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Frage zu einer internen Umsetzung

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MoinMoin:
Dann sollte sie eine vorübergehende Übertragung der Tätigkeiten erfolgen und wenn sie höherwertig sind, dann gibt es halt eine Zulage.
Wenn sie einfach dahin geschickt wird und ihr gesagt wird mach mal und sie macht das mit, dann ist sie halt schön blöd sich unter Wert zu verkaufen.

MeinerEiner:

--- Zitat von: Thomber am 05.03.2024 09:55 ---
--- Zitat von: MeinerEiner am 05.03.2024 09:44 ---Sollen sich die Tätigkeiten ändern, muss sich vorher die Tätigkeitsdarstellung ändern, denn erst dann kann sich der AN auch eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung bilden.

--- End quote ---

Na ja, man muss und wird dem AN schon sagen, was seine neuen Aufgaben sind, klar.  Und dann kann er-sie-es ja grübeln, ob die Entlohnung dafür passt.
Wenn es für die Tätigkeitsbeschreibung eine Vorschrift (Frist?) gibt, wäre ich über Hinweis dankbar.

--- End quote ---

So wie der TE berichtet, scheint es ja bereits eine schriftlich fixierte Tätigkeitsdarstellung zu geben, die konkret die übertragenen Tätigkeiten beinhaltet. Bevor diese nicht die neu auszuübenden Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge abdeckt, bleibt es bei den bestehenden Tätigkeiten.

Thomber:

--- Zitat ---Bevor diese nicht die neu auszuübenden Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge abdeckt, bleibt es bei den bestehenden Tätigkeiten.
--- End quote ---

Du meinst damit, dass die Angestellte keiner Weisung folgen muss, solange sie keine neue Tätigkeitsbeschreibung bekommen hat?  Wass mich zu meiner Frage zurückkommen lässt:  Rechtsgrundlage?

Organisator:

--- Zitat von: Thomber am 05.03.2024 14:23 ---
--- Zitat ---Bevor diese nicht die neu auszuübenden Tätigkeiten/Arbeitsvorgänge abdeckt, bleibt es bei den bestehenden Tätigkeiten.
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Du meinst damit, dass die Angestellte keiner Weisung folgen muss, solange sie keine neue Tätigkeitsbeschreibung bekommen hat?  Wass mich zu meiner Frage zurückkommen lässt:  Rechtsgrundlage?

--- End quote ---

Die Rechtsggrundlage ist der Arbeitsvertrag. Vertragspartner für den AN ist der AG und nur letzterer darf Aufgaben übertragen. Dies wird häufig auf den Personalbereich delegiert.
Der direkte Vorgesetzte ist typischerweise nicht in dieser Funktion tätig, darf somit nur bereits übertragende Aufgaben konkretisieren.

ts181:
In Ordnung, danke für eine Rückmeldungen. Ich werde das so an die Kollegin weitergeben.

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