Autor Thema: Teilzeitantrag / Probezeit  (Read 1594 times)

erdieee

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Teilzeitantrag / Probezeit
« am: 01.03.2024 07:36 »
Hallo liebe Community

Ich bin aktuell seitdem 15.01.2024 im TVöD beschäftigt. Da ich aktuell Vollzeit beschäftigt bin und Teilzeit von Anfang an nicht möglich war möchte ich gerne meine Stunden reduzieren von aktuell 39 Stunden auf 24 Stunden.

Da ich so schnell wie möglich meine Stunden reduzieren möchte , jedoch noch in der Probezeit bin und der Teilzeitanspruch wohl erst nach 6 Monaten möglich ist würde ich gerne wissen wie ich es am besten mache bzw. wann ich den Antrag am besten stelle ohne meine Probezeit zu gefährden

Ich habe noch 2 Kleinkinder, das ist der Grund meines Teilzeitwunsches.

Ab wann könnte ich frühestens meine Stunden reduzieren?
Nach welchem Rechtsanspruch stelle ich den Teilzeitantrag?


Sollte ich den Teilzeitanspruch befristen, falls ich mal meine Stunden wieder etwas erhöhen möchte?


DoB

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Antw:Teilzeitantrag / Probezeit
« Antwort #1 am: 01.03.2024 11:07 »
§ 11 TVÖD gibt dir die Möglichkeit eine befristet Teilzeit mit bis zu 5 Jahren zu ermöglichen. Die kann auch verlängert werden. Meiner Meinung nach ein richtig guter §.

Ob das währemd der Probezeit möglich ist musst du mal mit deinem AG besprechen, zwecks Einarbeitung.

andi1504

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Antw:Teilzeitantrag / Probezeit
« Antwort #2 am: 01.03.2024 13:23 »
Die sechsmonatige Wartezeit gibt es nur nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Der § 11 TVöD sieht eine solche Wartezeit nicht vor. Insofern könntest Du den Antrag nach § 11 TVöD auch schon während der Probezeit stellen.

Ob das klug im Hinblick auf eine - wie Du es nennst - "Gefährdung der Probezeit" ist, musst Du selbst beurteilen.

Schokobon

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Antw:Teilzeitantrag / Probezeit
« Antwort #3 am: 01.03.2024 19:06 »
Ich bin aktuell seitdem 15.01.2024 im TVöD beschäftigt. Da ich aktuell Vollzeit beschäftigt bin und Teilzeit von Anfang an nicht möglich war möchte ich gerne meine Stunden reduzieren von aktuell 39 Stunden auf 24 Stunden.

Warum war Teilzeit von Anfang an nicht möglich?

Tagelöhner

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Antw:Teilzeitantrag / Probezeit
« Antwort #4 am: 02.03.2024 07:15 »
Ich würde das Risiko in der "Probezeit" nicht eingehen wenn mir etwas an der Arbeitsstelle liegt. Dieser Teilzeitwunsch muss die Dienststelle bzw. deren Vorgesetzte nur wieder vor vermeintlich schwer lösbare Probleme stellen, und dann schreibt man lieber wieder erneut die Stelle aus und trennt sich von dem Neuling, der nach so kurzer Zeit mit solchen Anliegen ums Eck kommt. Getreu dem Motto, lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

erdieee

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Antw:Teilzeitantrag / Probezeit
« Antwort #5 am: 02.03.2024 09:04 »
Die Stelle war Voll-Zeit ausgeschrieben. Ich hatte im Vorstellungsgespräch erwähnt das ich gerne Teilzeit anfangen kann aber auch gegen Voll-Zeit nichts sprechen würde, um die Stelle definitiv zu kriegen. Die Personalabteilung legte mir nah das ich ja erstmal Voll-Zeit anfangen kann, zwecks Einarbeitung und später meine Stunden nach Bedarf reduzieren könne. Er sagte auch das für die restlichen 16 Std , wenn sie es ausschreiben keiner bewerben würde...

Ich würde dann erstmal die 6 Monate abwarten. Ob ich Brückenteilzeit nehme weiß ich nicht. Möchte die Ausschreibung für die restlichen Stunden nicht weiter erschweren, da es dann ja nur befristet wäre

IsabelW

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Antw:Teilzeitantrag / Probezeit
« Antwort #6 am: 04.03.2024 09:41 »
Ich würde den Antrag erst nach Ende der Probezeit stellen - auch wenn mans vorher schon "dürfte".
Man weiß nie wie der AG reagiert und Du willst die Stelle ja behalten.

Ja vermutlich wird sich für die 16 Stunden vielleicht niemand bewerben - vielleicht freut sich aber auch jemand mit ebenfalls kleinem Kind über eine 16-Stunden-Stelle. Gerade in Zeiten in denen man eh kaum noch einen Kita-Platz bekommt ..

Bei uns gibt es mehrere Sachbearbeiter, die zwei Tätigkeitsbereiche haben. Ich weiß jetzt nicht was Du inhaltlich machst, aber wenn sich für die 16 Stunden mit Deiner Tätigkeit wirklich niemand bewirbt, dann muss der AG halt eine Misch-Stelle mit mehr Stunden ausschreiben. Oder bist Du in einer winzigen Gemeindeverwaltung mit ganz wenig Personal?

erdieee

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Antw:Teilzeitantrag / Probezeit
« Antwort #7 am: 05.03.2024 08:05 »
Alles klar, ich werde mal die Probezeit abwarten. Nach Antragstellung soll man noch weitere 3 Monate Bearbeitungszeit abwarten, stimmt das?

Ich arbeite in einer Landkreis Verwaltung mit ca. 900 Mitarbeitern.

Gibt es eigentlich auch einen Rechtsanspruch seine Arbeitszeiten auf 3-4 Tage / Woche zu verteilen wenn man Teilzeit arbeitet?


IsabelW

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Antw:Teilzeitantrag / Probezeit
« Antwort #8 am: 05.03.2024 08:31 »
Lies dir mal die §§ 6 ff TzBfG und § 11 TvÖD durch.

Nach TzBFG zeigst Du den Wunsch nach Teilzeit nur in Textform 3 Monate vor gewünschtem Teilzeitbeginn an. Nach § 11 TvÖD ists ein Antrag.

Da Du ja mindestens ein Kind unter 18 Jahren zu betreuen hast, geht bei Dir der Absatz 1 des § 11 TvÖD.

§ 11 Abs. 1 S. 4 TvÖD
Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigten nach Satz 1 Rechnung zu tragen.