Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Albeles:
Da vom TE kein weiter Post kam, hat sich das Thema wohl erledigt und man muss auch nicht weiter diskutieren ;)
TV-Ler:
--- Zitat von: Albeles am 15.03.2024 09:04 ---...und man muss auch nicht weiter diskutieren ;)
--- End quote ---
Man kann aber ... 8)
IchWärDannSoweit:
--- Zitat von: Kingrakadabra am 12.03.2024 13:20 ---Ich würde das Vorstellungsgespräch auf jeden Fall wahrnehmen. Solche AG darf man nicht auch noch in ihrem Tun bestärken. Kann da aus eigener Erfahrung sprechen.
Die Aussage "Schwerbehinderte fühlen sich dann ganz schnell diskriminiert" finde ich wirklich frech. Die Ablehnung kann in so einem Fall klar begründet werden und würde dann sicherlich auch einer rechtlichen Überprüfung genügen.
Als SB bekommt man leider sehr schnell den Stempel aufgedrückt, dass man bevorzugt behandelt werden möchte oder nur aufgrund der SB eine Stelle erhält.
Das ist natürlich totaler Quatsch. Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" auch und auch nur seine ihm zustehenden Rechte in Anspruch nehmen. Manche sollten vielleicht mal erleben, wie es als SB ist.
Also, einfach vorstellen und dann weiterschauen. :)
--- End quote ---
Ich kann zum Thema nichts beitragen. Muss mich aber gerad selbst auslachen, weil ich hier für SB in meinem Kopf "Sachbearbeiter" eingefügt hatte und mir das erst zum Textende hin auffiel ;D
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