Autor Thema: Aufhebungsvertrag hebt Wahrheitspflicht im Zeugnis auf?  (Read 1453 times)

rasperle

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Hallo,

in den letzten Monaten gabs immer wieder Zerwürfnisse zwischen Vorgesetztem, Kollegen und mir. Gehören immer mind. 2 dazu und deswegen will ich hier jetzt schreiben, dass ich unschuldig bin. Manchmal passts und manchmal nicht (mehr). Bei uns gabs Änderungen in der Team- und Aufgabenauf- und -verteilung. Seit dem läuft es suboptimal und ich war da jemand, dsr seinen Mund aufgemacht hat ..  na ja ... das führte bis hin zum Bossing und Mobbing, was ich aber nicht beweisen kann. Aber wenn ich die Storys meinem Arzt erzählt habe, kamen genau gleich diese Wörter.

Ich habe einen befristeten Vertrag, aufgrunddessen hatte ich ein Zwischenzeugnis angefordert und erhalten. Die Bewertung ist durchachnittlich ne 4. Je nach Internetseite und Formulierung ne 3 bis 5. Ich bewarb mich schon vor Erhalt, weil ich weg will. Das Zeugnis kann ich aber nun nicht vorlegen.

Eigentlich soll ein Zeugnis wohlwollend sein, aber eben auch der Wahrheit entsprechen.

Nun habe ich konkret die Möglichkeit, den AG zu wechseln.

Stehe diesbzgl. mit meinem aktuellen AG in Verhandlung bzgl  Aufhebungsvertrag.

Ich forderte ein Zeugnis mit einer guten Bewertung. Der AG lässt sich u. a. konkret auf diesen Punkt ein.

Nun stellt sich mir die Frage, wenn mein aktueller AG mir aber dennoch ein deutlich schlechteres Zeugnis ausstellt, habe ich doch das Recht, auf ein gutes Zeugnis zu bestehen, weil wir einen zivilrechtlichen Vertrag geschlossen hätten, an den sich die Vertragsparteien halten müssen.

Ist dem so?

Falls ja, welche Rechtsgrundlage und evtl. Urteile sind da Grundlagen?

Danke.

Gruß

Märker

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Antw:Aufhebungsvertrag hebt Wahrheitspflicht im Zeugnis auf?
« Antwort #1 am: 02.03.2024 11:01 »
Was meinst du mit:
Zitat
einen zivilrechtlichen Vertrag geschlossen hätten
?
Gehst du davon aus, du hättest mit dem AG einen gesonderten Vertrag darüber geschlossen, dass dir ein gutes Zeugnis ausgestellt wird? Oder meinst du den Aufhebungsvertrag? Du schreibst, dass du mit dem AG derzeit darüber verhandelst. Da ist also noch überhaupt kein Vertrag zustande gekommen.

Du hast grundsätzlich keinen Anspruch auf ein "gutes" Zeugnis, wenn deine Tätigkeit durch den AG tatsächlich nicht als gut eingeschätzt wird.
Du hast ja selbst erkannt, dass das Zeugnis wahr sein muss. Sollte das derzeit noch nicht existente Zeugnis schlechter ausfallen, als du es erwartest (warte das doch erst mal ab? :o), könntest du den AG um Korrektur bitten und dafür belegen, dass seine Beurteilung falsch ist. Dazu hilft es eventuell, wenn du die Äußerung, man würde dir ein "gutes Zeugnis" ausstellen, belegen kannst.
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2strong

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Antw:Aufhebungsvertrag hebt Wahrheitspflicht im Zeugnis auf?
« Antwort #2 am: 02.03.2024 11:14 »
Mal davon abgesehen, dass der AG Dir allein deshalb ein wohlwollendes Zeugnis ausstellen dürfte, um Dich auch wirklich quitt zu werden, habe ich auch schon mal von jemandem gehört, der sich ein Zeugnis selbst geschrieben hat.

Märker

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Antw:Aufhebungsvertrag hebt Wahrheitspflicht im Zeugnis auf?
« Antwort #3 am: 02.03.2024 11:21 »
Auf ein Interesse des AG am Wegloben wollte ich auch erst eingehen  ;D
und sowas
sich ein Zeugnis selbst geschrieben
hab ich auch schon mehrfach gehört.
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hoschiming

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Antw:Aufhebungsvertrag hebt Wahrheitspflicht im Zeugnis auf?
« Antwort #4 am: 02.03.2024 12:08 »
Schaut mal hier:

https://www.juraforum.de/forum/t/zeugnis-nach-aufhebungsvertrag-ok.744429/

Natürlich hat der TE einen Anspruch auf ein gutes Zeugnis, wenn es so im Aufhebungsvertrag geschlossen wurde!

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Antw:Aufhebungsvertrag hebt Wahrheitspflicht im Zeugnis auf?
« Antwort #5 am: 02.03.2024 13:21 »
Schaut mal hier:

https://www.juraforum.de/forum/t/zeugnis-nach-aufhebungsvertrag-ok.744429/

Natürlich hat der TE einen Anspruch auf ein gutes Zeugnis, wenn es so im Aufhebungsvertrag geschlossen wurde!

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Laut Sachverhalt gibt es noch gar keinen Aufhebungsvertrag und daher auch keinen Anspruch auf irgendwas.
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hoschiming

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Antw:Aufhebungsvertrag hebt Wahrheitspflicht im Zeugnis auf?
« Antwort #6 am: 02.03.2024 13:28 »
Schaut mal hier:

https://www.juraforum.de/forum/t/zeugnis-nach-aufhebungsvertrag-ok.744429/

Natürlich hat der TE einen Anspruch auf ein gutes Zeugnis, wenn es so im Aufhebungsvertrag geschlossen wurde!

