Autor Thema: Beschäftigungszeit inkl. oder exkl. Grundwehrdienst  (Read 645 times)

ktown

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Ich bin sichtlich verwirrt und hoffe mir von euch etwas Klarheit.
Ich hatte die letzten Tage in einem Gespräch unter Kollegen erfahren, dass wohl meine Grundwehrdienstzeit (1988 -1989) zu meiner Beschäftigungszeit dazu gehört. Ich hab dann meine Bestätigung meiner Dienstzeit eingescannt und der zuständigen Stelle per Mail zugesandt. Nun kam die Ablehnung mit der Begründung, dass ich ja nicht innerhalb der ersten 6 Monate nach Dienstende beim öffentlichen Dienst eine Stelle angetreten habe( §8 Abs. 4 SVG). Da ich mein Studium erst nach meiner Grundwehrdienstzeit antrat, war das ja schlichtweg unmöglich.
Aber egal. Ich bin ja eh erst 2010 in den öffentlichen Dienst eingetreten. Aber habe ich wirklich dadurch die A****karte und es wird absolut nichs anerkannt?

cyrix42

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Antw:Beschäftigungszeit inkl. oder exkl. Grundwehrdienst
« Antwort #1 am: 02.03.2024 20:26 »
Moin, der §34 Absatz (3) TV-L definiert, was er mit dem Begriff der "Beschäftigungszeit" meint. Dabei ist für die Kündigungsfrist nur relevant, was in den Sätzen 1 und 2 dieses Absatzes formuliert ist -- denn nur auf diese wird bei der Berechnung der Kündigungsfrist Bezug genommen: Hier zählt nur die Zeit beim aktuellen Arbeitgeber (ob unterbrochen, oder nicht); und Zeiten eines Sonderurlaubs zählen nur, wenn vorher das dienstliche Interesse festgestellt wurde.

Für die Berechnung des Jubliäumsgelds oder der Frage, wie lang Krankengeldzuschuss zusteht, wird dagegen auf den gesamten Absatz -- also inkl. seiner Sätze 3 und 4 -- verwiesen. Diese lauten

Zitat
Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber.

(Hervorhebung durch mich.)

Hier werden zwar Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern im öD prinzipiell als anrechenbar beschrieben (wofür es auch erst einmal Beschäftigungszeiten gewesen sein müssen; ist man als Grundwehrdienstleistender nicht quasi "Beamter auf Zeit" gewesen?); aber eben nur, wenn man aus einem solchen ins nächste wechselt. Eine längere Unterbrechung ist hier also schädlich, sodass eine Anrechnung einer Jahrzehnte zurückliegenden Zeit bei einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes nicht vorgesehen ist.

Schlussendlich dürfte die Frage für dich auch nur sehr untergeordnete Bedeutung haben; oder ist es wirklich für dich relevant, ob du nun 2034 oder erst 2035 einmalig 250€ und einen warmen Händedruck für dein 25-jähriges Dienstjubiläum bekommst?

ktown

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Antw:Beschäftigungszeit inkl. oder exkl. Grundwehrdienst
« Antwort #2 am: 02.03.2024 22:29 »
Danke für die ausführliche und informative Hilfe.