Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Beamtenrecht, vielleicht kann da jemand weiterhelfen. Ich stecke selber nicht tief genug drin im Thema und Kommentare habe ich aktuell auch nicht zur Verfügung.
Folgendes: Mir wurden zum 1.1.2021 andere Aufgaben übertragen. Anfang 2023 wurde daraufhin „meine“ Stelle neu bewertet, nachdem ich schon vorher mehrfach darum gebeten hatte. Ergebnis: eine Besoldungsgruppe über meinem derzeitigen Statusamt/meiner Besoldungsgruppe.
Problem: im Stellenplan ist noch immer nur die niedriger besoldete Stelle vorhanden und ich weiß auch nicht, wann man gewillt ist, dies zu ändern.
Nun die Frage: Würde mir theoretisch eine Zulage nach §45 NBesG zustehen, obwohl die Stelle im Stellenplan nicht als „höherwertig“ geführt ist?
Ich fühle mich mittlerweile nur noch hingehalten und vera***. Hätte ich gewusst, dass sich das Verfahren so lange hinzieht, hätte ich schon vor acht Jahren den Dienstherrn gewechselt…