Das Juraforum ... immer der beste Ansprechpartner, wenn es um juristische Fragestellungen geht  8)

Laut Sachverhalt gibt es noch gar keinen Aufhebungsvertrag und daher auch keinen Anspruch auf irgendwas.

Ok! Ich korrigiere mich!

Natürlich hätte der TE einen Anspruch auf ein gutes Zeugnis, wenn es so im Aufhebungsvertrag geschlossen worden wäre.

Und natürlich hat ein AG, ob öffentlich oder privat, sich an einen Vertrag zu halten.

Märker

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Antw:Aufhebungsvertrag hebt Wahrheitspflicht im Zeugnis auf?
« Antwort #7 am: 02.03.2024 14:09 »
Und natürlich hat ein AG, ob öffentlich oder privat, sich an einen Vertrag zu halten.

Hat auch keiner was anderes behauptet.
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carriegross

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Antw:Aufhebungsvertrag hebt Wahrheitspflicht im Zeugnis auf?
« Antwort #8 am: 03.03.2024 00:56 »
Schaut mal hier:

https://www.juraforum.de/forum/t/zeugnis-nach-aufhebungsvertrag-ok.744429/

Natürlich hat der TE einen Anspruch auf ein gutes Zeugnis, wenn es so im Aufhebungsvertrag geschlossen wurde!

Das Juraforum ... immer der beste Ansprechpartner, wenn es um juristische Fragestellungen geht  8)

Laut Sachverhalt gibt es noch gar keinen Aufhebungsvertrag und daher auch keinen Anspruch auf irgendwas.

Juraforum ist genauso ein Forum wie hier. Hier mein(t)ennauch schon einige, sie hätten Recht und haben falsche Antworten gegeben.

Mir wurde im Juraforum sogar schon mal richtig gut geholfen. ;-)

Im vorliegenden Fall haben die dort Recht mit Vertragsfreiheit etc.

FearOfTheDuck

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Antw:Aufhebungsvertrag hebt Wahrheitspflicht im Zeugnis auf?
« Antwort #9 am: 03.03.2024 11:00 »
Dann sollte der TE schnellstens die Verhandlung zum Auflösungsvertrag abschließen und darauf achten, dass der gewünschte Inhalt gegeben ist.

Ansonsten bleibt es bei hätte, wenn und aber...


IsabelW

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Antw:Aufhebungsvertrag hebt Wahrheitspflicht im Zeugnis auf?
« Antwort #10 am: 04.03.2024 10:38 »
Dann solltest Du im Aufhebungsvertrag aber nicht nur ein "gutes Zeugnis" vereinbaren, sondern auch eins mit vollständiger, positiver Abschlussformel (am besten konkret formulieren) - wenn die fehlt, dann hats Zeugnis ein Gschmäckle und auf die Abschlussformel im Zeugnis hast Du keinen Anspruch, außer ihr vereinbart das so im Aufhebungsvertrag.

Du kannst ggf. auch selbst ein Zeugnis formulieren und im Aufhebungsvertrag vereinbaren, dass Du dieses Zeugnis vom AG bekommst. Vereinbaren kann man vieles ... 

IsabelW

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Antw:Aufhebungsvertrag hebt Wahrheitspflicht im Zeugnis auf?
« Antwort #11 am: 04.03.2024 10:41 »
PS:

Wie alt ist denn das Zwischenzeugnis?
Falls das schon älter ist: hattest Du Dich da irgendwie dagegen gewehrt?

Wenn das jetzt schon z.B. über 6 Monate alt ist und Du einigst Dich mit deinem AG nicht final auf ein vollständiges gutes Zeugnis, dann kanns vorm Arbeitsgericht schon schwierig werden, dann ein z.B. ein 3er Zeugnis zu erstreiten.

BeamterimNorden

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Antw:Aufhebungsvertrag hebt Wahrheitspflicht im Zeugnis auf?
« Antwort #12 am: 05.03.2024 17:21 »
Guten Abend,

der AG wäre schon "mit dem Klammerbeutel gepudert", wenn er sich sowas in den Aufhebungsvertrag diktieren ließe. Meist sind Personalstelle und die Fachabteilung, in der der Beschäftigte tätig war, voneinander getrennt, die Personalstelle kann also gar keine Bewertung in einen Aufhebungsvertrag schreiben.
Das sind in allen mir bekannten Behörden zwei verschiedene Vorgänge mit unterschiedlichen Beteiligten.

Ich hatte mal genau das gleiche Problem. Sollte es tatsächlich insgesamt eine 4 sein, dann wäre der AG beweispflichtig, die 3 ist der Normalfall und bei einer 2 geht die Beweispflicht auf den Beschäftigten über.
Ich hatte auch viele 4er und 5er Bewertungen und der AG konnte damals nicht eine einzige der Noten mit Beweisen unterfüttern, im Gegenteil, mein Anwalt hat die Argumentationen bloßgestellt und nachher war es eine (eher schlechte) 2.

Lange Rede kurzer Sinn: Nimm dir einen Anwalt und gehe dagegen vor. Ja, das kostet jetzt vielleicht ein paar €, doch ein Arbeitszeugnis bleibt...

Viele Grüße
BeamterimNorden