Autor Thema: [BE] Vorzeitige BaL-Ernennung bei Behördenwechsel  (Read 932 times)

Jujuju

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Hallo,
da ich hierzu nichts finden kann, wende ich mich an euch.
Ich bin BaP im nichttechnischen Verwaltungsdienst mD (A6) mit regulärer 3j PZ, da die Behörde keine Vorzeiten anerkannt hat.
Ich habe mich mittlerweile (12 Monate der PZ bisher abgeleistet) zu einer anderen Senatsverwaltung beworben, dort auf eine A9S, Zusage liegt vor.
Meine Behörde scheint dem Antrag auf Abordnung wohl nicht nachkommen zu wollen, daher stellen sich mir hier zwei Fragen:
1. ist innerhalb der Hauptverwaltung eine Raubernennung möglich?
2. könnte die neue Behörde mich direkt als BaL ernennen, wenn ich bei meiner alten kündige? Die mindestprobezeit habe ich ja bereits abgeleistet


Vielen Dank 😊


Jujuju

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Antw:[BE] Vorzeitige BaL-Ernennung bei Behördenwechsel
« Antwort #2 am: 03.03.2024 11:07 »
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi0kamX4deEAxXVRPEDHSakC1gQFnoECCAQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.berlin.de%2Fpolitik-und-verwaltung%2Frundschreiben%2Fdownload.php%2F4326622&usg=AOvVaw0TA-7sxP73IYvlAKA2cHtl&opi=89978449

Das RS hat leider nichts mit meiner Frage zu tun. Hier geht es um ein Amt einer anderen Lfb während des Bewährungsaufstiegs. Ich bin weder im Aufstieg, noch ist die Planstelle aus dem gD, sondern das Spitzenamt des mD mit Durchbeförderungsoption, welches ich erhalten soll.

Neuling2016

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Antw:[BE] Vorzeitige BaL-Ernennung bei Behördenwechsel
« Antwort #3 am: 03.03.2024 12:19 »
Hallo,
da ich hierzu nichts finden kann, wende ich mich an euch.
Ich bin BaP im nichttechnischen Verwaltungsdienst mD (A6) mit regulärer 3j PZ, da die Behörde keine Vorzeiten anerkannt hat.
Ich habe mich mittlerweile (12 Monate der PZ bisher abgeleistet) zu einer anderen Senatsverwaltung beworben, dort auf eine A9S, Zusage liegt vor.
Meine Behörde scheint dem Antrag auf Abordnung wohl nicht nachkommen zu wollen, daher stellen sich mir hier zwei Fragen:
1. ist innerhalb der Hauptverwaltung eine Raubernennung möglich?
2. könnte die neue Behörde mich direkt als BaL ernennen, wenn ich bei meiner alten kündige? Die mindestprobezeit habe ich ja bereits abgeleistet


Vielen Dank 😊


Zu 1.
Raubernennungen sind nicht üblich und werden äußerst selten vollzogen
Zu 2.
Die Probezeit wird bei einer Entlassung beim alten Dienstherrn und bei Ernennung beim neuen Dienstherrn neu festgesetzt. Was bei der Festsetzung anerkannt wird und was nicht, wird dir hier niemand beantworten können. Gehe hierzu auf deine neue Personalstelle zu.
Eine direkte Ernennung als BaL wird mMn nicht erfolgen - wieso auch?

websgeisti

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Antw:[BE] Vorzeitige BaL-Ernennung bei Behördenwechsel
« Antwort #4 am: 03.03.2024 13:32 »
Ob eine schnellere Baal Ernennung möglich ist, kommt auch darauf an, ob es Vorzeiten gibt die hier angerechnet werden können. Wurde bei unserem Kurs auch so bei ein paar gemacht. Die waren dann nach 1 Jahr schon BaL, da hier Vorzeiten bei der Kommune da waren. Aber das muss letztendlich die neue Behörde entscheiden. Halte es aber für unwahrscheinlich, dass du direkt als BaL startest. Mindestens 6-12 Monate Probezeit wirst du sicher haben.

Talion

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Antw:[BE] Vorzeitige BaL-Ernennung bei Behördenwechsel
« Antwort #5 am: 05.03.2024 10:05 »
Hallo,
da ich hierzu nichts finden kann, wende ich mich an euch.
Ich bin BaP im nichttechnischen Verwaltungsdienst mD (A6) mit regulärer 3j PZ, da die Behörde keine Vorzeiten anerkannt hat.
Ich habe mich mittlerweile (12 Monate der PZ bisher abgeleistet) zu einer anderen Senatsverwaltung beworben, dort auf eine A9S, Zusage liegt vor.
Meine Behörde scheint dem Antrag auf Abordnung wohl nicht nachkommen zu wollen, daher stellen sich mir hier zwei Fragen:
1. ist innerhalb der Hauptverwaltung eine Raubernennung möglich?
2. könnte die neue Behörde mich direkt als BaL ernennen, wenn ich bei meiner alten kündige? Die mindestprobezeit habe ich ja bereits abgeleistet


Vielen Dank 😊


Zu 1.
Raubernennungen sind nicht üblich und werden äußerst selten vollzogen
Zu 2.
Die Probezeit wird bei einer Entlassung beim alten Dienstherrn und bei Ernennung beim neuen Dienstherrn neu festgesetzt. Was bei der Festsetzung anerkannt wird und was nicht, wird dir hier niemand beantworten können. Gehe hierzu auf deine neue Personalstelle zu.
Eine direkte Ernennung als BaL wird mMn nicht erfolgen - wieso auch?

Zu 1.: "Raubernennungen" innerhalb des Landes Berlin gibt es nicht.
Zu 2.: Du wirst auf jeden Fall mindestens 12 Monate Probezeit haben.

Allgemein gilt: Ist doch super, wenn Du als A6 auf eine A9-Stelle kommst ... dann bist Du (wenn alles klappt) 1 Jahr nach Ernennung zum BaL schon A7. Und spätestens nach 10 Jahren A9 (wenn der Chef Dich mag, Du nicht den Senator die Treppe herunterschubst etc. etc.) ;)