Autor Thema: Schwierige Personalgespräche einer Landesbehörde  (Read 1747 times)

Flow4oe

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Arbeitskolleginnen werden wiederholt zu einem Personalgespräch mit Amtsleitung eingeladen.

Gibt es bei mehrmaligen Einladung einer Amtsleitung so was wie eine Eskalationsstufe, die bei unbefristeten Anstellung zu einer fristlosen Kündigung münden kann?

Worauf sollten die Mitarbeiterinnen achten?

Was darf der Amtsleiter machen und was nicht?


MoinMoin

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Antw:Schwierige Personalgespräche einer Landesbehörde
« Antwort #1 am: 03.03.2024 13:44 »
Immer schön den PR dabei haben und dokumentieren was da gebrabbelt wird.
Fristlose Kündigung gleich auf keinen Fall!
Aber wenn dort Minderleistungdas Thema ist, dann kann da maximal eine Kündigung mit versucht werden.
Und wenn man das Gefühl hat, dass es darauf hinausläuft, dann sollte eine Rechtsschutz her.

Flow4oe

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Antw:Schwierige Personalgespräche einer Landesbehörde
« Antwort #2 am: 03.03.2024 13:51 »
Danke für die Antwort.

Der PR wurde ausgeschlossen zu kommen.

Ja richtig gelesen.

PR nicht gewünscht.

PR hat auch sonst dort wenig zu sagen.

Tiffy

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Antw:Schwierige Personalgespräche einer Landesbehörde
« Antwort #3 am: 03.03.2024 14:17 »
Rechtswidrig.

Winni

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Antw:Schwierige Personalgespräche einer Landesbehörde
« Antwort #4 am: 03.03.2024 14:44 »
Danke für die Antwort.

Der PR wurde ausgeschlossen zu kommen.

Ja richtig gelesen.

PR nicht gewünscht.

PR hat auch sonst dort wenig zu sagen.

Moin, wie schon geschrieben ist der Ausschluss des PR rechtwidrig. Man kann sich ja auch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht als juristischen Beistand dazu holen. Und alles schön nach vorheriger rechtzeitiger Terminabsprache. Und das alles schriftlich.

Flow4oe

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Antw:Schwierige Personalgespräche einer Landesbehörde
« Antwort #5 am: 03.03.2024 15:05 »
Danke für Antworten.

Allerdings:

Zitat
Kein Anspruch auf Teilnahme des Betriebsrats am Gespräch
Personalgespräche müssen, wenn sie vom Arbeitgeber rechtmäßig angeordnet werden, vom Arbeitnehmer grundsätzlich höchstpersönlich wahrgenommen werden. Der Arbeitnehmer kann daher in der Regel nicht verlangen, die Anwesenheit seines Anwalts beim Gespräch zuzulassen.
Häufig wird die Forderung erhoben, ein Betriebsratsmitglied zum Personalgespräch hinzuzuziehen. Ein genereller Anspruch des Arbeitnehmers, bei jedem mit dem Arbeitgeber geführten Gespräch ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen, ergibt sich aber aus dem Betriebsverfassungsrecht nicht. Einige Regelungen im BetrVG beinhalten allerdings das Recht des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds – jeweils bezogen auf bestimmte Anlässe.

https://www.business-wissen.de/artikel/schwierige-mitarbeitergespraeche-rechtliche-grundlagen-tipps/

Tiffy

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Antw:Schwierige Personalgespräche einer Landesbehörde
« Antwort #6 am: 03.03.2024 16:02 »
Es kommt so ein bisschen auf die Auslegung des Begriffs "Personalgespräch" an. Wenn Vorgesetzter A mit unterstelltem Mitarbeiter B über ganz normale dienstliche Angelegenheiten sprechen will, dann ist das kein Personalgespräch, sondern beruflicher Alltag. Eigentlich ist der Begriff sehr genau definiert, wird aber des öfteren gerne immer dann verwendet, wenn auf Mitarbeiterseite der Wunsch nach Betriebs-/Personalratsbeteiligung oder gar anwaltlicher Vertretung aufkommt.

