Autor Thema: [NI] Zulagen nach § 45 NBesG  (Read 631 times)

oat98

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[NI] Zulagen nach § 45 NBesG
« am: 29.02.2024 19:20 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Beamtenrecht, vielleicht kann da jemand weiterhelfen. Ich stecke selber nicht tief genug drin im Thema und Kommentare habe ich aktuell auch nicht zur Verfügung.

Folgendes: Mir wurden zum 1.1.2021 andere Aufgaben übertragen. Anfang 2023 wurde daraufhin „meine“ Stelle neu bewertet, nachdem ich schon vorher mehrfach darum gebeten hatte. Ergebnis: eine Besoldungsgruppe über meinem derzeitigen Statusamt/meiner Besoldungsgruppe.
Problem: im Stellenplan ist noch immer nur die niedriger besoldete Stelle vorhanden und ich weiß auch nicht, wann man gewillt ist, dies zu ändern.

Nun die Frage: Würde mir theoretisch eine Zulage nach §45 NBesG zustehen, obwohl die Stelle im Stellenplan nicht als „höherwertig“ geführt ist?

Ich fühle mich mittlerweile nur noch hingehalten und vera***. Hätte ich gewusst, dass sich das Verfahren so lange hinzieht, hätte ich schon vor acht Jahren den Dienstherrn gewechselt…

clarion

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Antw:[NI] Zulagen nach § 45 NBesG
« Antwort #1 am: 01.03.2024 07:38 »
Paragraph 45 NBesG ist eine Kann Regelung, Rechtsanspruch besteht somit nicht.

Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten gibt bei Beamten keinen Beförderungsanspruch. Das Beamtentum hat nicht nur Vorteile, man sollte sich schlau machen,  bevor man die Ernennungsurkunde annimmt.

Pukki

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Antw:[NI] Zulagen nach § 45 NBesG
« Antwort #2 am: 01.03.2024 11:56 »
§45 NBesG kann doch ohnehin nur einschlägig sein, wenn es sich um eine befristete Übertragung der entsprechenden Aufgaben handelt. Nach der Schilderung des oder der TE - vor allem hinsichtlich der Neubewertung der Stelle offenkundig auf Grund des neuen Aufgabenzuschnitts - kann ich mir nicht vorstellen, dass es sich hier lediglich um eine vorübergehende Übertragung handelt.

Damit wäre §45 NBesG schon raus aus der Verlosung.

Hinsichtlich der haushaltsrechtlichen Regelungen musst du nur mal regelmäßig in die Stellenausschreibungen gerade bei den Ministerien in Niedersachsen schauen. Dort findet sich häufig der (sinngemäße) Passus, dass derzeit nur eine Stelle unterhalb der eigentlichen Bewertung zur Verfügung steht (Bspw. A13-Dienstposten, aktuell aber nur A12-Stelle verfügbar).