Autor Thema: Einsparungen - Beamter auf Probe  (Read 4022 times)

Cosi2810

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Einsparungen - Beamter auf Probe
« am: 04.03.2024 19:06 »
Hallo zusammen,
Ich bin seit ca 1 Jahr Beamter auf Probe und mache mir gerade sehr große Sorgen.
Heute wurde bekannt gegeben, dass große Einsparmaßnahmen anstehen, die für alle sehr schmerzhaft sein werden.
Begonnen wurde mit der Entlassung externer Mitarbeiter. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass weitere Maßnahmen folgen werden.
Ich mache mir nun große Sorgen, dass es auch mich treffen könnte, da ich noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet bin.
Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen und alle Kollegen und Vergesetzte sind mit mir zufrieden.
Mache ich mir zu Recht Sorgen?
Könnte es zu einer Entlassung kommen wegen der Sparmaßnahmen?

Das Ganze weckt sehr schlechte Erinnerungen in mir, da während der Corona Zeit mein alter Arbeitgeber Auftragsschwierigkeiten hatte und die gesamte Abteilung geschlossen hat.
Ich dachte immer als Beamter könnte nichts mehr passieren … 😢

Vielen Dank für Euren Input

PolareuD

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Antw:Einsparungen - Beamter auf Probe
« Antwort #1 am: 04.03.2024 19:35 »
Beamtenstatusgesetz § 23 Entlassung durch Verwaltungsakt

3) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe können entlassen werden,

1. wenn sie eine Handlung begehen, die im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte,

2. wenn sie sich in der Probezeit nicht bewährt haben oder

3. wenn ihr Aufgabengebiet bei einer Behörde von der Auflösung dieser Behörde oder einer auf landesrechtlicher Vorschrift beruhenden wesentlichen Änderung des Aufbaus oder Verschmelzung dieser Behörde mit einer anderen oder von der Umbildung einer Körperschaft berührt wird und eine andere Verwendung nicht möglich ist.

Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist § 26 Abs. 2 bei allein mangelnder gesundheitlicher Eignung entsprechend anzuwenden.

Cosi2810

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Antw:Einsparungen - Beamter auf Probe
« Antwort #2 am: 04.03.2024 19:47 »
Gesundheitlich bin ich sicher geeignet und fit.
Allerdings hatte ich paar Infekte und 2 mal Corona das letzte Jahr aufgeschnappt.
Könnte man mir deswegen den Fehltagen einen Strick drehen?
Ich habe keine chronischen Krankheiten etc

Sind Einsparungsmaßnahmen und wirtschaftliche Gründe kein Kündigungsgrund wie in der freien Wirtschaft?

Amtsschimmel

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Antw:Einsparungen - Beamter auf Probe
« Antwort #3 am: 04.03.2024 20:07 »
Gesundheitlich bin ich sicher geeignet und fit.
Allerdings hatte ich paar Infekte und 2 mal Corona das letzte Jahr aufgeschnappt.
Könnte man mir deswegen den Fehltagen einen Strick drehen?
Ich habe keine chronischen Krankheiten etc

Sind Einsparungsmaßnahmen und wirtschaftliche Gründe kein Kündigungsgrund wie in der freien Wirtschaft?

Welche Behörde / welcher Geschäftsbereich?

PolareuD

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Antw:Einsparungen - Beamter auf Probe
« Antwort #4 am: 04.03.2024 20:13 »
Sind Einsparungsmaßnahmen und wirtschaftliche Gründe kein Kündigungsgrund wie in der freien Wirtschaft?

Wenn Dienstposten eingespart werden sollen erhalten diese ein kw-Vermerk (Wegfallvermerk). Das sind im Normalfall Dienstposten deren Aufgaben nicht mehr vorhanden sind oder wo der Dienstposteninhaber aus welchen Gründen auch immer ausscheidet und eine Neubesetzung nicht vorgesehen ist. Hierfür kommt aus dem Ministerium die Vorgabe, dass z.B. 2% der Dienstposten eingespart werden sollen. Die nachgeordneten Dienststellen haben normalerweise ein Interesse daran möglichst alle Dienstposten zu behalten. So zumindest mein Kenntnisstand.

