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Einsparungen - Beamter auf Probe

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Cosi2810:
Hallo zusammen,
Ich bin seit ca 1 Jahr Beamter auf Probe und mache mir gerade sehr große Sorgen.
Heute wurde bekannt gegeben, dass große Einsparmaßnahmen anstehen, die für alle sehr schmerzhaft sein werden.
Begonnen wurde mit der Entlassung externer Mitarbeiter. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass weitere Maßnahmen folgen werden.
Ich mache mir nun große Sorgen, dass es auch mich treffen könnte, da ich noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet bin.
Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen und alle Kollegen und Vergesetzte sind mit mir zufrieden.
Mache ich mir zu Recht Sorgen?
Könnte es zu einer Entlassung kommen wegen der Sparmaßnahmen?

Das Ganze weckt sehr schlechte Erinnerungen in mir, da während der Corona Zeit mein alter Arbeitgeber Auftragsschwierigkeiten hatte und die gesamte Abteilung geschlossen hat.
Ich dachte immer als Beamter könnte nichts mehr passieren … 😢

Vielen Dank für Euren Input

PolareuD:
Beamtenstatusgesetz § 23 Entlassung durch Verwaltungsakt

3) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe können entlassen werden,

1. wenn sie eine Handlung begehen, die im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte,

2. wenn sie sich in der Probezeit nicht bewährt haben oder

3. wenn ihr Aufgabengebiet bei einer Behörde von der Auflösung dieser Behörde oder einer auf landesrechtlicher Vorschrift beruhenden wesentlichen Änderung des Aufbaus oder Verschmelzung dieser Behörde mit einer anderen oder von der Umbildung einer Körperschaft berührt wird und eine andere Verwendung nicht möglich ist.

Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist § 26 Abs. 2 bei allein mangelnder gesundheitlicher Eignung entsprechend anzuwenden.

Cosi2810:
Gesundheitlich bin ich sicher geeignet und fit.
Allerdings hatte ich paar Infekte und 2 mal Corona das letzte Jahr aufgeschnappt.
Könnte man mir deswegen den Fehltagen einen Strick drehen?
Ich habe keine chronischen Krankheiten etc

Sind Einsparungsmaßnahmen und wirtschaftliche Gründe kein Kündigungsgrund wie in der freien Wirtschaft?

Amtsschimmel:

--- Zitat von: Cosi2810 am 04.03.2024 19:47 ---Gesundheitlich bin ich sicher geeignet und fit.
Allerdings hatte ich paar Infekte und 2 mal Corona das letzte Jahr aufgeschnappt.
Könnte man mir deswegen den Fehltagen einen Strick drehen?
Ich habe keine chronischen Krankheiten etc

Sind Einsparungsmaßnahmen und wirtschaftliche Gründe kein Kündigungsgrund wie in der freien Wirtschaft?

--- End quote ---

Welche Behörde / welcher Geschäftsbereich?

PolareuD:

--- Zitat von: Cosi2810 am 04.03.2024 19:47 ---Sind Einsparungsmaßnahmen und wirtschaftliche Gründe kein Kündigungsgrund wie in der freien Wirtschaft?

--- End quote ---

Wenn Dienstposten eingespart werden sollen erhalten diese ein kw-Vermerk (Wegfallvermerk). Das sind im Normalfall Dienstposten deren Aufgaben nicht mehr vorhanden sind oder wo der Dienstposteninhaber aus welchen Gründen auch immer ausscheidet und eine Neubesetzung nicht vorgesehen ist. Hierfür kommt aus dem Ministerium die Vorgabe, dass z.B. 2% der Dienstposten eingespart werden sollen. Die nachgeordneten Dienststellen haben normalerweise ein Interesse daran möglichst alle Dienstposten zu behalten. So zumindest mein Kenntnisstand.

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