene Tätigkeiten ausführe, und zusätzlich mehr oder weniger freiwillig Zusatzaufgaben erledige, habe ich daraus keinen Anspruch auf Höhergruppierung, aber eine Abmahnug droht mir regelmäßig auch nicht.

Dass die Tarifgemeinschaft die freiwillige Übernahme von Zusatzaufgaben außerhalb der übertragenen Tätigkeiten nicht grundsätzlich sanktionieren will, erkennt man doch auch dran, dass ein vorzeitiger Stufenaufstieg u.A. auch daran gemessen werden kann, ob solche zusätzlichen Aufgaben übernommen wurden.

MoinMoin:
Wenn ein Arbeitnehmer nicht das ausübt, was ihm übertragen wurde, dann kann es durch aus abgemahnt werden, oder nicht?
Natürlich ist ein Ag nicht so dämlich , jemanden, der freiwillig höherwertige Dinge ausübt, ohne dafür bezahlt zu werden abmahnen.
Wenn er jedoch freiwillig niedrigwertige Arbeiten ausübt, dann schon eher.

Man kann solche Dinge ja nur machen, wenn man feststellt, dass man für die zugewiesene Tätigkeiten nicht den zugewiesenen Zeit Anteil benötigt. Kann es abgemahnt werden, dass man das nicht dem Ag meldet? Und sich
selbst was sucht?

MeinerEiner:
Der AG kann zumindest erst einmal davon ausgehen, dass nicht zu 100% die vertraglich vereinbarten Tätigkeiten durchgeführt werden und das abmahnen. Und auch in dem Fall legt der AN aus Unwissenheit wahrscheinlich selten Widerspruch ein, so dass die Abmahnung
In der Praxis sind es natürlich oft 100% der vereinbarten Tätigkeiten und andere Dinge kommen zusätzlich gratis hinzu.
Ob es bei dieser Konstellation bereits zu einem Rechtsstreit gekommen ist, müsste ich recherchieren, aber in der Regel nimmt der AG die einseitige Zusatzleistung bestimmt dankend entgegen.

Die Herleitung des Sachverhalts besteht also erst einmal nur aus logischer Sicht.

Märker:
Okay, ich würde es auch differenzieren.

Suche ich mir selbst höherwertige Tatigkeiten ohne explizites Einverständnis des AG und versuche dann vielleicht auch noch damit eine Höhergruppierung durchzusetzen, wirds für den AG eventuell problematisch. Erst recht, wenn dabei meine eigentlichen übertragenen Aufgaben zu kurz kommen. Also hier sehe eher noch eine Abmahnung.
Allerdings gehört auch es zu den Führungsaufgaben, also der Chef muss hier in erster Linie auch seiner Verpflichtung nachkommen, und seine Schäfchen beisammen halten, was die Aufgabenverteilung angeht.

Führe ich allerdings Zusatzaufgaben mit Wissen und vielleicht sogar Wollen des Vorgesetzen bzw. des AG aus, wird das mit der Abmahnung wohl sehr schwierig.
Gemessen am Beispiel vom TE klingt das nicht nur nach Duldung, sondern hier wurde bereits die Höhergruppierung auf den Weg gebracht ("durch die Geschäftsleitung genehmigt" was auch immer das bedeuten soll), nur die Tätigkeit noch nicht übertragen.
Möglicherweise ist die TD noch nicht erstellt. Oder, was ich auch schon mitbekommen habe, es ist im Stellenplan noch keine entsprechende Stelle frei und bis sich das ändert wird noch abgewartet, bevor die Tätigkeiten auch übertragen werden. Bis dahin nimmt der AG die Gratis-Erledigung von Zusatzaufgaben gern an  ::)

MoinMoin:

--- Zitat von: Märker am 04.03.2024 08:25 ---Okay, ich würde es auch differenzieren.

Suche ich mir selbst höherwertige Tatigkeiten ohne explizites Einverständnis des AG und versuche dann vielleicht auch noch damit eine Höhergruppierung durchzusetzen, wirds für den AG eventuell problematisch. Erst recht, wenn dabei meine eigentlichen übertragenen Aufgaben zu kurz kommen. Also hier sehe eher noch eine Abmahnung.
Allerdings gehört auch es zu den Führungsaufgaben, also der Chef muss hier in erster Linie auch seiner Verpflichtung nachkommen, und seine Schäfchen beisammen halten, was die Aufgabenverteilung angeht.

--- End quote ---
und der VG hätte die Abmahnung verdient  8)

--- Zitat ---Führe ich allerdings Zusatzaufgaben mit Wissen und vielleicht sogar Wollen des Vorgesetzen bzw. des AG aus, wird das mit der Abmahnung wohl sehr schwierig.
Gemessen am Beispiel vom TE klingt das nicht nur nach Duldung, sondern hier wurde bereits die Höhergruppierung auf den Weg gebracht ("durch die Geschäftsleitung genehmigt" was auch immer das bedeuten soll), nur die Tätigkeit noch nicht übertragen.
Möglicherweise ist die TD noch nicht erstellt. Oder, was ich auch schon mitbekommen habe, es ist im Stellenplan noch keine entsprechende Stelle frei und bis sich das ändert wird noch abgewartet, bevor die Tätigkeiten auch übertragen werden. Bis dahin nimmt der AG die Gratis-Erledigung von Zusatzaufgaben gern an  ::)

--- End quote ---
und der An muss sie nicht ausüben, da sie ihm nicht übertragen wurden, er übt sie aber aus und lässt sich aber nicht entsprechend bezahlen, weil er sich verarschen lässt, in der Hoffnung, dass er dann irgendwann HG wird.

Wie so hofft hat der Ag keinen Ahnung was er für Tätigkeiten braucht und lässt die Angestellten machen, bis sie mucken und dann bewegt er sich.
Korrekt wäre es umgekehrt, der VG stellt einen geänderten Bedarf fest, meldet es dem Ag, der bejaht es und gibt dem VG freie Hand an wen er es verteilt und wenn dabei eine HG rauskommt, dann bezahlt er halt ab Übertragung. Gerne auch rückwirkend, weil er ein lange zeit braucht, bis er herausgefunden hat, dass es eine HG ist.

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