Autor Thema: Zulage  (Read 4363 times)

SWB

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Zulage
« am: 04.03.2024 16:22 »
Hallo,

Lt, Bewertung müsste ich eine E10 bekommen, aufgrund von fehlender Qualifizierung werde ich in 9c eingruppiert. Mein AG würde mir allerdings die Differenz zwischen 9c und 10 als Zulage zahlen.

Muss ich da was bei beachten ?

Danke

FearOfTheDuck

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Antw:Zulage
« Antwort #1 am: 04.03.2024 17:41 »
Achte darauf, dass er brav zahlt. ;) Hast du das  schriftlich?

SWB

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Antw:Zulage
« Antwort #2 am: 04.03.2024 17:45 »
Ja, habe ich.

TVÖD 2020

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Antw:Zulage
« Antwort #3 am: 10.03.2024 07:54 »
Dazu passend hätte ich auch Fragen.

1. Ab wann und nach welcher Rechtsgrundlage könnte Anspruch auf eine Zulage bestehen?
2. Muss diese Zulage vom Beschäftigten geltend gemacht werden? Stichwort Ausschlussfrist.
3. Wie verhält sich das mit der Stufenlaufzeit während der Zahlung der Zulage im Hinblick auf eine spätere Höhergruppierung?

Vielen Dank für Rückmeldungen!

TVOEDAnwender

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Antw:Zulage
« Antwort #4 am: 11.03.2024 08:51 »
1. Auf einer einzelvertraglichen Vereinbarung bzw. übertariflichen Leistung des AG.
2. Nein, da es aus dem Tarifvertrag hierzu eh keine Rechtsgrundlage gibt.
3. Die Stufenlaufzeit läuft normal weiter.

TVÖD 2020

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Antw:Zulage
« Antwort #5 am: 11.03.2024 10:13 »
Danke für die Antwort. Ich muss allerdings noch mal nachhaken.

zu 1: Ich würde hier als Rechtsgrundlage Nr. 7 Abs. 3 EGO sehen.
1Hat eine Beschäftigte/ein Beschäftigter die für ihre/seine Eingruppierung nach den Absätzen 1 und 2 vorgeschriebene Prüfung nicht abgelegt, ist ihr/ihm alsbald die Möglichkeit zu geben, Ausbildung und Prüfung nachzuholen.
2Besteht hierzu aus Gründen, die die/der Beschäftigte nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit oder befindet sich die/der Beschäftigte in der Ausbildung, erhält sie/er mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung eine persönliche Zulage.
3Die Zulage wird in Höhe des Unterschiedes zwischen dem Entgelt, das sie/er jeweils erhalten würde, wenn sie/er zu diesem Zeitpunkt in der ihrer/seiner Tätigkeit entsprechenden Entgeltgruppe eingruppiert wäre, und dem jeweiligen Entgelt ihrer/seiner bisherigen Entgeltgruppe gewährt.

zu 2: D.h. der Beschäftigte muss den Anspruch auf die Zulage nicht geltend machen weil die Zulage lt. EGO "gesetzlich" geregelt ist?

zu 3: Für den Fall, dass der Beschäftigte die geforderte Ausbildung zwischenzeitlich erlangt hat und während dieser Ausbildung einen Stufenaufstieg gemacht hat. Wie verhält sich das dann mit der Stufenzuordnung? Wird in der höheren Entgeltgruppe auch die höhere Stufe übernommen?


Ich danke Euch vielmals für die Rückmeldungen!

TVOEDAnwender

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Antw:Zulage
« Antwort #6 am: 11.03.2024 10:57 »
zu 1: Nein, diese Grundlage ist hier nicht Einschlägig, da es sich wohl um die Nichterfüllung einer Anforderung in der Person (Vorbemerkung Nr. 2) handelt und nicht um die Nichterfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht (Vorbemerkung Nr. 7) handelt. (Zumindest hat der TE geschrieben, dass er "eins drunter" eingruppiert wird, daher gehe ich davon aus, dass es sich in diesem Fall nicht um die Nichterfüllung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht handelt.)
Bei Nichterfüllung einer Anforderung in der Person nach Nr. 2 (wenn auch nicht "Sonstiger Beschäftigter" einschlägig ist und es kein Eingruppierungsmerkmal "in der Tätigkeit von" gibt) ist der Beschäftigte eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert. Dann kann aus dem Tarifvertrag heraus auch keine Zulage gezahlt werden, sondern nur als außertarifliche Zahlung einzelvertraglich vereinbart werden bzw. (i.d.R. widerruflich) gewährt werden.