MoinMoin

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Antw:Schwierige Personalgespräche einer Landesbehörde
« Antwort #7 am: 03.03.2024 19:45 »
Danke für Antworten.

Allerdings:

Zitat
Kein Anspruch auf Teilnahme des Betriebsrats am Gespräch
Personalgespräche müssen, wenn sie vom Arbeitgeber rechtmäßig angeordnet werden, vom Arbeitnehmer grundsätzlich höchstpersönlich wahrgenommen werden. Der Arbeitnehmer kann daher in der Regel nicht verlangen, die Anwesenheit seines Anwalts beim Gespräch zuzulassen.
Häufig wird die Forderung erhoben, ein Betriebsratsmitglied zum Personalgespräch hinzuzuziehen. Ein genereller Anspruch des Arbeitnehmers, bei jedem mit dem Arbeitgeber geführten Gespräch ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen, ergibt sich aber aus dem Betriebsverfassungsrecht nicht. Einige Regelungen im BetrVG beinhalten allerdings das Recht des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds – jeweils bezogen auf bestimmte Anlässe.

https://www.business-wissen.de/artikel/schwierige-mitarbeitergespraeche-rechtliche-grundlagen-tipps/
Korrekt, dann sind diese sogenannten Personalgespräche auch wumpe. Denn wenn nichts verschriftlicht wird ist auch nichts relevant.
und wenn was verschriftlicht wird, dann ist ein 4,5,6 Augegespräch auch rechtlich ziemlich irrelevant.
Also fleissig seine eigen Aktennotizen nach den Gespräch schreibe.

EDV Sachverständiger

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Antw:Schwierige Personalgespräche einer Landesbehörde
« Antwort #8 am: 05.03.2024 19:03 »
Zitat von: MoinMoin
und wenn was verschriftlicht wird, dann ist ein 4,5,6 Augegespräch auch rechtlich ziemlich irrelevant.
Warum sollte es das? Wenn Gesprächsaufzeichnungen angefertigt werden und jeder unterschreibt ist doch alles geregelt?
Zitat von: MoinMoin
Also fleissig seine eigen Aktennotizen nach den Gespräch schreibe.
Was einem im Zweifelsfall Null Komma gar nichts bringt, wenn nicht auch alle Teilnehmer unterschrieben haben. Da kann sich dann im Fall der Fälle entweder keiner dran erinnern oder die Aufzeichnungen wurden von der Gegenseite "ganz anders wahrgenommen". Dann steht es immer noch Aussage gegen Aussage, egal wie viel sich jemand in sein Notizbuch schreibt...

MoinMoin

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Antw:Schwierige Personalgespräche einer Landesbehörde
« Antwort #9 am: 05.03.2024 21:37 »
Zitat von: MoinMoin
und wenn was verschriftlicht wird, dann ist ein 4,5,6 Augegespräch auch rechtlich ziemlich irrelevant.
Warum sollte es das? Wenn Gesprächsaufzeichnungen angefertigt werden und jeder unterschreibt ist doch alles geregelt?
Zitat von: MoinMoin
Also fleissig seine eigen Aktennotizen nach den Gespräch schreibe.
Was einem im Zweifelsfall Null Komma gar nichts bringt, wenn nicht auch alle Teilnehmer unterschrieben haben. Da kann sich dann im Fall der Fälle entweder keiner dran erinnern oder die Aufzeichnungen wurden von der Gegenseite "ganz anders wahrgenommen". Dann steht es immer noch Aussage gegen Aussage, egal wie viel sich jemand in sein Notizbuch schreibt...
Wenn etwas verschriftlich wird und man einvernehmlich das Ergebnis des Gesprächs beiderseitig unterschreibt, dann ist es egal wer alles dabei war, wollte ich damit sagen.

Und ansonsten sollte man zumindest für sich etwas verschriftlichen, den anderen uU zK geben, aber unabhängig davon, hat das vor Gericht mehr "Gewicht" als eine reine Erinnerungsaussage nach Jahren.