Asperatus

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Antw:Einsparungen - Beamter auf Probe
« Antwort #5 am: 04.03.2024 20:25 »
Meines Erachtens sind deine Sorgen unberechtigt. Mir ist kein Fall bekannt, dass ein Beamter auf Probe auf organisatorischen Gründen nicht in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen wurde.

Das hier von PolareuD zitierte Beamtenstatusgesetz gilt in Gänze nicht für Bundesbeamte. Es gibt jedoch einen mit § 23 BeamtStG vergleichbaren Parapraphen im BBG für Bundesbeamte, § 34. Die "wesentliche Änderung des Aufbaus oder der Aufgaben der Beschäftigungsbehörde oder deren Verschmelzung mit einer anderen Behörde" sind schon hohe Hürden. Erwartungsgemäß würde sich hier auch der Personalrat einsetzen, dass keine Beamten auf Probe entlassen werden. Zunächst einmal wäre in einer solchen Situation - und der von dir geschilderten - an ein Aussetzen von Neuverbeamtungen zu denken.

Solange sich dein Gesundheitszustand seit der Untersuchung zur Verbeamtung auf Probe nicht verschlechtert hat, würde ich mir auch hier keine Sorgen machen.

Oberamtsfuzzi

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Antw:Einsparungen - Beamter auf Probe
« Antwort #6 am: 05.03.2024 17:10 »
Könnte es zu einer Entlassung kommen wegen der Sparmaßnahmen?
Sparmaßnahmen sind kein Grund Beamte auf Probe "abzusägen". Vermutlich sind deine Vorgesetzten auch alle Beamte, die haben im Vergleich zur Wirtschaft gar nicht die Motivation dafür. Solange du also nicht bei deinen Vorgesetzten aneckst, nicht monatelang krank bist und keine große Scheiße baust, hast du nichts zu befürchten.

Thomber

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Antw:Einsparungen - Beamter auf Probe
« Antwort #7 am: 06.03.2024 12:20 »
Zitat
Allerdings hatte ich paar Infekte und 2 mal Corona das letzte Jahr aufgeschnappt.
Könnte man mir deswegen den Fehltagen einen Strick drehen?

nein.

Gewerbler

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Antw:Einsparungen - Beamter auf Probe
« Antwort #8 am: 06.03.2024 14:41 »
Zitat
Allerdings hatte ich paar Infekte und 2 mal Corona das letzte Jahr aufgeschnappt.
Könnte man mir deswegen den Fehltagen einen Strick drehen?

nein.

Ich würde auch mal schätzen, dass man da nicht direkt entlassen wird, sondern im Zweifelsfall erstmal die Probezeit  verlängert wird, weil die Bewährung noch nicht festgestellt werden konnte.

DrStrange

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Antw:Einsparungen - Beamter auf Probe
« Antwort #9 am: 06.03.2024 15:16 »

Heute wurde bekannt gegeben, dass große Einsparmaßnahmen anstehen, die für alle sehr schmerzhaft sein werden.
Begonnen wurde mit der Entlassung externer Mitarbeiter. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass weitere Maßnahmen folgen werden.

Wer hat das wo gesagt?

Warzenharry

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Antw:Einsparungen - Beamter auf Probe
« Antwort #10 am: 07.03.2024 08:54 »
Wann soll denn die BaL regulär eintreten? Also, wie lange hast du noch Probezeit?

NWB

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Antw:Einsparungen - Beamter auf Probe
« Antwort #11 am: 07.03.2024 08:57 »
Ich würde mir keine Sorgen machen. Kann mir nicht vorstellen, dass du aus organisatorischen Gründen die Probezeit nicht bestehst, das dürfte vor keinem Verwaltungsgericht standhalten.