zu 2: Wenn der Tarifvertrag keine Zulage vorsieht (siehe Antwort 1), habe ich auch keine Rechtsgrundlage, auf welcher ich die Zulage geltend machen kann. Außer (siehe auch Antwort 1) der Arbeitgeber trifft mit mir eine einzelvertragliche (übertarifliche) Vereinbarung, dass eine Zulage gewährt wird und er zahlt dann nicht. Dann kann ich natürlich auf der Grundlage der Vereinbarung die Zahlung geltend machen.

zu 3: Da in der Vorbemerkung Nr. 2 steht, dass bei Nichterfüllung der Voraussetzung der Beschäftigte eine EG drunter eingruppiert ist, würde - sollte der TE das zur Eingruppierung notwendige Studium nachholen - die Höhergruppierung zum Zeitpunkt der Erfüllung der Anforderung in der Person (=erfolgreicher Studienabschluss) - und nicht rückwirkend - erfolgen.

TVÖD 2020

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Antw:Zulage
« Antwort #7 am: 11.03.2024 13:28 »
Vielen Dank für die Antwort!

Das heißt also, dass die Vorbemerkungen Nr. 2 und Nr. 7 nicht kombinierbar sind?
Wenn also eine Einstellung nach Nr. 2 in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe stattgefunden hat, kann keine Zulage auf Grundlage Vorbemerkung Nr. 7 gezahlt werden?
Wenn trotzdem eine Zulage gezahlt wird/wurde, ist diese also übertariflich und würde die Stufenlaufzeit in keiner Weise betreffen?

Und eine spätere Höhergruppierung (nach Erlangen der für die höhere Entgeltgruppe notwendigen Qualifikation) würde zum Zeitpunkt des Erlangens der Qualifikation nach § 17 Abs. 4 TVöD stufengleich geschehen?

Herzlichen Dank für die Rückmeldungen!

TVOEDAnwender

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Antw:Zulage
« Antwort #8 am: 11.03.2024 14:36 »

Zitat
Und eine spätere Höhergruppierung (nach Erlangen der für die höhere Entgeltgruppe notwendigen Qualifikation) würde zum Zeitpunkt des Erlangens der Qualifikation nach § 17 Abs. 4 TVöD stufengleich geschehen?

Bei Vorbemerkung Nr. 2: Ja.
Bei Vorbemerkung Nr. 7: Dort wird die Höhergruppierung (seit 2023 ab dem ersten Monat) fiktiv rückwirkend ab Übertragung durchgeführt, als wäre er zu dem Zeitpunkt der Übertragung höhergruppiert worden.

« Last Edit: 11.03.2024 14:45 von TVOEDAnwender »

TVÖD 2020

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Antw:Zulage
« Antwort #9 am: 11.03.2024 15:00 »
wenn Sie jetzt noch kurz auf diesen Teil meiner Frage antworten könnten haben Sie mir alle meine Fragen beantwortet: Dafür vielen Dank!

Das heißt also, dass die Vorbemerkungen Nr. 2 und Nr. 7 nicht kombinierbar sind?
Wenn also eine Einstellung nach Nr. 2 in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe stattgefunden hat, kann keine Zulage auf Grundlage Vorbemerkung Nr. 7 gezahlt werden?
Wenn trotzdem eine Zulage gezahlt wird/wurde, ist diese also übertariflich und würde die Stufenlaufzeit in keiner Weise betreffen?

TVÖD 2020

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Antw:Zulage
« Antwort #10 am: 13.03.2024 11:39 »
@TVOEDAnwender: Sie scheinen ja mit der Thematik vertraut zu sein. Deshalb wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine letzte Frage noch beantworten würden.

TVÖD 2020

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Antw:Zulage
« Antwort #11 am: 20.03.2024 10:37 »
Hallo zusammen,

gibt es hier vielleicht auch außer @TVOEDAnwender noch Experten, die sich mit dem Thema der Anwendung der Vorbemerkungen Nr. 2 und Nr. 7 EGO auskennen, insb. in Bezug auf die Zahlung der Zulage und der Stufenlaufzeit?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar!