Es kommt so ein bisschen auf die Auslegung des Begriffs "Personalgespräch" an. Wenn Vorgesetzter A mit unterstelltem Mitarbeiter B über ganz normale dienstliche Angelegenheiten sprechen will, dann ist das kein Personalgespräch, sondern beruflicher Alltag. Eigentlich ist der Begriff sehr genau definiert, wird aber des öfteren gerne immer dann verwendet, wenn auf Mitarbeiterseite der Wunsch nach Betriebs-/Personalratsbeteiligung oder gar anwaltlicher Vertretung aufkommt.